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Neue Regeln sollen Taucher bremsen...Am Murnersee ...

Neue Regeln sollen Taucher bremsen...

Am Murnersee, Brückelsee und Trausnitzstausee müssen Taucher Verbotsschilder beachten – sonst droht ein Bußgeld.

Wackersdorf. Der Murnersee genießt bei Tauchern ein hohes Ansehen und ist dementsprechend frequentiert. Den Anwohnern war das ein Dorn im Auge. Besonders im Gebiet um Rauberweiherhaus sowie im Bereich des Spielplatzes sei badenden Anwohnern der Tauchbetrieb zu viel gewesen. „Bürger sind auch bei mir vorstellig geworden“, erklärte Bürgermeister Thomas Falter.

Dies sei einer der Hauptgründe gewesen, warum die Gemeinde Wackersdorf gemeinsam mit dem Landratsamt Schwandorf die Tauchverordnung für den Murnersee, den Brückelsee und den Trausnitzstausee überarbeitet habe

Die Gemeinde müsse an die Vernunft der Taucher appellieren und vor allem am Anfang viel erklären, so Falter weiter. Einen erheblichen Beitrag hierzu leisten zehn Schilder und Infotafeln, welche die neue Verordnung abbildeten. Auf den Schildern ist das Tauchverbot stilisiert dargestellt mittels eines Tauchers in dem für Schilder typischen Verbotskreis. Pfeile nach rechts oder links zeigen dem Betrachter, in welchem Bereich das Verbot gilt.

Zehn Schilder sind laut Bauhofleiter Johann Spandl bereits installiert: „Jeder sieht sie sofort eindeutig.“ Aufgestellt seien sie an „neuralgischen Punkten“ wie etwa an verbotenen Ufern, wie Werner Mohr vom Landratsamt erklärte. Dadurch sollen laut Thomas Falter die Taucher in die freien Bereiche gelenkt werden.

Ahndung zunächst milde

Als Beispiel dient das Ufer gegenüber des Edelmannsees: Auf der linken Seite sei das Tauchen erlaubt, hier habe man eigens Sitzbänke und Tische aufstellen lassen. Rechts sei ein beliebter Ort für Taucher gewesen, doch hier gelte nun ein Verbot – verdeutlicht durch zwei Hinweisschilder in diesem Bereich.

Der Taucher ist die alten Bereiche gewohnt“, zeigte sich der Bürgermeister verständlich. Deshalb werde man in der nächsten Zeit auch viel erklären. Zu einem Bußgeldverfahren werde es ebenfalls nicht zu schnell kommen, räumte Mohr ein. Anfangs werde man Verstöße gegen das Verbot eher mit Verwarnungen ahnden. Eigentlich würde eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Die Geldstrafe reiche „bis zu 10000 Euro“, so Mohr.

Der erste Antrag auf eine neue Tauchverordnung sei im März 2008 eingegangen. Doch zu diesem Zeitpunkt habe der Bebauungsplan für den Gaststättenbereich am Murnersee noch nicht existiert, weshalb dieser den Vorzug bekommen habe, ging Werner Mohr ins Detail. Der Bebauungsplan hätte dadurch allerdings in die Tauchverordnung einbezogen werden können.

Mohr habe sich ebenfalls mit Tauchern in Verbindung gesetzt, wie beispielsweise dem Bayerischen Landestauchsportverband. Taucher der Region habe er auch schon von der Verordnung in Kenntnis gesetzt, ebenso das Rote Kreuz, das Übungen im Murnersee ausrichte.

Thomas Falter freute sich, dass die zwei neuen Bereiche bereits angenommen würden. „Jetzt sind die geordneten Verhältnisse geschaffen, die gewünscht wurden!“

Steht heut in der Mittelbayrischen Zeitung...