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Hallo Taucher und Tegernsee-Interessierte!Die Inf ...

Hallo Taucher und Tegernsee-Interessierte!

Die Information von Bubble Maker ist so nicht ganz korrekt, denn das Verbot, an öffentlichen Badezonen am Tegernsee zu tauchen besteht schon immer. Es ist dies kein Sonderverbot, das jetzt erst ausgesprochen wurde.

Das Tauchen im Tegernsee und Schliersee ist durch die Allgemeinverfügung [PDF-Download] des Landratsamtes Miesbach geregelt. In dieser Allgemeinverfügung steht unter Punkt 2.8.1. folgendes:

´Während der Badesaison (15.03. - 31.10.) im Bereich von Bädern und öffentlichen Freibadegelände ist das Tauchen mit Atemgerät untersagt.´

Dass jetzt hierauf durch das LRA noch mal gesondert hingewiesen wurde, heisst lediglich, dass einige Taucher dieses Verbot missachtet haben und in ihrer Leichtsinnigkeit beobachtet und gemeldet wurden.

Ich finde das völlig in Ordnung, denn wenn wir schon eine Allgemeinverfügung für unsere Seen haben, dann sollten wir die auch beachten.

Denn lieber tauchen können und das mit diesen Reglements, als gar nicht tauchen können.

Also bitte: Informiert Euch, bevor Ihr tauchen geht und achtet die Bestimmungen!

Danke.