Großer Brombachsee, Fränkisches Seenland

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Regelung des Tauchens mit Atemgerät
am Großen Brombachsee

Das Tauchen ist nicht erlaubt im Bereich von:

1. Anlegestellen

2. ausgewiesenen Badebereichen (durch Bojen abgegrenzt);

3. Natur- und Vogelschutzzonen (durch Bojen abgetrennt);

4. Ufern mit Schilf- oder Röhrichtbewuchs;

5. technischen Betriebseinrichtungen, z. B. Grund- und Betriebsablaß, Wehre


Bei Tauchgängen sind folgende Auflagen zu beachten:

1. Der Tauchbetrieb hat so zu erfolgen, daß Anlagen und Uferbereiche nicht beschädigt oder zerstört werden.

2. Der gesamte Dammbereich darf nicht als Einstieg benutzt werden.

3. Jeder Tauchgang ist vorher bei der Polizeiinspektion Gunzenhausen (Tel. 0 98 31 / 67 88 - 0) zu melden.

4. Die Kennzeichnung hat entsprechend der Schiffahrtsverordnung vor jedem Tauchgang mit Bojen zu erfolgen;

5. Zu den Dämmen des Großen Brombachsees und des Kleinen Brombachsees ist ein Abstand von 100 m (Wasserlinie) einzuhalten.

6. Das Tauchen ist nur am Tage gestattet (Nachttauchverbot).


Von den Verboten und Auflagen der Absätze 1 und 2 darf nur abgewichen werden, soweit es sich im Rahmen von Rettungseinsätzen als notwendig erweisen sollte.
lt. offiz. Vorgaben!