Klarstellung zum Bericht von Jörg-Uwe vom 31.8.02 ...
Klarstellung zum Bericht von Jörg-Uwe vom 31.8.02:
Jedem ist es freigestellt eine Tauchbasis nach Leistung, Sicherheit und Preise zu bewerten, da möchten wir nicht auf irgendeine Art und Weise Einflußnehmen. Preiskalkulation und angebotene Leistung werden ausschließlich von dem Tauchcenter selbst kalkuliert.
Aber bei dem Passus zu der PDIA und der "Licencia de Buceo" ist nicht die Tauchbasis bewertet worden, sondern es werden rechtsmäßige Dinge in Zweifel gestellt und hierzu müssen wir entsprechend Stellung nehmen.
Die "Asociacion Profesional de Instructores para Centros Turisticos de Buceo de la Comunidad Autonoma Balear", kurz PDIA (Professional Diving Instructor Association) genannt, ist der beim Ministerium eingetragen als Berufstauchlehrerverband der Balearen.
Wir betreiben seit 1993 ein eigenes HAUX-Druckkammercenter, das "Centro Hiberbarico Balear", http://www.mallorca-web.de/pdia und nur durch eine Investition von 350.000,- DM in 1993 ist Tauchen
auf Mallorca erst möglich, da laut Gesetz eine Druckkammer zwingend zum Betrieb einer Tauchbasis vorgeschrieben ist.
Da zu dieser Zeit die alte Druckkammer der Marine angebaut wurde, ist erst durch diese private Initiative der PDIA-Tauchcenter das weitere Tauchen auf Mallorca erst ermöglicht worden. Hier haben die PDIA-Tauchbasen tief in die Tasche greifen müssen, was den meisten nur mit erheblichen Mühen gelungen ist, da sie teilweise die Anteile mit zusätzlichen Kreditkosten finanzieren mußten. Es gab und gibt keinerlei staatliche Subventionen oder Zuschüsse von DAN oder anderen Organisation.
Das alles haben wir aber aus Verantwortung und zur Sicherheit aller Taucher gerne getan und damit einen aktiven Beitrag zur Sicherheit für das Tauchen auf Mallorca geleistet, im Gegensatz zu anderen Destinationen.
Zusätzlich zu dieser Investition, wird eine 24-stündige technische (staatlich geprüfter Druckkammerfahrer) und medizinische Bereitschaft (Druckkammerarzt) gewährleistet. Weiterhin fallen zusätzlich pro Jahr erhebliche Unterhaltskosten (Steuer, Reparaturen, TÜV, Versicherung usw.) an. Um entsprechende Bereitschaftskosten zu sparen, auch im Sinne der dafür zahlenden Tauchgäste, kooperieren wir mit einer weiteren, bei weitem nicht so modern eingerichteten Druckkammer (Baujahr 1956) der Firma "Medi-Sub" in der privaten "Clinica Juaneda".
Über die "Licencia de Buceo", die der Taucher zahlt, wird ein Teil dieser Kosten für die Bereitschaft, Unterhaltskosten usw. nur gedeckt, da in der "Licencia" auch noch eine Versicherung integriert ist und den Rest zahlen die Tauchcenter der PDIA noch einmal extra.
Die "Licencia de Buceo" ist auf allen Tauchcentern der PDIA im laufenden Kalenderjahr gültig.
Dieses laufende Kalenderjahr resultiert aus dem Vertrag mit der Druckkammerversicherung, da diese nur Verträge vom 1.1 bis 31.12. eines Jahres abschließt, also kann die "Licencia de Buceo" immer nur in dem
entsprechenden Kalenderjahr gültig sein.
Es gibt zwei anerkannte "Lizenzen" auf Mallorca, einmal die "Trajeta federativa" der FEDAS und die "Licencia de Buceo" der PDIA, die auf den entsprechenden Tauchbasen gültig sind. Hiermit besteht die Möglichkeit auf verschiedenen Tauchbasen zu tauchen und nur einmal die Gebühr zu entrichten, da es sich um einen übergeordneten Verband handelt.
Hierzu ist gesetzlich vorgeschrieben, daß eine Tauchqualifikation und eine tauchsportärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt) zwingend erforderlich sind.
Jedes Tauchcenter ist gesetzlich verpflichtet mit einem Druckkammercenter einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, um überhaupt einen entsprechenden Zugang zu den privaten Druckkammern zu erhalten.
