Auf 2020 haben einige Regeln im Detail geändert: Unter folgendem Link sind immer die aktuellen Regeln für die Benutzung dieses Tauchplatzes zu finden: https://www.swiss-divers.ch/informationen/tauchplaetze/rhein-tauchplaetze/zollbruecke-rheinau-rhein/
Nutzung der Salmenwiese Wandernde, Touristen, Badende, Tauchende und Andere lieben das Kleinod am Rhein.
Es gelten folgende Regeln:
Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr Veranstaltungen ab 5 Personen sind bewilligungspflichtig: Gesuche um Bewilligungen für Tauchgänge sind spätestens 3 Wochen – höchstens jedoch 2 Monate – vor dem geplanten Tauchgang einzureichen an die Gemeindeverwaltung Rheinau, mit Angaben zu: Datum und Zeitdauer des Aufenthaltes / Art und Zweck des Anlasses / Anzahl Teilnehmer
Gesuche um Bewilligungen für Tauchgänge, welche mit einem öffentlichen Festanlass auf der Salmenwiese kombiniert sind, sind spätestens 4 Wochen – höchstens jedoch 2 Monate – vor dem geplanten Anlass schriftlich einzureichen an den Gemeinderat Rheinau, Schulstrasse 11, 8462 Rheinau, mit Angaben zu Datum und Zeitdauer des Aufenthaltes / Art und Zweck des Anlasses / Anzahl Teilnehmer. Zugang zum Rhein und zu den Schiffstandplätzen freihalten Fahrzeuge auf dem öffentlichen Parkplatz an der Sandackerstrasse 8 parkieren Toi Toi WC-Anlage an der Sandackerstrasse benützen
Die für die Tauchgänge interessante Vertiefung in der Rheinsohle ist ein ideales Refugium für die Fische. Im Winter reduzieren die Fische die Körperfunktion und ziehen sich in die Vertiefung zurück. Im Sommer, bei hohen Wassertemperaturen, gewährleistet die Vertiefung einen Aufenthalt in kühlerem Wasser. Durch intensive oder unsachgemässe Tauchgänge werden die Fische gestört.
Tauchende mit einem Herz für die Natur …
verzichten bei Wassertemperaturen über 20 ° C und unter 10 ° C auf den Tauchgang$ berühren Tiere und Pflanzen nicht beachten die Verhaltensregeln der Tauchverbände verzichten auf Schulungen tauchen nur in Kleingruppen