Wichtiger Hinweis für alle Tauchplätze am Bodense ...
Wichtiger Hinweis für alle Tauchplätze am Bodensee:
Mit Änderung der Bodenseeschifffahrtsordnung zum 01.01.2006 besteht im Umkreis von 100 m um Landestellen und Hafeneinfahrten, die von Fahrgastschiffen (auch kleine und private) benutzt werden, ein absolutes Tauchverbot.
Weitere aktuelle Informationen auf der Hompage des Wüttembergischen Tauchverbands
http://www.wlt-ev.de/
Für die bayerische Seite gilt, dass nur mit Genehmigung getaucht werden darf. Es gibt eine Ausnahmeverordnung für die sogenannten ´Berge´, die allerdings nur mit einem Boot erreicht werden könnne.
Mit Änderung der Bodenseeschifffahrtsordnung zum 01.01.2006 besteht im Umkreis von 100 m um Landestellen und Hafeneinfahrten, die von Fahrgastschiffen (auch kleine und private) benutzt werden, ein absolutes Tauchverbot.
Weitere aktuelle Informationen auf der Hompage des Wüttembergischen Tauchverbands
http://www.wlt-ev.de/
Für die bayerische Seite gilt, dass nur mit Genehmigung getaucht werden darf. Es gibt eine Ausnahmeverordnung für die sogenannten ´Berge´, die allerdings nur mit einem Boot erreicht werden könnne.