Die Rechtsverordnung der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl über die Benutzung der Badestelle in der Kiesgrube der Firma Hermann Uhl KG vom 25.03.2021 verbietet das Gerätetauchen mit §7, Nr. 3 ausdrücklich.
Wer dagegen verstößt muss mit Geldbußen (bei Vorsatz) von bis zu 100.000 € rechnen