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Covid-19: Tauchbranche – was ab heute erlaubt ist!
Die neuen Coronaregeln sind ab heute 20.April (Berlin & Brandenburg am dem 22.April, Thüringen ab dem 24.April und Bayern ab 27. April) gültig. Mit dem neuen Regelwerk gibt es auch Lockerungen der bisherigen Einschränkungen für Verkaufsläden. Ladengeschäfte (bis 800m2) dürfen öffnen und ihre Produkte verkaufen.
So ist es nun auch für Tauchshops erlaubt wieder zu öffnen. Die Woche ab dem 20. April (Folgewoche für Bayern) soll für den Einzelhandel so etwas wie der Anfang der Rückkehr in die Normalität werden.
Jedoch sind einige Regeln zu beachten: besondere Vorschriften zur Steuerung des Zutritts, zur Hygiene und zum Abstand. Jeder Kunde soll eine theoretische Fläche von 20 Quadratmetern für sich haben, Personen sollen einen Mindestabstand von 1,5 m wahren. Zudem dürfen sich höchstens 40 Menschen gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten.
Es gab einige Unsicherheiten bei Anfragen von Tauchgeschäften zur geplanten Öffnung am heutigen Montag. Wie wir von einigen Tauchshopbesitzern erfahren haben, war die Informationslage nicht immer eindeutig. So wurde in Baden-Württemberg von Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums behauptet, dass Tauchshops aufgrund der Zugehörigkeit zur Freizeitindustrie nicht öffnen dürfen. Nach beharrlichem Weiterbohren stellte sich dies aber als Fehlinformation heraus. Ohnehin ist die erste Instanz für Ladenbesitzer in Sachen Öffnungen das zuständige Landratsamt.
Was ist mit Ausbildung?
Hier gibt es eine ganz klare Regelung: Ausbildungsbereiche bleiben nach wie vor geschlossen. Es gilt ein Bundesweites Verbot für diese Art von Tätigkeit. Sicherheitsabstände können hier nicht gewährleistet werden. Dies gilt natürlich auch die Durchführung von Schnuppertauchgängen. Ob ein professionell geguideter Tauchgang – also nicht privat - mit allen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt ist, dürfte hingegen für Diskussionen sorgen. Wir raten aufgrund der aktuellen Lage aber von solch einer Idee ab.
Ab dem Moment in dem Tauchausbildung wieder erlaubt ist, sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Die Tauchausbildungsorganisationen wie SSI, PADI und auch andere weisen darauf hin: Out-of-Air Situationen werden nicht mehr trainiert, sondern nur mehr angedeutet. Das betrifft sowohl Wechselatmung, Reichen des (Primary) Automaten an den Buddy und Oktopusatmung. Zudem sind an Land die üblichen Abstandsregelungen zwischen Schüler und Lehrer einzuhalten.
Hygienevorschriften teils schwierig umzusetzen
Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eine maximale Anzahl von Personen je nach Größe des Ladengeschäftes sind relativ einfach umzusetzen.
Eine regelmäßige, gründliche Reinigung der Verkaufstische, Türklinken etc. mit normalen fettlösenden Reinigern ist wichtig und sinnvoll. Wenn verfügbar, sind mit Reinigern oder Seifenlauge getränkte Einmaltücher für die Reinigung ideal, diese sollten nach der Verwendung sofort entsorgt werden. Beim Betreten des Fachgeschäfts bzw. spätestens vor der Annahme und der Rückgabe von Waren sollten sich die Kunden die Hände desinfizieren. Zusätzlich gilt schon jetzt für Bayern: Maskenpflicht sowohl für Angestellte als auch Besucher von Ladengeschäften ab nächster Woche.
Schwieriger sieht es aus, wenn Ware probiert werden will. Sei es das Offensichtliche wie Tauchanzüge die man natürlich vor dem Kauf anprobieren will oder die versteckten ‚Probleme‘ wie beim einfachen ‚Angreifen‘ der Ware. Am Ende müsste jeder Artikel der intensiven Kontakt mit einem Kunden hatte wieder desinfiziert werden.
Klingt einfach, ist es in der Praxis aber nicht. Wie reagiert denn farbiges Neopren auf die bevorzugten Desinfektionsmittel wie EW80? Eindeutige Aussagen der Hersteller gibt es hierzu nicht. Bleibt am Ende nur testen ob es (Farb)veränderung am Material gibt.
Anderes Beispiel: Eine Tauchmaske muss nach dem Anprobieren desinfiziert werden. Dabei macht es Sinn Verkaufs- und Produktaufkleber oder einfach Preisschilder abzumachen – dann die Maske ins Desinfektionsbad legen, trocknen und anschließend die Aufkleber oder Anhänger wieder anbringen. Wenn ein Kunde mehrere Masken probiert, kann die nachfolgende Desinfektionsprozedur viel Zeit kosten. Abgesehen davon ist genügend EW80 täglich bereitzuhalten auch ein nicht gerade billiges Vergnügen. Trotzdem, es gibt zur Zeit keinerlei Alternativen zu einer gut ausgeführten Desinfektion.
Wie lange überleben Coronaviren auf Oberflächen?
In diversen Medien wird darauf verwiesen, dass die Viren bis zu neun Tagen auf Oberflächen überleben können. Eine nähere Betrachtung der Ergebnisse zeigt, dass die Angaben zur Überlebensfähigkeit der Covid-19 Erreger in einem weiten Bereich zwischen zwei Stunden und bis zu 9 Tagen schwanken. Wie lange Coronaviren nun tatsächlich auf Oberflächen überleben können, hängt wesentlich von der Menge an Flüssigkeit ab, in der sich die Viren befinden. Berührt man eine Oberfläche mit den Händen wird nur sehr wenig Flüssigkeit auf diese selbst übertragen, was gegen ein längeres Überleben von Coronaviren auf trockenen Oberflächen spricht.
Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Studien basieren auf sehr unterschiedlichen Untersuchungen. Teilweise wurden verschiedene Materialien mit Coronaviren kontaminiert und anschließend für unterschiedliche Zeiträume bebrütet. In anderen Studien wurden Oberflächen kontaminiert und bei Raumtemperaturen trocknen gelassen. Ob die Viren nach den unterschiedlichen Zeiträumen noch infektiös waren, wurde via Zellkulturen ermittelt. Eine Übertragbarkeit dieser Studien auf reale Bedingungen ist also definitiv nicht möglich.
Selten erwähnt wird eine andere Studie: Sie hat eine mittlere Halbwertszeit von knapp einer Stunde für den Covid-19 Erreger auf Kunststoff- und Stahloberflächen ermittelt.
Insgesamt bleibt allen nur an die Hand zu geben - haltet die Abstands- und Hygieneregeln ein. Selbst wenn es nun erste Erleichterungen im Handel und anderen Bereichen gibt, es gibt noch kein Impfmittel: also bleibt bitte vorsichtig!