Infos von zuerichsee-taucherli.ch - Danke!:Der Ta ...
Infos von zuerichsee-taucherli.ch - Danke!:
Der Tauchplatz Murg Hafen West soll gesperrt werden? Ist das nur ein Gerücht oder ist da etwas Wahres dran?
Dies oder ähnliches mussten sich die Leser von www.tcaarau.ch gedacht haben, als die ersten Vorabinfos auftauchten. Tatsächlich mussten die Taucher schon Anfangs 2004 eine neue Tafel zur Kenntnis nehmen, die das Baden im Hafen ab sofort verbietet. Dies würde an sich auch schon das Tauchen verbieten, oder doch nicht? Auch diese Frage wurde kurz darauf von der Gemeinde Quarten beantwortet. Eine weitere Tafel unterhalb des Badeverbotes macht jeden Taucher unmissverständlich auf den Binnenschifffahrt Artikel 77 des Bundesgesetzes aufmerksam. Kurz und knapp, in Hafenanlagen darf nicht getaucht werden, da die öffentliche Schifffahrt sonnst gestört wird.
Warum das Ganze?
Kurzum, muss wohl die Unachtsamkeit einiger Weniger beim Austauchen zu diesem Tauchverbot geführt haben. Diese Unachtsamkeit behinderte den öffentlichen Schifffahrtsverkehr.
So sieht die Situation heute aus:
Bis auf weiteres wird der Tauchplatz Murg Hafen West im Walensee für die meisten Taucher tabu sein. Das Verbot verbietet den Einstieg im Hafen.
Gedanken zum Verbot:
Unglücklich am Ganzen ist die Tatsache, dass der interessante Teil des Tauchplatzes sich nicht im Hafen, sondern links davon am Hang Richtung Weesen befindet. Es war daher nie erforderlich im Hafen zu tauchen. Da sich aber der beste Einstieg für diesen Tauchplatz in der Hafenanlage befindet, wird der Tauchplatz den meisten ab sofort verwehrt bleiben. Wer nicht gerade über ein Schiff verfügt, oder seine Kletterkünste unter Beweis stellen will, muss sich nach einem anderen Tauchplatz umschauen. (MB)
Der Tauchplatz Murg Hafen West soll gesperrt werden? Ist das nur ein Gerücht oder ist da etwas Wahres dran?
Dies oder ähnliches mussten sich die Leser von www.tcaarau.ch gedacht haben, als die ersten Vorabinfos auftauchten. Tatsächlich mussten die Taucher schon Anfangs 2004 eine neue Tafel zur Kenntnis nehmen, die das Baden im Hafen ab sofort verbietet. Dies würde an sich auch schon das Tauchen verbieten, oder doch nicht? Auch diese Frage wurde kurz darauf von der Gemeinde Quarten beantwortet. Eine weitere Tafel unterhalb des Badeverbotes macht jeden Taucher unmissverständlich auf den Binnenschifffahrt Artikel 77 des Bundesgesetzes aufmerksam. Kurz und knapp, in Hafenanlagen darf nicht getaucht werden, da die öffentliche Schifffahrt sonnst gestört wird.
Warum das Ganze?
Kurzum, muss wohl die Unachtsamkeit einiger Weniger beim Austauchen zu diesem Tauchverbot geführt haben. Diese Unachtsamkeit behinderte den öffentlichen Schifffahrtsverkehr.
So sieht die Situation heute aus:
Bis auf weiteres wird der Tauchplatz Murg Hafen West im Walensee für die meisten Taucher tabu sein. Das Verbot verbietet den Einstieg im Hafen.
Gedanken zum Verbot:
Unglücklich am Ganzen ist die Tatsache, dass der interessante Teil des Tauchplatzes sich nicht im Hafen, sondern links davon am Hang Richtung Weesen befindet. Es war daher nie erforderlich im Hafen zu tauchen. Da sich aber der beste Einstieg für diesen Tauchplatz in der Hafenanlage befindet, wird der Tauchplatz den meisten ab sofort verwehrt bleiben. Wer nicht gerade über ein Schiff verfügt, oder seine Kletterkünste unter Beweis stellen will, muss sich nach einem anderen Tauchplatz umschauen. (MB)