Malta lockert Bestimmungen: Genesene reisen bereits mit einmaliger Impfung ohne Quarantäne ein

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04.10.2021 16:21
Kategorie: News

Die jüngsten COVID-Regelungen des Inselstaats im Überblick

Bereits seit einigen Monaten erlaubt Malta vollständig geimpften Personen die Einreise ohne Quarantäne, auch Kreuzimpfungen gelten als offiziell anerkannt. Nach den der jüngsten Entwicklungen werden nun weitere Regeln gelockert: Ab dem 1. Oktober dürfen einmal geimpfte Genesene nun ebenfalls ohne die Pflicht zur Quarantäne in das sonnenverwöhnte Tauchziel Nr.1 in Europa reisen. Die Genesung darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

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Aufgrund der jüngsten Entwicklungen werden nun noch weitere Regeln gelockert: Nach den ab dem 1. Oktober gültigen Einreisebestimmungen für das Inseltrio um Malta, Gozo und Comino dürfen einmal geimpfte Genesene nun ebenfalls ohne die Pflicht zur Quarantäne in das sonnenverwöhnte Urlaubsziel reisen. Hierbei wird eine anerkannte Impfstoffbescheinigung, die eine Dosis eines von der EMA zugelassenen Impfstoffs belegt, plus die Genesung von COVID-19, ebenfalls akzeptiert. Die Genesung darf dabei nicht länger als sechs Monate vor Reisebeginn zurück liegen.

Andernfalls gilt bei vollständig geimpften Personen auch weiterhin das Impfzertifikat der EU bzw. der Schweiz mit QR-Code (das gelbe Impfheft wird weiterhin nicht anerkannt). Eine weitere Voraussetzung für die Einreise in Malta ist die digitale Anmeldung per EU digital Passenger Locator Form (dPLF).

Erleichterungen für die Gastronomie

Weitere Lockerungen von COVID-Beschränkungen sollen ab dem 9. Oktober in maltesischen Gastronomiebetrieben gelten: Die Restaurant- und Barbesitzer, die sich für den 1G-Betrieb entschieden und ausschließlich für Geimpfte öffnen, profitieren dann von vereinfachten Regelungen. So muss der Mindestabstand zwischen Tischen dann nur noch 1,50 Meter betragen und pro Tisch sind acht Gäste erlaubt. Auch die nächtliche Ausgangssperre könnte bald fallen. Den Bars, die mit einem Plexiglasschutz Gäste bedienen, ist es dann sogar wieder genehmigt, eingeschränkten Thekenservice anzubieten. Die Zertifizierung ist allerdings freiwillig, und auch alle anderen Einrichtungen, die sich nicht für eine Zugangsbeschränkung entscheiden, können weiterhin nach den geltenden Vorschriften des Gesundheitswesens arbeiten.
 
Weiterführende Informationen zu den aktuellen Einreisebedingungen stehen unter https://malta.reise/staysafe zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.