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Neue Sondersteuer im Tourismussektor seit Mitte Juli
Seit dem 16.Juli hat der ägyptische Staat eine neue Steuer eingeführt: eine „Unterhaltungs- und Vergnügungssteuer“ (Namensgebung laut CDWS). Leider fällt auch das Tauchen unter diese Steuer und so müssen die Tauchbasen seit dem Stichtag weitere 10% an den Staat abführen.
Vor 4 Wochen gab es eine Ankündigung die aber wohl seitens vieler in der Tauchbranche eher skeptisch gesehen wurde. Die ad-hoc Einführung Mitte des Monats hat dann durchaus überrascht. Anzunehmen ist, dass diese Sondersteuer direkt an die Kunden weitergegeben wird, weshalb wir eine entsprechende Meldung zum Thema verfasst haben.
Auf die Gesamtsumme Netto werden nochmals – zusätzlich zu den 14% Sales Tax – weitere 10% Sondersteuer auf den Nettobetrag erhoben. Ein Rechenexempel für 1000 L.E.
Rechnungssumme Netto | 1.000 L.E. |
14% Sales Tax | 140 L.E. |
10% Sondersteuer | 100 L.E. |
Gesamtsumme | 1.240 L.E. |
Die 240 L.E. Sales Tax und Sondersteuer müssen gesamtheitlich an die Finanzbehörden weitergereicht werden. Berechnet die Tauchbasis die Sondersteuer nicht an den Endkunden, sinkt der Ertrag im Beispiel um 100 L.E.
Die Auskunftsfreudigkeit bei diesem Thema scheint wenig ausgeprägt Eine Anfrage an die ETA (Ägyptische Tourismusbehörde) wurde mit Schweigen beantwortet. Eine Anfrage an die CDWS erbrachte wenigstens den Gesetzestext in Arabisch; allerdings ohne weitere Erläuterungen oder Reaktion auf unseren Fragen. Sollten sich weitere Neuigkeiten ergeben werden wir hierüber berichten.