Da wir von der PDIA, als eingetragener Berufstauchlehrerverband, an unserer Mitglieder hohe Sicherheitsanforderungen stellen und entsprechende Standards haben, sind auch nur die entsprechenden Tauchcenter bei uns Mitglied.
Es gibt andere Tauchbasen, die haben "nur" einen Druckkammervertrag mit "Medi-Sub" ohne Versicherung oder so etwas, entsprechen damit den minimalsten Gesetzesvorgaben und haben somit eine "Zugangsberechtigung" für die Druckkammer.
Einige dieser Tauchbasen legen die Kosten der Zugangsberechtigung als "Druckkammergebühren" (nur auf dieser Tauchbasis gültig) auf die Kunden um und andere integrieren diese Kosten in Ihre Tauchgangskalkulation.
In einer "Haftungsausschlußerklärung" (Kleingedrucktes) wird dann der Tauchkunde auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß er gesetzlich vorgeschrieben, noch zusätzlich ein entsprechende Tauchunfallversicherung nachweisen muß, die evtl. anfallende Kosten einer Druckkammerbehandlung
abdecken.
Im Fall "X" eines Unfalles kommt dann meist das böse Erwachen, denn die Kosten können schnell bei 8.000 bis 10.000 Euro und mehr liegen, die dann von dem Kunden selbst zu zahlen sind. Anders bei den PDIA-Tauchcentern, hier ist in der "Licencia de Buceo" eine Versicherung enthalten, die alle Kosten der Druckkammerbehandlung inkl. Bergungs- und Transportkosten abdecken.
Der Hinweis, dies könnte auch eine einfache Auslandskrankenversicherung, ist nicht richtig. Wenn diese Versicherung keinen Vertrag mit der Klinik Juaneda oder der Betreiberfirma der Druckkammer hat, dann müssen zuerst einmal alle Kosten zumindest vorgelegt werden und ob die Versicherung die Sätze einer reinen Privatklinik akzeptieren, steht zuerst einmal in den Sternen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Tauchunfallversicherung die auch ganz speziell die Druckkammerbehandlungskosten mit einschließt und deshalb gibt es allein schon rechtliche Probleme bei einer Kontrolle, denn diese Versicherung muß einen autorisierten Vertreter der Versicherung in Spanien ansässig haben und die Versicherungsbedingungen müssen in spanischer Sprache vorliegen.
Zu der DAN-Versicherung. Hier werden zwar wahrscheinlich (es gab noch keine Abrechnung mit DAN) die reinen Druckkammerbehandlungskosten übernommen, aber DAN zahlt keinen Cent für die 24-stündige technische und medizinische Bereitschaft oder für die Unterhaltskosten. Also wer soll sie den zahlen, als auf vernünftige Art und Weise, jeder einen kleinen Betrag zahlt und dadurch die Sicherheit gewährleistet ist. Der Anteil an Versicherungskosten bei der "Licencia de Buceo" liegen bei unter 3,- Euro, der Mammutanteil stammt aus dem Anteil für die Bereitschaft und den Unterhalt. Diese Bereitschaftskosten liegen im Gegensatz zu Deutschland bei etwa 20% von dem, was dafür in Deutschland z. B. nur ein Bereitschaftsarzt kostet.
Die PDIA unterhält auch eine eigene Homepage http://www.mallorca-web.de/pdia und hat ein Prospekt, auf dem die Leistungen der "Licencia de Buceo" aufgeführt sind.
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> ... verschiedenen Tauchbasen über die Gesetze, Vorschriften und Gegebenheiten
> sehr gut und eingehend informiert. Meiner Meinung nach haben sich einige
> Basen auf Mallorca zusammengetan und machen Ihre eigenen Gesetze.
Ich kann nur empfehlen, bevor jemand irgendwas nachplappert, was er wieder von irgendwem gehört hat, sollte er sich lieber entsprechend über die Gesetze der Balearen, in denen alles bis in Detail, z. B. welche min. Ausrüstung vorhanden sein muß, welche Auflagen die Tauchbasis zu erfüllen hat und wie die Auflagen bezüglich der Druckkammer sind usw. usw. erkundigen.
Die Tauchcenter der PDIA erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und aus diesem Grund sind wir ja wohl auch beim Ministerium eingetragen worden.
Für weitere Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Die besten Wünsche und freundliche Grüße aus dem sonnigen Mallorca.
