Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Rost in Tauchflaschen !

Stellt Euch vor da habe ich meine Tauchflasche über einen Tauchsporthändler vom TÜV zurückbekommen. Die Flasche war gerade erst mal 2-Jahre alt. Als ich die Flasche, Ventil montiert und gefüllt, in Augenschein nahm dachte ich mich trifft der Schlag. Die wirklich gepflegte Flasche war total verkratzt und sah aus als ob sie schon mehrere Jahre im Grubenrettungswesen eingesetzt war.
Wer kann mir eine vernünftige Pflegestelle für Tauchflaschen nennen. Ich weis auch das die Flaschen ja durch den TÜV geprüft werden dies aber in s.g. Prüfbetrieben durchgeführt wird. Die Pflege der Tauchflaschen ist doch aus sicherheitstechnischen Gründen sehr wichtig. Wer kann mir helfen.
Vielen Dank

Gruß

Schops

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25.02.2001
Hallo, was meinst du mit Prüfbetrieben ???Der Tüv der die Flaschen prüft,hat eine Kesselprüfabteilung,die richtet sich nach den Druckbehälterverordnungen nach §32
Also Prüfbetrieb ist ebenfalls der Tüv,es sei denn der T.Händler gibt sie zu einen freien Sachkundigen.Und was meinst du mit Pflegestelle ???
Pflegen sollte sie der Benutzter,als Tipp,das Ventil nimmt man voher runter bevor sie zum Tüv geht,dann kann man solche Schäden verhindern,denn der Tüv kann dafür nicht Haftbar gemacht werden.
Der T.Händler sollte das aber wissen.
Wenn sie zerkratzt ist,dann hilft eh nur Sandstrahlung und neuen Lack ca 70,-

So denn

25.02.2001
Hallo Schops !Zuerst sollte man wissen das Druckgasbehälter wie z.B. Taucherflaschen die erstmaligen Prüfen sowie wiederkehrenden Prüfungen gemäß §11 Gerätesicherheitsgesetz unterliegen. Sachverständige werden in Deutschland durch den TÜV bzw. der DEKRA oder auch direkt durch die Ämter für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gestellt.
Ich kann nicht verstehen da Du als Thema schreibst ROST IN TAUCHFLASCHEN aber dann über die verkrazte Taucherflasche schreibst. Na ja egal. Aber nun ein paar Sätze zu Navigator. Ein Prüfbetrieb ist z.B. eine Firma die in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen wie z.B. die des TÜV wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durchführen. Diese Prüfungen sind in TRG 765 festgelegt.
Einen freien Sachkundigen der diese Prüfungen gemäß GSG, DruckbehV,TRG,TRGS, GGVS/ADR durchführt, gibt es nicht.
§ 32 der Druckbehälterverordnung beschreibt einen Sachkundigen. Auch schreibst Du als TIP, man sollte das Flaschenventil vorher demontieren. Der Sachverständige hat die Flaschenventile mit zu prüfen siehe TRG 765. Weiterhin müssen Flaschenventile fachmännisch De/Montiert werden. D gibt es Drehmomentwerte. Siehe DIN 477 Flaschenventile. Eine Pflegestelle ist eine Firma die Instandhaltungen, Instandsetzungen, Wartung, wiederkehrendes Prüfen von Druckgasbehältern durchführt. Der TÜV bzw. die DEKRA selbst verfügen nicht über eigene Pflegestellen, s.g. Atemschutzwerkstätten. Der TÜV ist nicht der Prüfbetrieb.

Deine verkratzte Taucherflasche, würde ich bei dem Tauchsporthändler reklamieren. Wiederkehrende Prüfungen z.B. von Taucherflaschen können auch ohne Kratzer erfolgen. Ich bezeichne so etwas als STAND DER TECHNIK.
Ausdrücke aus der DruckbehV sowie TRG wie z.B. der einwandfreie Zustand der Flaschen sind definierbar. Diese definitionen ergeben sich aus DIN 31051, Begriffe und Maßnahmen. Schau doch mal unter www.unterwasserwelt.de, Ausrüstung, Pressluft-Flaschen da kannst Du eine Menge über Taucherflaschen lesen.

