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TauchklausCMAS**289 TGs

Wichtiger Hinweis für alle Tauchplätze am Bodense ...

Wichtiger Hinweis für alle Tauchplätze am Bodensee:

Mit Änderung der Bodenseeschifffahrtsordnung zum 01.01.2006 besteht im Umkreis von 100 m um Landestellen und Hafeneinfahrten, die von Fahrgastschiffen (auch kleine und private) benutzt werden, ein absolutes Tauchverbot.

Weitere aktuelle Informationen auf der Hompage des Wüttembergischen Tauchverbands
http://www.wlt-ev.de/

Für die bayerische Seite gilt, dass nur mit Genehmigung getaucht werden darf. Es gibt eine Ausnahmeverordnung für die sogenannten ´Berge´, die allerdings nur mit einem Boot erreicht werden könnne.