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Auch in 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht ...

Auch in 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt worden,wonach die Gebürensatzung für das Betauchen des Fühlinger Sees rechtswidrig ist.Der TSV NRW hatte Rechtsschutz im Musterverfahren gewährt,das von Manfred Bach/Köln und RA Prof. Redeker / Bonn betrieben wurde.Damit muss die Stadt Köln die Gelder für allen Tauchgenehmigungen,gegen die Widerspruch eingelegt wurde ,zurückerstatten.

Falls die bisherigen Praktiken weiterhin ausgeübt werden sollten,sollten sich die betroffenen Taucher energisch dagegen wehren und das
AZ:9A2738/00-14K1024/98 Köln vom 07.05.02 zitieren.

Ergaenzung:

Die Satzung der Stadt Koeln wegen Tauchgebuehren fuer die Benutzung des Fuehlinger Sees ist rechtswidrig...
So lautete die Nachricht vom 30.06.2002.
Clever wie die Behoerden nun mal sind ist das Urteil zwar rechtskraeftig nur die Voraussetzungen wurden von der Stadt Koeln geaendert. Ein Formfehler wurde nachtraeglich ausgebessert. Das
Verfahren muesste daher nochmals neu aufgerollt werden. Bis auch hier ein
Urteil zu erwarten ist kann wohl ebenfalls leicht fuenf Jahre dauern.
Tauchern wird geraten, bei Kauf einer Karte einspruch zu erheben. Nur dann kann im Falle eines neuerlichen Urteils auf eine Rueckerstattung der Gebuehren plaediert werden.