Schreibe eine Bewertung

Bewertungen(26)

Nachdem es in den letzten Tagen hinsichtlich der ...

Nachdem es in den letzten Tagen hinsichtlich der neuen Nutzungs-Regelung für diesen See durch den BTSV einige Verwirrung gegeben hat, nachfolgend einige Auszüge aus einem Artikel der Badischen Zeitung vom 16.06.02.

MEISSENHEIM-KÜRZELL (has)

Baden und Tauchen im Matschelsee bei Kürzell soll weiterhin ein Vergnügen für alle sein.
Der Lahrer Tauchclub "Calypso" wehrt sich gegen den Versuch des Offenburger Tauchclubs, am Matschelsee das freie Tauchen zu beschränken.
Mit Erfolg. wie es scheint.
Sowohl Gemeinde Meißenheim als auch die untere Wasserschutzbehörde im Landratsamt waren in ihren Aussagen eindeutig: Freies Tauchen ist weiterhin möglich.

Auch wenn der Offenburger Tauchclub den See gepachtet habe, ändere das nichts an der Tatsache, daß alle Badende, Schwimmer und Taucher weiterhin freien Zugang zum See haben, erklärt gestern Bernd Stephan, Trainer des Lahrer Tauchclubs, gegenüber der BZ und interpretiert damit das Wassergesetz richtig.

....

Stephan ist ein erfahrener Streiter in Sachen Erhalt des freien Zugangs zu Gewässern.
Schon vor sieben Jahren hat er um den freien Zugang zum Matschelsee gekämpft und damals auch Stellungnahmen von der Rechtsabteilung des Badischen Tauchsportverbands sowie vom Amt für
Umwelzschutz des Landratsamtes eingeholt.

Was 1995 galt, gilt heute immer noch, bestätigt
Birgit Franz von der unteren Wasserschutzbehörde in Offenburg.

Gemäß Paragraph 26 des Wassergesetzes von Baden-Württemberg sei das Baden oder eine "sonstige unschädliche Verrichtung" - wie zum Beispiel das Tauchen - an oberirdischen Gewässern jedermann gestattet. Dabei gebe es keine Unterscheidung in private oder öffentliche Gewässer.

"Meinen See gibt es nicht"

Genau dies hatte auch der Tauchsportverband - 1995 - durch seinen Rechtsanwalt erklären lassen.
"Meinen See gibt es nicht, gottlob" schrieb damals
Rechtsanwalt Harald Notter.
Einzig die Ortspolizeibehörde, sprich die Gemeinde, könne diesen Gemeingebrauch einschränken oder verbieten, was mit einem entsprechenden, von der Behörde unterzeichneten Schild zu kennzeichnen sei.

Ein solches Verbot gibt es jedoch von Seiten der Gemeinde Meißenheim nicht, bestätigt Hauptamtsleiter Hartmut Schröder.
Zwar sei die Zufahrt zum See mit einer Schranke versehen worden, aber der Zugang und das Baden und Tauchen sei weiterhin frei möglich.


Den kompletten Artikel könnt ihr in der BADISCHEN ZEITUNG vom 26.06.02 unter der Rubrik "AUS DEM RIED" nachlesen.

Über die Pacht des Offenburger Tauchclubs und die daraus resultierende Beschrankung des Sees (die zumindestens aus Umeltschutztechnischen Gründen sinnvoll ist) möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

Ich möchte hiermit aber alle Taucher und Badegäste nachhaltig dazu auffordern, sich am See entsprechend "zivilisiert" und ordentlich zu verhalten.

Schließlich machen wir nur von unserem Recht gebrauch, daß uns das Wassergesetz einräumt, unseren schönen Sport an diesem See weiterhin auszuüben.

Bitte sorgt alle dafür, daß dies auch in Zukunft so bleibt. Es wäre schade, wenn durch die Unvernunft einiger weniger die verwntwortungsvolle Mehrheit bestraft würde.

Sollten euch am See sogenannte "Kontrolleure" auf dieses Thema ansprechen, reagiert ruhig und weist sie auf die geltende Gesetzslage hin.

Nähere Infos über unseren Verein gibt es unter:

www.tauchclub-calypso.de

Allen Sportskameraden wünsche ich auch weiterhin
"ALLZEIT GUT LUFT"