Hallo zusammen, hallo DD,ich kann ebenfalls raten ...
Hallo zusammen, hallo DD,
ich kann ebenfalls raten, kann raten, das jemand wohl zwar halbwegs richtig recherchiert hat, wohl aber eben offensichtlich nicht gut genug. Oder sagen wir mal, jemand hat nicht alle zitierten Inhalte gelesen.
Nachzulesen unter:
791-1-51
Verordnung über das Naturschutzgebiet
´Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee´
Vom 16. August 1994
hier §5 zulässige Handlungen Abs. 10 wird man dann bei genauem Lesen darauf aufmerksam, dass das Baden/ Tauchen im Drewitzer See an der im Ausgangsbericht ausgewiesenen Stelle sehr wohl erlaubt ist. Neben der durchaus aussagekräftigen WSP des Landes M-V, hier die Dienststelle Waren/ Müritz bestätigen das auch ebenso übereinstimmend das LUNG des Landes M-V sowie seine untergeordneten Behörden auf Kreisebene.
Der Vollständigkeit halber der Link:
http://mv.juris.de/mv/DrewitzNatSchGV_MV_P5.htm
Mit freundlichen Grüßen, querfeuer
ich kann ebenfalls raten, kann raten, das jemand wohl zwar halbwegs richtig recherchiert hat, wohl aber eben offensichtlich nicht gut genug. Oder sagen wir mal, jemand hat nicht alle zitierten Inhalte gelesen.
Nachzulesen unter:
791-1-51
Verordnung über das Naturschutzgebiet
´Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee´
Vom 16. August 1994
hier §5 zulässige Handlungen Abs. 10 wird man dann bei genauem Lesen darauf aufmerksam, dass das Baden/ Tauchen im Drewitzer See an der im Ausgangsbericht ausgewiesenen Stelle sehr wohl erlaubt ist. Neben der durchaus aussagekräftigen WSP des Landes M-V, hier die Dienststelle Waren/ Müritz bestätigen das auch ebenso übereinstimmend das LUNG des Landes M-V sowie seine untergeordneten Behörden auf Kreisebene.
Der Vollständigkeit halber der Link:
http://mv.juris.de/mv/DrewitzNatSchGV_MV_P5.htm
Mit freundlichen Grüßen, querfeuer