Covid-19 Regeln: Achtung bei Urlaubsreisen

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16.07.2020 13:04
Kategorie: News

Touristen bei Einreise auf Kreta gestraft

Alle Urlauber, die auf dem Luftweg nach Griechenland kommen, müssen sich mindestens 24 Stunden vor der Ankunft elektronisch anmelden und angeben, wo sie vorher waren und wo sie sich in Griechenland aufhalten werden. Nun wurden erstmals Passagiere eines Fluges aus Deutschland bestraft; sie hatten verabsäumt die Registrierung durchzuführen.

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Mindestens zwei Passagiere eines Fluges aus Berlin, die am heutigen Donnerstag auf Kreta landeten, mussten eine Strafe in Höhe von 500 Euro zahlen, weil sie sich nicht - wie zwingend vorgeschrieben - vorab elektronisch registriert hatten. Seit Einführung der neuen Registrierungsregel am 1.Juli war dies das erste Mal, dass die griechischen Behörden eine Strafe verhängten. Bisher war es zudem möglich, das Formular schriftlich nach der Ankunft an einem griechischen Flughafen auszufüllen. Die Betroffenen sagten Reportern auf dem Flughafen von Heraklion, niemand habe sie vor Antritt über das Regelwerk, bei dem jede Touristin und jeder Tourist einen durch die elektronische Anmeldung generierten QR-Code mit sich führen muss, informiert. Eine Reaktion des Tourismusministeriums in Athen gibt es noch nicht.

Zusätzlich zu der Anmeldeprozedur werden stichprobenartige Tests bei den Einreisenden durchgeführt. Ausgewählte müssen sich dann nach Ankunft einem CoV-Test unterziehen. Bis zum Ergebnis sollen sich die Getesteten in ihrer Unterkunft möglichst selbst isolieren; wobei das Ergebnis zeitnah vorliegen sollte. Personen mit einem positiven Testergebnis müssen dann 14 Tage in eigens eingerichtete Isolierunterkünfte in Hotels gehen. Die Kosten übernimmt Griechenland.

Die offiziellen Regeln für Griechenland besagen: „Ab dem 01.07.20 dürfen Einwohner aus „EU+“-Ländern nach Griechenland reisen. „EU+“ besteht aus der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island. Internationale Flüge sind auf allen Flughäfen in Griechenland erlaubt. Verlängerung des Verbots für Direktflüge aus dem Vereinigten Königreich und Schweden ist bis zum 15.7.20.in Kraft. Vor der Einreise müssen alle Reisenden ihr Fluggastformular ausfüllen.“

Da die Regeln zur Reise in die Europäischen Länder durchaus kurzfristigen Änderungen unterworfen sein können, hat die EU eine zentrale Webseite eingerichtet auf der Reisende aktuelle Informationen zum Zielland und Voraussetzungen für die Einreise recherchieren können – reopen.europa.eu.


Wichtige Informationen zum Thema
https://reopen.europa.eu/de