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Seehamer See darf nicht betaucht werden

Ich habe aufgrund meines großen Interesses an dem See versucht, die rechtliche Situation zu prüfen. Da ich keine Regelung gefunden habe, habe ich mich an das zuständige Landratsamt Miesbach gewandt, von der ich folgende Antwort erhielt:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Im Seehamer See ist das Sporttauchen grundsätzlich nicht erlaubt. Im Landkreis Miesbach ist das Tauchen nur in den beiden größeren Seen, dem Tegernsee und Schliersee gestattet. Speziell für den Seehamer See sprechen auch erhebliche Sicherheitsaspekte dagegen, da der See von den Stadtwerken München zur Energiegewinnung intensiv genutzt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Auskunft weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich jederzeit an mich wenden.

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