Versicherungsfragen: Brand auf dem Safariboot

Teile:
22.03.2024 16:40
Kategorie: News

Entschädigung durch die Hausratversicherung?

Es klingt wie ein Alptraum – und fühlt sich auch so an: auf dem Boot bricht ein Brand aus und die persönlichen Sachen werden zerstört. Selbstverständlich ist das Wichtigste, dass möglichst niemand zu Schaden kommt und alle Beteiligten das Drama überstehen.

Gallery 1 here

Bericht von Gerald Liebeck

Wenn man nach solch schlimmen Erlebnissen wieder in der Heimat gelandet ist, stellt sich für viele eine wichtige Frage: Werden die Sachen durch eine Versicherung ersetzt? Hier gibt es einige Möglichkeiten, vor allem die Tauchsachen und die Fototechnik und Elektronik gegen verschiedene Gefahren abzusichern.

Wir wollen mit diesem Beitrag allerdings vor allem auf einen Bereich eingehen, der oftmals falsch eingeschätzt wird:

Schäden infolge eines Brandes auf einem (Safari-) Boot.

Der Autor dieses Artikels war im Jahr 2016 selbst von einem Brand mit Totalschaden und Zerstörung aller Sachen betroffen und möchte seine Erfahrungen gerne weitergeben. Es geht hierbei speziell also um die Ursache „Brand / Feuer“, durch die eigene Sachen zerstört werden oder unrettbar abhanden kommen.

Bei einer Hausratversicherung müssen folgende Fragen geklärt werden, um eine Entschädigung zu erhalten:

1.    Versicherte Gefahr
2.    Versicherte Dinge
3.    Versicherungsort
4.    Versicherungssumme

Bleiben wir bei dem Beispiel:

1.    Die üblicherweise versicherten Gefahren in der Hausratversicherung sind in der Regel: Feuer, Brand, Explosion / Sturm, Hagel / Einbruchdiebstahl, Raub sowie Leitungswasserschäden.
2.    Versicherte Sachen sind „alle Sachen, die dem Haushalt zum Ge- und Verbrauch dienen“.
3.    Versicherungsort ist grundsätzlich die Wohnung bzw. das Grundstück. Allerdings sind diese Sachen auch dann versichert, wenn sie sich „vorübergehend“ außerhalb der Wohnung befinden (d.h. mit der Absicht, diese nicht dauerhaft außerhalb zu lagern, sondern wie gesagt nur „vorübergehend“). Dieser Zeitraum ist in den Versicherungsbedingungen definiert, meist wird bei einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten von vorübergehend gesprochen. Bei einer Tauchreise liegen wir in der Regel klar innerhalb dieses Zeitraumes.
4.    In einer Hausratversicherung ist meist eine feste Versicherungssumme, also eine Maximalentschädigung, im Vertrag festgelegt. Eine sinnvolle Summe – auch, um den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ zu vereinbaren, liegt bei 650 € je Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer Wohnfläche von 100 qm läge die Versicherungssumme also bei 65.000 €, dies ist also bei Groß- oder Totalschäden die maximale Entschädigung. Allerdings gilt dies nur für Schäden am Versicherungsort selbst! Befinden sich die Sachen, wie oben beschrieben, vorübergehend außerhalb dieses Ortes (=Außenversicherung) ist die maximale Entschädigung meist auf einen Prozentsatz (üblicherweise 10%-30%) beschränkt. Je nach Anbieter kann diese Summe aber auch erhöht werden.

Wir bei unserer Brandkatastrophe im Jahr 2016 Buddies, die zwar eine Hausratversicherung hatten, allerdings mit einer niedrigen Versicherungssumme von 20.000 € und 10% Außenversicherung. Auf Grund dieser vertraglichen Begrenzung konnte nur eine Entschädigung von 2000 € gezahlt werden, obwohl der Schaden deutlich höher war. Es ist daher zu empfehlen, die eigene Hausratversicherung auf diese Zahlen zu prüfen und anzupassen. Bei uns lag der Schaden je Person bei ca. 6000 € (reine Sporttaucher, keine besonders teure Tec- oder Fotoausrüstung).

