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Speicherbecken Geeste
See- und Tauchordnung f&uu ...

Speicherbecken Geeste

See- und Tauchordnung für Gasttaucher

 



  1. Das Speicherbecken Geeste ist kein öffentliches Gewässer und
    unterliegt damit nicht den Bestimmungen für den Gemeinbrauch von öffentlichen
    Gewässern in Niedersachsen.



  2. Das Recht, das Speicherbecken Geeste für den Tauchsport zu nutzen,
    liegt laut Nutzungsvertrag ausschließlich beim Tauchclub Hydra Lingen
    e.V. (TCH)



  3. Auswärtige bzw. vereinsfremde Taucher bedürfen in jedem Fall
    einer Tauchgenehmigung durch den TCH und müssen sich anmelden. (Kontaktadressen
    siehe am Schluss)



  4. Tauchschulen oder Tauchlehrer, die den See zu kommerziellen Zwecken nutzen,
    haben eine Jahresgebühr an den TCH zu entrichten. (näheres bei
    Roland Hollmann)



  5. Das Tauchen im Speicherbecken Geeste geschieht auf eigene Gefahr. Für
    auswärtige bzw. vereinsfremde Taucher wird von Seiten des TCH keinerlei
    Haftung übernommen.



  6. Voraussetzung für die Ausübung des Tauchsports ist die Einhaltung
    der Richtlinien des VDST oder vergleichbarer Standards anderer anerkannterVerbände.



  7. Offizielle Großveranstaltungen der Gemeinden Lingen oder Geeste bzw.
    der Betreibergesellschaft haben in jedem Fall Vorrang vor dem Tauchsport.



  8. Alle Nutzer verpflichten sich, den See selbst und seine Umgebung (Strand
    und Deich, Parkplätze, Zufahrten und Grünflächen) in einwandfreiem
    Zustand zu hinterlassen.



  9. Als Parkplätze für Taucher ist nur die zweite Parkebene, d.h.
    die tieferliegende Parkfläche vor dem Restaurant vorgesehen. Daß
    die Behindertenparkplätze nicht in Anspruch genommen werden, versteht
    sich von selbst !



  10. Die Parkordnung ist einzuhalten ( bitte kein "Querparken") ! Gespanne sind
    abzukoppeln und nebeneinander abzustellen.


Umkleiden ist nur im Freien möglich, wir bitten dabei dringend um
diskretes Verhalten, um andere Besucher des Sees oder des Restaurantes
nicht zu stören. Von außen zugängliche öffentliche
Toiletten befinden sich am Ostgiebel der "Deichkrone".

Ruhestörungen (v.a.nachts) haben zu unterbleiben, der Betrieb
von mitgebrachten Kompressoren ist nicht gestattet, auf dem Gelände
innerhalb der Schranken sind Camping und Grillen streng untersagt. Tauchgebiet
ist ausschließlich die sog. "Badebucht" (Bereich der Kiesaufschüttung),
die mit einer Bojenkette abgegrenzt ist. Diese Begrenzung ist unbedingt
einzuhalten.

Surfen und Segeln oder der Betrieb von Booten ist in der gesamten Badebucht
untersagt. Taucherbojen müssen nicht mitgeführt werden.

Alle unter Wasser befindlichen Orientierungsmarken und Laichhilfen,
aber auch alle Bojen etc. sind in dem Zustand zu belassen, in dem sie vorgefunden
werden.

Das Einbringen von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt.

Als Ein- und Ausstieg ist möglichst der Treppenaufgang am Ostgiebel
des Restaurantes zu nutzen. Der Pflanzengürtel im Flachwasserbereich
ist möglichst zu überschwimmen.

Die Flora und Fauna des Sees ist in besonderem Maße zu schützen.
Für Übungszwecke - z.B. im Rahmen der Tauchausbildung - steht
eine Unterwasser-Plattform zur Verfügung ( auf ca. 7 Metern; vom Einstieg
95°)

Die Durchführung von Eistauchgängen ist streng untersagt.

Der Tauchclub Hydra Lingen e.V. bittet alle Taucher, sich an diese
Richtlinien zu halten und im eigenen Interesse auch andere auf eventuelles
Fehlverhalten hinzuweisen.

Danke !

Kontaktadressen:

Roland Hollmann

1. Vorsitzender TCH

Fledderbergstraße 17

49809 Lingen

Tel: 0591 - 52555

Fax: 0591 - 59558

e-mail:

TC-Hydra.Lingen@t-online.de

Christoph Wallmann

Ausbildungsleiter TCH

Holterhues Hof 20

49811 Lingen

Tel: 05906 - 2299

Fax: 05906 - 2299

 

Wilfried Schiffer

Schriftführer TCH

Am Mühlenberg 20

49808 Lingen

Tel: 05907 - 1211

Fax: 05907 - 1211

e-mail:

W.Schiffer@gmx.de