Hallo zusammen,ich möchte mich dem vorhergegangen ...
Hallo zusammen,
ich möchte mich dem vorhergegangenen Bericht anschließen, der mit ´Also Tauchfreunde... immer die Augen auf und..... ich meide diesen ignoranten Anbieter my- tauchsafari.de !!!´
Auch ich möchte alle Taucher warnen.
my-tauchsafari.de bezahlt seine Rechnungen nicht, deshalb kann es Euch passieren, dass Euch hier vor Ort der Check-In auf Euer gebuchtes Boot verwährt wird.
Ich beginne mal am Anfang.
my-tauchsafari.de organisierte eine Shark-Tour mit Dr. Erich Ritter.
Er zahlte den größten Teil des Betrages und schrieb, dass er den Restbetrag in bar mitbringt. Ok, kein Problem. Hier vor Ort erschien er dann aber ohne Geld. Um den Gästen den Urlaub nicht zu verderben, liessen wir das Boot starten.
Nach einigem Hin- und Her nach der Safari einigten wir uns auf eine Ratenzahlung von 300 Euro pro Monat, total 6 Monate. Im ersten Monat lief das auch, aber dann nicht mehr.
Schreiben, Mahnungen und die Ankündigung, die Angelegenheit dem Rechtsanwalt in Deutschland zu übergeben, blieben ohne Erfolg.
Also setzte ich mich mit Judith von der Indepencence zusammen, denn die haben das gleiche Problem, Strafantrag ist gestellt. Sie sind also schon ein paar Schritte weiter als wir. Wir einigten uns, die Angelegenheit zusammen ´zu bearbeiten´.
Gesagt, getan, ich schrieb also ihren Rechtsanwalt an.
Ernüchternd war dann allerdings die Antwort:
Grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn ich für Sie tätig werden darf.
Ich würde dann eine Kopie der an Herrn Loskarn gerichteten Rechnung sowie das Datum der ersten Mahnung benötigen, damit ich eine außergerichtliche Mahnung verfassen kann.
Sollte darauf - was zu befürchten ist - keine Reaktion erfolgen, müsste das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Die Kosten der außergerichtlichen Mahnung wie auch des Mahnbescheides müsste nach Gesetz Herr Loskarn bezahlen. Doch wenn nichts zu holen ist, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Und damit zur Erklärung für das ´grundsätzlich´. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, hat Herr Loskarn bereits im Jahr 2010 die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgelegt. Bereits seit 2009 lief ein Haftbefehl gegen ihn. Auch eine Kontenpfändung ist kaum möglich, weil alle Überweisungen, die mir bekannt sind, nicht über ein Konto laufen, das Herrn Loskarn gehört. Vielmehr lautet das Konto auf eine Frau.
Es kann deshalb sein, dass Sie mit der Einleitung des Mahnverfahrens nur ´gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen´.
______
Wir wissen noch nicht, wie wir uns entschließen, wir möchten Euch aber als Ägypten´s Gäste (die Ägypten mehr denn je braucht), warnen. Und deshalb: Bucht lieber bei einem seriösen Reiseveranstalter oder auch direkt, damit Ihr nicht hier vor Ort ohne Boot dasteht.
ich möchte mich dem vorhergegangenen Bericht anschließen, der mit ´Also Tauchfreunde... immer die Augen auf und..... ich meide diesen ignoranten Anbieter my- tauchsafari.de !!!´
Auch ich möchte alle Taucher warnen.
my-tauchsafari.de bezahlt seine Rechnungen nicht, deshalb kann es Euch passieren, dass Euch hier vor Ort der Check-In auf Euer gebuchtes Boot verwährt wird.
Ich beginne mal am Anfang.
my-tauchsafari.de organisierte eine Shark-Tour mit Dr. Erich Ritter.
Er zahlte den größten Teil des Betrages und schrieb, dass er den Restbetrag in bar mitbringt. Ok, kein Problem. Hier vor Ort erschien er dann aber ohne Geld. Um den Gästen den Urlaub nicht zu verderben, liessen wir das Boot starten.
Nach einigem Hin- und Her nach der Safari einigten wir uns auf eine Ratenzahlung von 300 Euro pro Monat, total 6 Monate. Im ersten Monat lief das auch, aber dann nicht mehr.
Schreiben, Mahnungen und die Ankündigung, die Angelegenheit dem Rechtsanwalt in Deutschland zu übergeben, blieben ohne Erfolg.
Also setzte ich mich mit Judith von der Indepencence zusammen, denn die haben das gleiche Problem, Strafantrag ist gestellt. Sie sind also schon ein paar Schritte weiter als wir. Wir einigten uns, die Angelegenheit zusammen ´zu bearbeiten´.
Gesagt, getan, ich schrieb also ihren Rechtsanwalt an.
Ernüchternd war dann allerdings die Antwort:
Grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn ich für Sie tätig werden darf.
Ich würde dann eine Kopie der an Herrn Loskarn gerichteten Rechnung sowie das Datum der ersten Mahnung benötigen, damit ich eine außergerichtliche Mahnung verfassen kann.
Sollte darauf - was zu befürchten ist - keine Reaktion erfolgen, müsste das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Die Kosten der außergerichtlichen Mahnung wie auch des Mahnbescheides müsste nach Gesetz Herr Loskarn bezahlen. Doch wenn nichts zu holen ist, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Und damit zur Erklärung für das ´grundsätzlich´. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, hat Herr Loskarn bereits im Jahr 2010 die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgelegt. Bereits seit 2009 lief ein Haftbefehl gegen ihn. Auch eine Kontenpfändung ist kaum möglich, weil alle Überweisungen, die mir bekannt sind, nicht über ein Konto laufen, das Herrn Loskarn gehört. Vielmehr lautet das Konto auf eine Frau.
Es kann deshalb sein, dass Sie mit der Einleitung des Mahnverfahrens nur ´gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen´.
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Wir wissen noch nicht, wie wir uns entschließen, wir möchten Euch aber als Ägypten´s Gäste (die Ägypten mehr denn je braucht), warnen. Und deshalb: Bucht lieber bei einem seriösen Reiseveranstalter oder auch direkt, damit Ihr nicht hier vor Ort ohne Boot dasteht.