Information zur Genehmigungslage:Nach der Rechtsv ...
Information zur Genehmigungslage:
Nach der Rechtsverordnung der Stadt Neuenburg am Rhein über Verbote, den Gemeingebrauch an Baggerseen auszuüben vom 30.06.1997, ist das Baden etc. im Baggersee Steinenstadt weiterhin verboten.
Da es sich beim Baggersee in Steinenstadt zudem noch um eine Betriebsstätte handelt, werden auch keine
(Ausnahme -) Tauchgenehmigungen erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Nach der Rechtsverordnung der Stadt Neuenburg am Rhein über Verbote, den Gemeingebrauch an Baggerseen auszuüben vom 30.06.1997, ist das Baden etc. im Baggersee Steinenstadt weiterhin verboten.
Da es sich beim Baggersee in Steinenstadt zudem noch um eine Betriebsstätte handelt, werden auch keine
(Ausnahme -) Tauchgenehmigungen erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein