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Wer in Frankreich tauchen will, sollte sich in taucherisch gut ausgebildeter Begleitung befinden: Seit 1. Juli 2010 ist ein Taucher in Frankreich mit einem CMAS***-Brevet nicht mehr als Gruppenführer (bei geführten, also gewerblichen Tauchgängen) zugelassen. Voraussetzung hierfür ist ab sofort ein TL**-Brevet oder höher.
Der französische Tauchverband FFESSM hat diese und einige andere neue Regelungen für Sporttaucher in Zusammenarbeit mit dem französischen Ministerium für Sport erarbeitet. Das neue Reglement ist seit dem 01.07.2010 gültig. Auslöser für diese Nachbesserung sei, so erklärte der Präsident des FFESSM Jean-Louis Blanchard, dass einige europäische Tauchverbände, die nach CMAS ausbilden, ihre Brevets zu leichtfertig ausgeben. Die neuen Vorschriften dienen der Sicherheit der Taucher.
DAS FRANZÖSISCHE TAUCHREGLEMENT: PRESSLUFTTAUCHEN
Zum 01.Juli 2010 trat das " Arreté du 18 juin 2010 modifiant les dispositions réglementaires du code du sport (Arretés) " in Kraft , hier die für den Sporttaucher relevanten Änderungen :
Die Anlagen in Tabellenform wurden im Originalwortlaut übernommen, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen !
Die Änderungen des Artikel 8 betreffen die Definitionen der Tiefenbereiche , die entsprechenden Fähigkeiten ( Qualifikationen ) dazu sind im Anhang III-14a hinterlegt .
Bereich 0 - 6 m
Bereich 0 - 12 m
Bereich 0 - 20 m
Bereich 0 - 40 m
Bereich 0 - 60 m
Das Tauchen mit Luft ist limitiert auf maximal 60 m .
Jeder Taucher muss von einem anderen Taucher begleitet werden, der ihm im Notfall helfen kann .
In den Anhängen III -16a und III-16b sind die weiteren Anforderungen für Ausbildungs- (ENSEIGNEMENT) und Ausflugstauchgänge (EXPLORATION) genannt .
Artikel 11 regelt die Maximaltiefen von Tauchern in der Ausbildung ( PE)
Beginner dürfen nur im Bereich 0 - 6 m ausgebildet werden.
PE 1 nur im Bereich 0 - 12 m .
Die laufende technische Ausbildung zum PE2 darf nur im Bereich 0 - 20 m durchgeführt werden, der Ausbilder muss über die Qualifikation E2 verfügen, dies ist im Anhang III-15rb geregelt .
Artikel 12 regelt die weiterführende Ausbildungstiefe
Eine Gruppe von PE2 darf im Bereich 0 - 20 m unter Aufsicht eines "guide de palanquée" tauchen, die technische Ausbildung zum PE3 darf im Bereich 0 - 40 m erfolgen, sofern der Ausbilder die Qualifikation eines E3 innehält, dieses ist im Anhang III - 15b geregelt .
Artikel 14 regelt die Tauchtiefen der PA ( Plongeur Autonome ) , also der zertifizierten Taucher:
Ausgebildetete PA 1 können durch den "directeur de plongée" berechtigt werden, im Bereich 0 - 12 m autonom zu tauchen .
Ausgebildetete PA 2 können durch den "directeur de plongée" berechtigt werden, im Bereich 0 - 20 m autonom zu tauchen .
Ausgebildetete PA 3 können durch den "directeur de plongée" berechtigt werden, im Bereich 0 - 40 m autonom zu tauchen .
Besteht eine Gruppe aus gemischt ausgebildeten Tauchern im Bereich PA1 bis PA4 , so gelten die Tiefenlimitierungen für den niedrigsten mittauchenden Ausbildungsstand .
Artikel 15 besagt,
dass PA4 , so wie im Anhang III-14b aufgeführt, vom " directeur de plongée" ermächtigt werden können, im Bereich 0 - 60 m autonom zu tauchen.
Sollte der " directeur de plongée" abwesend sein, so darf die Gruppe dennoch selbständig tauchen und wählt den Ort und weitere Parameter eigenständig und führt selbst die Organisation durch .
Die Anforderungen an den "guide de palanquée" werden im Anhang III-15a geregelt .
Link zum Arrete ( nur französisch ! )
WICHTIG für alle ist die nationale Vorschrift, daß das TAUCHTAUGLICHKEITSATTEST nicht älter als 1 Jahr (zum Zeitpunkt des letzten Tauchganges während des Aufenthaltes) sein darf !
Vorschriften für Kreisel-, Nitrox / Trimixtauchen in Frankreich
Kreislaufgeräte:
Es muß ein Anzeige des O2-Gehaltes implementiert sein. (Oxygauge oder ähnliches; bei Tauchgängen tiefer als 20m muß eine Reserveflasche und Automat mitgeführt werden.
Offene Systeme:
Außer bei Schnuppertauchgängen muß bei TG, die tiefer als 6m gehen, die Mindestqualifikation CMAS*** vorliegen.
Technische Daten:
Nitrox ppO2 min 0,17 bar, max 1,4 bar, max N2 5,6 bar
Sauerstoffreine Flaschen und Ventile sind bei Eigenmischungen vorgeschrieben, unabhängig vom Sauerstoffanteil; bei fertig gekauften Gemischen ab pO2 >40%
Auf den Flaschen sind folgende Angaben zwingend vorgeschrieben:
Art des Gases , zulässige Tiefe, gemessene Gemische (2 Analysen)
Bei Flaschenpaketen mit unterschiedlichen Gemischen muß jede Flasche mit einem Finimeter ausgerüstet sein, eine Verbindung der Flaschen darf nicht möglich sein, die Automaten müssen gekennzeichnet und einwandfrei zuordnungsfähig sein.
Das Gemisch muß von 2 verschiedenen Personen geprüft ("Hersteller/Verbraucher") sein.
Buchführung beim Hersteller, Kennzeichnung der Flaschen
Dekompression durch spezielle Tabellen, bei Nitrox auch nach Equivalenztiefe möglich, entsprechende Computer
Innerhalb einer Tauchgruppe muß das gleiche Gemisch genutzt werden
Die Tiefengrenzen sind gesetzt wie bei Luft (20/40m +evtl. 5m) und max PPO2
Maximaltiefe 80m für Ausbildung Trimix
Maximaltiefe 120m für Tauchgänge Trimix
Die "Gemischqualifikation" ist als eine Ausweitung der normalen Brevets anzusehen.
plongeur Nitrox ab *
plongeur Nitrox confirmé ab **
plongeur Trimix ab ***
Directeur de plongée bis 40 m TL2, darüber TL3 (also bei Trimix-TG)
Der Leiter einer Tauchgruppe (Directeur de plongée) kann Nitrox benutzen und seine Gruppe Luft, wenn die maximale Tiefe am Tauchplatz mit seinem Gemisch zugänglich ist.