Verunglückte Taucherin in Rangiroa 2014: Urteil vor dem Strafgericht

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22.06.2021 12:19
Kategorie: News

Urteil über das Tauchunglück in Rangiroa

Eine Tauchbasis aus Rangiroa und ein Tauchlehrer wurden vor dem Strafgericht in Französisch-Polynesien verurteilt nachdem eine japanische Touristin 2014 tödlich verunglückt ist.

Im Mai verurteilte das Strafgericht eine Tauchbasis und einen seiner Tauchlehrer. Mehr als zwei Stunden lang versuchte das Gericht zu verstehen wie sich der Tauchunfall, bei dem eine japanische Touristin am Nachmittag des 27. Juli 2014 ihr Leben verlor, ereignete.

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Damals vor dem Tauchgang warnte der Instruktor, die Touristin, die mit ihrem Ehemann unterwegs war, die 29 Meter Marke nicht zu überschreiten. Einige Haifische lockten das Paar aber wohl auf bis zu 36 Metern in die Tiefe. Nachdem der Tauchlehrer beide zurückruft, ereignet sich das Unglück.

Dem Anwalt des Angeklagten zufolge, hatte der Unfall aber nichts mit der überschrittenen Tauchtiefe zu tun: „Der Unfall ereignete sich 16 Minuten danach. Es kann daher keinen kausalen Zusammenhang mit diesem Drama geben

Spielten Unachtsamkeit und mangelnde Sicherheit eine Rolle?

Das bestreitet zumindest der angeklagte Tauchlehrer, der nach 15 Jahren in Rangiroa 15.000 Tauchgänge hinter sich hat. Er habe keinen leichtfertigen Fehler gemacht. Ihm zufolge hatte sich ein Klettverschluss der Taucherin gelockert. Wasser wäre daraufhin in die Maske eingedrungen. Die zusätzliche Strömung hätte sie dann so sehr in Panik versetzt, dass sie Wasser geschluckt hätte.

Bereits am 11. September 2014 wurde ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die gesamte Ausrüstung der Tauchbasis wurde beschlagnahmt. Eine Begutachtung mit anschließender Zweitmeinung wies auf Fehler bei der Wartung der Geräte hin. Daraufhin erfolgte, eine vorübergehende Schließung der Tauchbasis.

Jetzt wurde der Tauchlehrer trotzdem zu 1 Jahr Bewährungsstrafe verurteilt. Die Tauchbasis wurde zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Franken – ohne Bewährung - verurteilt.

Rückblick - Was geschah im Juli 2014?

Am 27. Juli war das 40-jährige japanische Ehepaar, das am Tag zuvor in Fenua angekommen war auf seinem dritten Tauchgang, als sich die Tragödie ereignete.

Während des Eincheckens an der Basis und dem Gespräch mit dem für die Gruppe verantwortlichen Tauchlehrer gaben die Frau und der Mann an, dass sie bereits 160 Tauchgänge gelogged haben und ein Open Water Brevet (Stufe 1 Brevet) besitzen. Der Ehemann erzählte noch, dass er passionierter Unterwasserfotograf sei. Der Tauchlehrer plante daraufhin die beiden ersten Tauchgänge als einfachere Tauchgänge einerseits um die Fähigkeiten des Ehepaars selbst beurteilen zu können und andererseits den beiden eine Anpassung an die hiesigen Verhältnisse mit teils starken Strömungen zu ermöglichen; insofern handelte es sich wohl um eine Art erweiterte Checkdives.

Vor und auch während des dritten Tauchgangs warnt der Tauchlehrer die beiden, dass sie nicht unter 29 Meter gehen sollten (das ist das Maximum, das zu dieser Zeit in Fenua für Taucher der Stufe 1 erlaubt war). Die Strömung an diesem Tag war relativ stark, aber laut Aussage von Kennern des Ortes "normal".

Angelockt von einer Steilwand mit Haien auf Tiefe geht der Mann mit seiner Partnerin trotz des vorherigen Verbots bis auf 36 m hinunter, bevor ihn der Tauchlehrer zur Ordnung ruft.

Etwas später ereignete sich der Unfall am Eingang zu einer Unterwasserschlucht. Der Tauchlehrer taucht vorneweg, das Paar folgt ihm. Als er sich umdrehte, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung war, sah er die Frau am Eingang der Schlucht hängen, mit dem Gesicht nach unten - in der Strömung. Aus ihrer Maske kommen Blasen. Sie gerät in Panik und verliert ihren Regler. Nach ein paar Sekunden ist der Tauchlehrer bei ihr und versucht ihr seinen primären Regler zu geben. In der hektischen Situation und der Panik der Taucherin gelingt dies nicht; er bringt sie – die mittlerweile das Bewusstsein verloren hat - an die Oberfläche. Trotz der direkt erfolgten Herzmassage auf dem Boot und der Reanimation eines Rettungsteams an Land verliert die Frau ihr Leben.

Behördliche Schließung der Tauchbasis

Bereits am 21. August wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Tauchbasis vorübergehend für zwölf Monate geschlossen. Die Entscheidung wurde Anfang September von dem Unternehmen in einem Eilverfahren angefochten. Das Drama und die Entscheidung sorgten für Aufsehen in der Tauchergemeinde. Es wurde sogar eine Online-Petition zur Unterstützung gestartet. Ein paar Tage nach der Schließung wurde der Club wieder eröffnet. Am 10. September hob das Ministerium für Jugend und Sport seine Verfügung gegen den Club auf.

Am 11. September 2014 wurde eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet. Die gesamte Ausrüstung der Basis wurde daraufhin beschlagnahmt. Ein Gutachten und anschließend ein Gegengutachten weisen auf Fehler bei der Wartung der Geräte hin. Der Club seinerseits verteidigt sich mit dem Hinweis auf regelmäßige Erneuerungen und spricht von normaler durchschnittlicher Abnutzung ohne Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit.

In diesem Fall wurden gestern auch der technische Verantwortliche der Basis und die Tauchbasis selbst wegen Gefährdung anderer Personen angeklagt. Die Tatsache, dass der Mann bis auf 36 Meter hinunterging, stelle zusätzlich "eine offensichtlich vorsätzliche Verletzung einer behördlichen Sicherheits- oder Sorgfaltspflicht dar", sagte der Staatsanwalt gestern als solcher. Der Tauchlehrer gab seinerseits an, dass es der Taucherfotograf war, der die Referenztiefe von 29 Metern überschritten hatte, bevor er ihn zur Rückkehr auffordern konnte.

Laut Herrn Quinquis, dem Anwalt der Angeklagten, kann die Überschreitung der vor dem Tauchgang festgelegten Tiefengrenze nicht dem Tauchlehrer angelastet werden, der dem Mann ja mehrfach sagte, er solle die Maximaltiefe einhalten als dieser die erlaubte Tiefe überschritten hatte, angezogen von der Wand mit Grauen Haien. "Der Unfall ereignete sich zudem 16 Minuten nach Überschreiten der maximalen zulässigen Tiefe. Es kann daher keinen kausalen Zusammenhang  mit der Tragödie geben", sagte er. Was den Zustand und die Wartung der Ausrüstung betrifft, so wurde dies von der Anklage ausgenommen, erinnerte er, bevor er die Freilassung des Ausbilders und der Firma beantragte.

Quelle: actu.fr/polynesie-francaise/rangiroa_98740/noyade-en-plongee-a-rangiroa-le-moniteur-de-plongee...