Tauchsport Dreizack, Regensburg

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Stellungnahme des Shops am Endes des Originalberi ...

Stellungnahme des Shops am Endes des Originalberichts

Ich habe vor einigen Wochen einen Tauchanzug bei Tauchsport Dreizack im Onlineshop bestellt.
Nach zweiwöchiger Lieferzeit war der Anzug endlich da. Leider dauerte die Freude über den ersten eigenen Tauchanzug nur sehr kurz, da bereits nach dem zweiten Gebrauch ein Riss an der Fussmanschette war.
Auf Nachfrage beim Shop zur Abwicklung der Gewährleistung dann leider die große Enttäuschung:
Der Inhaber kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie.
Anstatt, wie bei einem Gewährleistungsfall üblich, den Anzug auf eigene Kosten zurückzunehmen und durch einen neuen zu ersetzen oder innerhalb kurzer Zeit zu reparieren beharrt der Shop darauf es als Garantiefall an den Hersteller nach Italien zu senden (Versandkosten soll der Käufer tragen; Bearbeitungszeit 4-5 Wochen; ggf. Kosten für die Reparatur vom Käufer zu tragen).
Zudem wird mir vorgeworfen den Anzug falsch angezogen zu haben und den Schaden selbst verursacht zu haben.

Offensichtlich verlässt man sich darauf, dass für einen Warenwert von 125 Euro keiner einen Analt einschaltet und lässt den Kunden auf seinem defekten Teil sitzen oder ihn sogar für die Reparatur bezahlen obwohl diese ihm rechtlich kostenfrei zusteht.

FAZIT: NIE WIEDER TAUCHSPORT DREIZACK!
Hier ist man im Reklamationsfall leider sehr schlecht aufgehoben und bleibt auf seinen Kosten sitzen.


Stellungnahme Beginn:

Nach 15-jähriger Vollerwerbstätigkeit in der Tauchbranche und ca. 4000 Tauchgängen ist es selbstverständlich einige Male vorgekommen, daß Kunden das eine oder andere Produkt reklamierten. Sämtliche Reklamationen wurden unsererseits professionell bearbeitet. Es ist richtig, daß der Kunde einen günstigen Tauchanzug bei uns bestellt hat und diesen auch erhalten hat, dieser hatte danach einen minimalen Defekt am Anzug.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, uns den Anzug zukommen zu lassen, um selbst oder durch Weiterleitung an den Hersteller feststellen zu lassen, ob es sich hierbei um einen Garantiefall handelt oder um ein Eigenverschulden, haben wir den Anzug nie zurückerhalten.
Wenn das Streitobjekt nicht vorliegt, können wir natürlich nicht tätig werden. Der Endkunde hatte auch den Hersteller selbst kontaktiert, der ihm genau die gleiche Antwort gab wie wir und ihm die Vorgehensweise bei potentiellen Garantiefällen nochmals erklärte.
Wir wissen nicht, ob der Endkunde die übliche Vorgehensweise missbilligte oder die Sachlage schlichtweg nicht verstand.
Fakt jedoch ist, daß die oben geschilderten Ausführungen den Tatsachen entsprechen und die Behauptungen des Kunden schlichtweg unzutreffend sind.
Mit freundlichen Grüßen Erhard Brucker

Ende Stellungnahme