Verfügung gegen Krankenkassen

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03.08.2000
Kategorie: News
Am 1.8. hat das Sozialgericht Köln per gerichtlicher Anordnung den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Deutschland verpflichtet mit sofortiger Wirkung die Indikationen Dekompressionskrankheit und Arterielle Gasembolie bei ambulanter Druckkammer-Behandlung wieder über die Krankenkassen zu bezahlen.

Die Klage des Verbands deutscher Druckkammerbetreiber hat somit einen Teilerfolg erzielt. Das Hauptverfahren steht noch aus.