Einhaltung der Sicherheitsstandards ist beim Tauc ...
Einhaltung der Sicherheitsstandards ist beim Tauchen oberste Pflicht
Muss ich denn in Zukunft mit dem Gesetzbuch unter dem Arm zum Tauchen gehen?, diese Frage hat sich bestimmt so mancher Teilnehmer vor dem Seminar „Strafrechtliche Fragen beim Tauchen“ der Schwandorfer Sporttaucher gestellt. Neben zahlreichen interessierten Tauchern aus der ganzen Oberpfalz, aber auch aus dem Raum München und Nürnberg, konnte der Abteilungsleiter Sporttauchen, Peter von der Sitt beim Clubabend am vergangenen Freitag auch den Präsidenten des Bayerischen Landestauchsportverbandes, den Regensburger Rechtsanwalt Dieter Popel begrüßen.
Gleich zu Beginn seiner Ausführungen ging der Referent auf die rechtlichen Grundlagen des Tauchens ein. Hier stellte er speziell eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) als größte Notwendigkeit heraus. Anhand einiger anonymisierter Tauchunfälle machte Popel den Zuhörern deutlich, nach welchen Gesichtspunkten die Gerichte im Falle eines Tauchunfalles zu einem Urteil kämen und konnte durch seine Funktion als Gutachter auf Regelverstöße hinweisen. Gerade bei den „alten Hasen“ beschränke sich das Breefing vor dem Tauchgang oft auf wenige Sätze und das Verhalten bei Notfällen würde nur unzureichend abgesprochen. Auch auf das Solotauchen ging der Referent ausführlich ein. Obwohl es viele Taucher vorzögen, allein ihrem Sport nachzugehen, warnte Popel ausdrücklich davor, sich über die oberste Taucherregel „Tauche nie allein“ hinwegzusetzen. Der Verlust jeglicher Versicherungsleistung wäre die Folge. Beim Programmpunkt „Wie gehen Ermittlungsbehörden bei einem Tauchunfall vor“ erfuhren die Zuhörer, nach welchem Schema ein Tauchunfall von speziell geschulten Polizeibeamten aufgenommen und welche Untersuchungen vorgenommen würden. Abschließende führte der Referent noch in die neuen EU-Richtlinien des Tauchens ein und wies nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards des VDST hin. Körperliche und geistige Fitness, eine solide Ausbildung, eine geeignete Ausrüstung und Tauchen in den eigenen Grenzen seien Grundvoraussetzung für die sichere und gefahrlose Ausübung des Unterwassersports.
Mit der Schilderung eines Tauchunfalls der besonderen Art beendete Dieter Popel seine Ausführungen. In den USA wurde ein Taucher angeschossen, als er am Ende seines Tauchgangs knapp unter der Wasseroberfläche auf das Ufer zuschwamm. Der Jäger am Ufer hatte ihn für eine Bisamratte gehalten und abgedrückt.
Abteilungsleiter Peter von der Sitt bedankte sich abschließend bei Dieter Popel für seine kompetenten Ausführungen und überreichte als kleines Dankeschön ein Fläschchen Seewasser aus dem Steinberger See.
Interessierte Zuhörer im voll besetzten Saal
Dieter Popel in seinem Element
Herzlichen Dank!
Muss ich denn in Zukunft mit dem Gesetzbuch unter dem Arm zum Tauchen gehen?, diese Frage hat sich bestimmt so mancher Teilnehmer vor dem Seminar „Strafrechtliche Fragen beim Tauchen“ der Schwandorfer Sporttaucher gestellt. Neben zahlreichen interessierten Tauchern aus der ganzen Oberpfalz, aber auch aus dem Raum München und Nürnberg, konnte der Abteilungsleiter Sporttauchen, Peter von der Sitt beim Clubabend am vergangenen Freitag auch den Präsidenten des Bayerischen Landestauchsportverbandes, den Regensburger Rechtsanwalt Dieter Popel begrüßen.
Gleich zu Beginn seiner Ausführungen ging der Referent auf die rechtlichen Grundlagen des Tauchens ein. Hier stellte er speziell eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) als größte Notwendigkeit heraus. Anhand einiger anonymisierter Tauchunfälle machte Popel den Zuhörern deutlich, nach welchen Gesichtspunkten die Gerichte im Falle eines Tauchunfalles zu einem Urteil kämen und konnte durch seine Funktion als Gutachter auf Regelverstöße hinweisen. Gerade bei den „alten Hasen“ beschränke sich das Breefing vor dem Tauchgang oft auf wenige Sätze und das Verhalten bei Notfällen würde nur unzureichend abgesprochen. Auch auf das Solotauchen ging der Referent ausführlich ein. Obwohl es viele Taucher vorzögen, allein ihrem Sport nachzugehen, warnte Popel ausdrücklich davor, sich über die oberste Taucherregel „Tauche nie allein“ hinwegzusetzen. Der Verlust jeglicher Versicherungsleistung wäre die Folge. Beim Programmpunkt „Wie gehen Ermittlungsbehörden bei einem Tauchunfall vor“ erfuhren die Zuhörer, nach welchem Schema ein Tauchunfall von speziell geschulten Polizeibeamten aufgenommen und welche Untersuchungen vorgenommen würden. Abschließende führte der Referent noch in die neuen EU-Richtlinien des Tauchens ein und wies nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards des VDST hin. Körperliche und geistige Fitness, eine solide Ausbildung, eine geeignete Ausrüstung und Tauchen in den eigenen Grenzen seien Grundvoraussetzung für die sichere und gefahrlose Ausübung des Unterwassersports.
Mit der Schilderung eines Tauchunfalls der besonderen Art beendete Dieter Popel seine Ausführungen. In den USA wurde ein Taucher angeschossen, als er am Ende seines Tauchgangs knapp unter der Wasseroberfläche auf das Ufer zuschwamm. Der Jäger am Ufer hatte ihn für eine Bisamratte gehalten und abgedrückt.
Abteilungsleiter Peter von der Sitt bedankte sich abschließend bei Dieter Popel für seine kompetenten Ausführungen und überreichte als kleines Dankeschön ein Fläschchen Seewasser aus dem Steinberger See.
Interessierte Zuhörer im voll besetzten Saal
Dieter Popel in seinem Element
Herzlichen Dank!