Leo Klein
PDIA Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
pdia@mallorca-web.de
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Jedem ist es freigestellt eine Tauchbasis nach Leistung, Sicherheit und Preise zu bewerten, da möchten wir nicht auf irgendeine Art und Weise Einflußnehmen. Preiskalkulation und angebotene Leistung werden ausschließlich von dem Tauchcenter selbst kalkuliert.
Aber bei dem Passus zu der PDIA und der "Licencia de Buceo" ist nicht die Tauchbasis bewertet worden, sondern es werden rechtsmäßige Dinge in Zweifel gestellt und hierzu müssen wir entsprechend Stellung nehmen.
Die "Asociacion Profesional de Instructores para Centros Turisticos de Buceo de la Comunidad Autonoma Balear", kurz PDIA (Professional Diving Instructor Association) genannt, ist der beim Ministerium eingetragen als Berufstauchlehrerverband der Balearen.
Wir betreiben seit 1993 ein eigenes HAUX-Druckkammercenter, das "Centro Hiberbarico Balear", http://www.mallorca-web.de/pdia und nur durch eine Investition von 350.000,- DM in 1993 ist Tauchen
auf Mallorca erst möglich, da laut Gesetz eine Druckkammer zwingend zum Betrieb einer Tauchbasis vorgeschrieben ist.
Da zu dieser Zeit die alte Druckkammer der Marine angebaut wurde, ist erst durch diese private Initiative der PDIA-Tauchcenter das weitere Tauchen auf Mallorca erst ermöglicht worden. Hier haben die PDIA-Tauchbasen tief in die Tasche greifen müssen, was den meisten nur mit erheblichen Mühen gelungen ist, da sie teilweise die Anteile mit zusätzlichen Kreditkosten finanzieren mußten. Es gab und gibt keinerlei staatliche Subventionen oder Zuschüsse von DAN oder anderen Organisation.
Das alles haben wir aber aus Verantwortung und zur Sicherheit aller Taucher gerne getan und damit einen aktiven Beitrag zur Sicherheit für das Tauchen auf Mallorca geleistet, im Gegensatz zu anderen Destinationen.
Zusätzlich zu dieser Investition, wird eine 24-stündige technische (staatlich geprüfter Druckkammerfahrer) und medizinische Bereitschaft (Druckkammerarzt) gewährleistet. Weiterhin fallen zusätzlich pro Jahr erhebliche Unterhaltskosten (Steuer, Reparaturen, TÜV, Versicherung usw.) an. Um entsprechende Bereitschaftskosten zu sparen, auch im Sinne der dafür zahlenden Tauchgäste, kooperieren wir mit einer weiteren, bei weitem nicht so modern eingerichteten Druckkammer (Baujahr 1956) der Firma "Medi-Sub" in der privaten "Clinica Juaneda".
Über die "Licencia de Buceo", die der Taucher zahlt, wird ein Teil dieser Kosten für die Bereitschaft, Unterhaltskosten usw. nur gedeckt, da in der "Licencia" auch noch eine Versicherung integriert ist und den Rest zahlen die Tauchcenter der PDIA noch einmal extra.
Die "Licencia de Buceo" ist auf allen Tauchcentern der PDIA im laufenden Kalenderjahr gültig.
Dieses laufende Kalenderjahr resultiert aus dem Vertrag mit der Druckkammerversicherung, da diese nur Verträge vom 1.1 bis 31.12. eines Jahres abschließt, also kann die "Licencia de Buceo" immer nur in dem
entsprechenden Kalenderjahr gültig sein.
Es gibt zwei anerkannte "Lizenzen" auf Mallorca, einmal die "Trajeta federativa" der FEDAS und die "Licencia de Buceo" der PDIA, die auf den entsprechenden Tauchbasen gültig sind. Hiermit besteht die Möglichkeit auf verschiedenen Tauchbasen zu tauchen und nur einmal die Gebühr zu entrichten, da es sich um einen übergeordneten Verband handelt.
Hierzu ist gesetzlich vorgeschrieben, daß eine Tauchqualifikation und eine tauchsportärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt) zwingend erforderlich sind.
Jedes Tauchcenter ist gesetzlich verpflichtet mit einem Druckkammercenter einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, um überhaupt einen entsprechenden Zugang zu den privaten Druckkammern zu erhalten.