Liebe Grüße

Peter Schreiner
BERATUNGSTELEFON zu Tauchflaschen etc. immer Montags, Dienstags, Freitags von 18°°Uhr bis 20°°UHR.

25.02.2001
Hallo Peter,vielen Dank für die Infos. Mit Rost in der Flasche meinte ich die Verunreinigungen die ich nach der TÜV prüfung festgestellt habe. Das hab ich vor lauter Ärger völlig vergessen zu schreiben. Sollten oder muß dieser Rost denn nicht entfernt werden?
Wäre nett wenn Du mir nochmals Info gibst.
Vielen Dank
25.02.2001
Natürlich muß diesere Rost bzw. Verunreinigungen im Behälterinneren ernfernt werden. Diese innere Reinigung der Taucherflaschen ergiebt sich aus den Technischen Regeln Druckgase der Reihe 100, 280, 765 sowie aus den Technischen Regeln Gefahrstoffe TRGS 900. In der TRGS sind die Grenzwerte für Eisenoxid sowie Aluminiumoxid mit 6mg/qm Atemluft angegeben. Dies alles hat sicherheitstechnische sowie atemphysiologische Gründe.
Es sprengt den Rahmen dies alles in der Diskussion zu beantworten und schlage deshalb vor, Du schaust Dir erst einmal den Bericht in unterwasserwelt an und kannst mich gerne morgen unter Telfon 08072-8286 kontaktieren.

Liebe Grüße

Peter Schreiner
Seminare-Beratung-Planung

25.02.2001
Hallo Peter, hab nun den Bericht in unterwasserwelt gelesen. Muß sagen das sind wirklich mal informationen mit denen man was anfangen kann. Das war mir vorher gar nicht bewußt. Endlich mal ein Mann der was von seinem Handwerk versteht.
Dein Angebot zu dem Beratungstelefon werde ich gleich morgen um 18°°Uhr nutzen.
Nochmals vielen Dank für die tollen Infos.
Gruß
Schops
27.02.2001
Hallo Leute !Eins muß ich hier noch loswerden. Ich hab das gestern Abend mal mit dem Beratungstelefon von Peter ausprobiert und möchte mich auf diesem Weg nochmals bei Peter bedanken. Die Informationen die der hat sind sehr informativ und sachlich. Nun weis ich auch mal für was ich eigentlich mein Geld zur TÜV prüfung meiner Tauchflasche bezahle und was es da alles zu beachten gibt. Bestimmt nicht das ich meine Flasche verkratzt und verrostet zurückbekomme. Kann ich nur weiter empfehlen. Das solltet ihr wirklich mal ausprobieren. Das nenne ich Service.
MfG
SCHOPS
30.07.2004 10:37
Hallo erstmal! Zu dem Thema muss ich auch noch was loswerden. Peter hat zum grössten Teil recht mit seinen Aussagen. Aber einige Gesetze haben sich geändert. Die DruckBehV gilt seit dem 01.01.03 nicht mehr. An ihrer Stelle steht die Betriebssicherheitsverordnung. Dort werden im §15 die wiederkehrenden Prüfungen beschrieben. Im Absatz (7) werden speziell Taucherflaschen behandelt. Dieser Absatz wird nach neuester Lesart auch für private Taucherflaschen angewendet. Das Gerätesicherheitsgesetz gibt es auch nicht mehr. Hier gilt jetzt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Interessant ist da vor allem die 14. Verordnung ( Druckgeräteverordnung).

Noch ein paar Worte zu den Sachverständigen. Diese arbeiten nicht an den Geräten, sie begutachten nur. Alle Reparaturen und Wartungen werden von Fachbetrieben ausgeführt.

Man spricht auch nicht mehr von Gasflaschen. Diese heißen jetzt ortsbewegliche Druckgeräte (nach EU-Richtlinie 1999/36/EG ).

MfG

Daniel Götze, Sachverständiger Technische Überwachung der Bundeswehr
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