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Notwendige Regulierung des internationalen Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen
Seit Montag, 24.11.2025, beraten in der usbekischen Großstadt Samarkand fast 200 Vertragsstaaten des CITES-Artenschutzübereinkommens. Ziel der Konvention ist es, den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen so zu regulieren, dass das Überleben gefährdeter Arten langfristig gesichert bleibt. Nun steht fest: Die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen haben sich gelohnt!
Die internationale Artenschutzkonferenz stellt mehr als 70 Hai- und Rochenarten unter Schutz. Auf der 20. Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) beschlossen die Mitgliedstaaten, dass über 70 Arten von Haien und Rochen künftig gar nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt international gehandelt werden dürfen.
Walhaie sowie alle Manta- und Teufelsrochen wurden in Anhang I des CITES-Übereinkommens aufgenommen, was jeglichen kommerziellen internationalen Handel mit diesen Arten und ihren Produkten verbietet.
Glatthaie, Hundshaie und Schlingerhaie wurden in Anhang II gestellt und unterliegen damit strengen Handelskontrollen. Für mehrere Arten von Geigen- und Keilrochen wurde zudem eine zulässige Exportmenge von null festgesetzt, was einem internationalen Handelsverbot gleichkommt.
Besonders hervorzuheben ist die Aufnahme der Schlingerhaie (Centrophoridae spp.), einer Gruppe von Tiefseehaien, die aufgrund des im Haileberöl enthaltenen Squalens stark für die Kosmetikindustrie bejagt werden und in den vergangenen Monaten verstärkt im Fokus standen.
Alle Schutzvorschläge wurden von einer breiten Koalition von Regierungen eingebracht und erreichten die notwendige Zweidrittelmehrheit:
Die Anhang-I-Vorschläge Ecuadors für Mantas und Teufelsrochen sowie der Malediven für Walhaie wurden im Konsens angenommen. Die Anhang-II-Vorschläge für Glatt- und Hundshaie, eingebracht von Brasilien und der EU, fanden ebenfalls konsensuale Zustimmung. Die vom Vereinigten Königreich und der EU angeführten Vorschläge für Schlingerhaie wurden mit 86 % Zustimmung angenommen. Die Null-Quoten-Vorschläge für Geigenrochen (eingebracht von Benin) und Keilrochen (eingebracht von Senegal) erhielten 82 % bzw. 85 % Zustimmung.