Der Drewitzer See oder auch Alt Schweriner See liegt auf der Mecklenburgischen Seenplatte und ist knapp 5km lang. Er ist ein Klarwassersee, der sehr kalkhaltig ist, und keine Verbindung zu den anderen Seen in der Umgebung hat. Das Tauchen hier ist sicherlich toll - doch leider herrscht im Drewitzer See aktuell Tauchverbot. Somit für uns Taucher zwar interessant aber legal nicht betauchen.
Leider befindet sich dieser Tauchspot in einem Naturschutzgebiet, in dem das tauchen verboten ist (s. Bild). Der See ist recht klar, aber gerade im Mai noch ziemlich frisch (10 Grad in 5m Tiefe). Einstiege befinden sich mehrere um den See herum, Google Maps kann da behilflich sein ;)
nach langen und sehr ausführlichen wie intensiven Recherchen über diverse Behörden hinweg bis hin zu Rechtsgelehrten muss ich von meinem Bericht, verfasst am 28.08.2011 Abstand nehmen. Es ist eine bittere Pille, gleichwohl muss sie akzeptiert werden.
Der von mir im zweiten Beitrag vom 25.02.2012 zitierte Passus der
Verordnung über das Naturschutzgebiet ´Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee´ Vom 16. August 1994
wird dahin gehend gedeutet und interpretiert, das erlaubt ist, was explizit erlaubt ist (das Baden) und verboten, was nicht explizit erwähnt wird. In neuerer Fassung liegt nun auch eine eindeutige VO vor, die von mir seinerzeit in 2011 eingesehene Fassung, die neben dem baden auch das Tauchen erlaubte, wurde in der Zwischenzeit korrigiert.
Schade, aber nicht zu ändern.
Möglicherweise hat die Leitung dieser Site die technische Möglichkeit, die kompletten Einträge zum See betreffend zu löschen. Ich bedaure sehr, dass es hier zu Missverständnissen gekommen ist und möchte mich bei allen Beteiligten ausdrücklich entschuldigen.
Allzeit gut Luft in vielen anderen schönen Seen in MV und anderswo,
querfeuer
Anm.Red: Herzlichen Dank für deine ausführliche Erläuterung. Damit andere Taucher nicht in die Stolperfalle dieses Gesetzestextes fallen, lassen wir die Berichte zum See online. Dass Tauchverbot herrscht ist ja nun ausführlich zum See zu lesen.
ich kann ebenfalls raten, kann raten, das jemand wohl zwar halbwegs richtig recherchiert hat, wohl aber eben offensichtlich nicht gut genug. Oder sagen wir mal, jemand hat nicht alle zitierten Inhalte gelesen.
Nachzulesen unter:
791-1-51 Verordnung über das Naturschutzgebiet ´Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee´ Vom 16. August 1994
hier §5 zulässige Handlungen Abs. 10 wird man dann bei genauem Lesen darauf aufmerksam, dass das Baden/ Tauchen im Drewitzer See an der im Ausgangsbericht ausgewiesenen Stelle sehr wohl erlaubt ist. Neben der durchaus aussagekräftigen WSP des Landes M-V, hier die Dienststelle Waren/ Müritz bestätigen das auch ebenso übereinstimmend das LUNG des Landes M-V sowie seine untergeordneten Behörden auf Kreisebene.