Gallery 2 here

Weitere wichtige Informationen zur Hausratsversicherung

Neuwertentschädigung: hier gibt es oft den Irrglauben, dass die „alten Sachen“ nicht komplett bezahlt werden. Falsch, eine Hausratversicherung bietet eine Neuwertentschädigung: Wiederbeschaffungswert gleicher Art und Güte als Neuwert zum Schadenzeitpunkt!

Haftung / Regress: In dem Video (Taucher.Net Talk zum Brand auf der M/Y Sea Legend) und bei unserer eigenen Safari Schiff Havarie damals Thema: vor allem außerhalb der EU, z.B. in Ägypten ist es sehr unwahrscheinlich, jemanden haftbar machen zu können. Oft gibt es gar keine Versicherungen der Anbieter und von Deutschland aus den Schadenersatz einzuklagen, kann man im Prinzip vergessen. Oft höre ich „die Versicherung zahlt eh nicht, weil jemand den Schaden verschuldet hat und damit lehnen die dann die Entschädigung ab“. Das ist ganz klar nicht so: die Hausratversicherung muss den Schaden regulieren, wenn dieser bedingungsgemäß versichert ist. Die Möglichkeit, Regress zu nehmen, geht dann auf den Versicherer über. Ansonsten könnte die Versicherung ja immer sagen „Wir vermuten, dass irgendjemand den Schaden verschuldet hat und leisten nicht, bis dies geklärt ist.“ Keinerlei Leistung gibt es selbstverständlich bei Vorsatz durch den Versicherungsnehmer!

Natürlich ist dies kein umfassender Schutz gegen alle denkbaren Schadenursachen. Aber die Gefahr von Schäden durch Brände kann jeder mit wenig Aufwand über die Hausratversicherung abdecken.

Schaden ohne Brand

Aber was ist nun, wenn es keinen Brand gibt? Das Boot havariert aus anderen Gründen und alle Sachen kommen abhanden?

In diesem Fall greift die Hausratversicherung nicht! Denn der „Untergang eines Bootes“ ist einfach keine der o.g. „versicherten Gefahren“.

Und wenn es zum Glück einen weniger dramatischen Verlust gibt, z.B. durch Diebstahl aus der Kabine? Das ist ein schwieriges Thema, denn die versicherte Gefahr ist in diesem Fall zwar der Einbruchdiebstahl, es gibt aber klare Definitionen, die erfüllt sein müssen:

„Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht…“
oder
„Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes

Ein Boot ist kein Raum eines Gebäudes und daher ist dieser Fall nicht versichert. Es gibt nur wenige Anbieter, die inzwischen Schiffskabinen als Raum in ihren Bedingungen definieren. Zumal im Falle eines Einbruchdiebstahls auch noch andere Punkte eine Rolle spielen, z.B. der Nachweis, dass „ein Hindernis überwunden“, also ein Schloss aufgebrochen wurde oder das bestimmte Mindestanforderungen für die Qualität des Schlosses erfüllt sein müssen.

Fazit:

Gegen Schäden durch Brände können wir Taucher uns mit wenig Aufwand und Anpassung des Vertrages ordentlich absichern. Für alle anderen Schadenursachen sieht das leider anders aus: hier wäre es ratsam – vor allem bei besonders hochwertiger Ausrüstung – sich von spezialisierten Anbietern beraten und passgenau versichern zu lassen.
(Siehe hierzu u.a. auch: www.fotofairsicherung.de/ oder www.tauch.versicherung/ )

Zum Autor:
Gerald Liebeck
Finanzberatung Matthias Hanig
Schwerpunkt Sachversicherungen
gl@matthiashanig.de

Quelle (Zitate Versicherungsbedingungen): Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen) des GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Weitere Informationen:
Die Informationen in dem Artikel sind für Deutschland gültig. In Österreich scheint es sehr ähnlich zu sein. Dort ist aber meist die Privat-Haftpflichtversicherung mit im Vertrag enthalten (siehe Link unterhalb). In der Schweiz wurde es bei einem Buddy anstandslos wie hier beschrieben reguliert, daher sollte es für die Schweiz sehr ähnlich sein.

Für Österreich:
https://www.allianz.at/de_AT/blog/wohnen-recht/was-ist-eine-hausratversicherung.html

Die Schiffshavarie des Autors (2016)
youTube Video: www.youtube.com/watch?v=MsnSSvQuV1E