Da wir von der PDIA, als eingetragener Berufstauchlehrerverband, an unserer Mitglieder hohe Sicherheitsanforderungen stellen und entsprechende Standards haben, sind auch nur die entsprechenden Tauchcenter bei uns Mitglied.
Es gibt andere Tauchbasen, die haben "nur" einen Druckkammervertrag mit "Medi-Sub" ohne Versicherung oder so etwas, entsprechen damit den minimalsten Gesetzesvorgaben und haben somit eine "Zugangsberechtigung" für die Druckkammer.
Einige dieser Tauchbasen legen die Kosten der Zugangsberechtigung als "Druckkammergebühren" (nur auf dieser Tauchbasis gültig) auf die Kunden um und andere integrieren diese Kosten in Ihre Tauchgangskalkulation.
In einer "Haftungsausschlußerklärung" (Kleingedrucktes) wird dann der Tauchkunde auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß er gesetzlich vorgeschrieben, noch zusätzlich ein entsprechende Tauchunfallversicherung nachweisen muß, die evtl. anfallende Kosten einer Druckkammerbehandlung
abdecken.
Im Fall "X" eines Unfalles kommt dann meist das böse Erwachen, denn die Kosten können schnell bei 8.000 bis 10.000 Euro und mehr liegen, die dann von dem Kunden selbst zu zahlen sind. Anders bei den PDIA-Tauchcentern, hier ist in der "Licencia de Buceo" eine Versicherung enthalten, die alle Kosten der Druckkammerbehandlung inkl. Bergungs- und Transportkosten abdecken.
Der Hinweis, dies könnte auch eine einfache Auslandskrankenversicherung, ist nicht richtig. Wenn diese Versicherung keinen Vertrag mit der Klinik Juaneda oder der Betreiberfirma der Druckkammer hat, dann müssen zuerst einmal alle Kosten zumindest vorgelegt werden und ob die Versicherung die Sätze einer reinen Privatklinik akzeptieren, steht zuerst einmal in den Sternen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Tauchunfallversicherung die auch ganz speziell die Druckkammerbehandlungskosten mit einschließt und deshalb gibt es allein schon rechtliche Probleme bei einer Kontrolle, denn diese Versicherung muß einen autorisierten Vertreter der Versicherung in Spanien ansässig haben und die Versicherungsbedingungen müssen in spanischer Sprache vorliegen.
Zu der DAN-Versicherung. Hier werden zwar wahrscheinlich (es gab noch keine Abrechnung mit DAN) die reinen Druckkammerbehandlungskosten übernommen, aber DAN zahlt keinen Cent für die 24-stündige technische und medizinische Bereitschaft oder für die Unterhaltskosten. Also wer soll sie den zahlen, als auf vernünftige Art und Weise, jeder einen kleinen Betrag zahlt und dadurch die Sicherheit gewährleistet ist. Der Anteil an Versicherungskosten bei der "Licencia de Buceo" liegen bei unter 3,- Euro, der Mammutanteil stammt aus dem Anteil für die Bereitschaft und den Unterhalt. Diese Bereitschaftskosten liegen im Gegensatz zu Deutschland bei etwa 20% von dem, was dafür in Deutschland z. B. nur ein Bereitschaftsarzt kostet.
Die PDIA unterhält auch eine eigene Homepage http://www.mallorca-web.de/pdia und hat ein Prospekt, auf dem die Leistungen der "Licencia de Buceo" aufgeführt sind.
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> ... verschiedenen Tauchbasen über die Gesetze, Vorschriften und Gegebenheiten
> sehr gut und eingehend informiert. Meiner Meinung nach haben sich einige
> Basen auf Mallorca zusammengetan und machen Ihre eigenen Gesetze.
Ich kann nur empfehlen, bevor jemand irgendwas nachplappert, was er wieder von irgendwem gehört hat, sollte er sich lieber entsprechend über die Gesetze der Balearen, in denen alles bis in Detail, z. B. welche min. Ausrüstung vorhanden sein muß, welche Auflagen die Tauchbasis zu erfüllen hat und wie die Auflagen bezüglich der Druckkammer sind usw. usw. erkundigen.
Die Tauchcenter der PDIA erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und aus diesem Grund sind wir ja wohl auch beim Ministerium eingetragen worden.
Für weitere Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Die besten Wünsche und freundliche Grüße aus dem sonnigen Mallorca.
Leo Klein
PDIA Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
pdia@mallorca-web.de
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