Als Eigner der Sharazan möchte ich zu dem Bericht ...
Als Eigner der Sharazan möchte ich zu dem Bericht unseres Gastes Guido hier unsere Darstellung der Sachlage erläutern:
hierzu mein Antwortschreiben auf die Eingabe unseres Gastes:
Tauchkreuzfahrt auf der MS Sharazan vom 14.06. – 21.06.03 und nicht wie von Ihnen falsch angegeben vom 14.07. – 21.07.03
Sehr geehrtes Ehepaar P.,
Wir bedauern sehr, dass Sie als einzige, von 12 weiteren, mehr als zufrieden gestellten, mitreisenden Gästen Beanstandungen auflisten die schlichtweg den Sachverhalt verdrehen und eine Schutzbehauptung zum Zwecke einer vergünstigten Tauchsafari darstellen.
Wir weisen jede Beanstandung zurück unter Verweis auf unsere AGB Absatz 6.5. Ferner werden wir gegebenenfalls mitgereiste Gäste als Zeugen zwecks Gegendarstellung benennen.
Ihre Reisebuchung war wohl Ihr erklärter Wille eine Tauchsafari auf einer Yacht und nicht in einem Hotel an Land zu verbringen. Ich setze voraus, dass Ihnen dieser gewaltige Unterschied aus technischer und ablauforganisatorischer Sicht in seiner Art und Umgebung gemäss unseren Reisebeschreibungen bewusst war. Daher verzichte ich auf eine Erklärung zu 24 Std. Strom und Kabinenreinigung, die nicht Bestandteil unseres Reise- und Leistungsvertrages ist und trotzdem nachweislich alle zwei Tage vollzogen wurde. Unser Leistungsbestandteil umschreibt lediglich eine Endreinigung. Von einer Überbelegung bei insgesamt 9 Doppelkabinen kann wohl keine Rede sein. Eine max. Belegung von zwölf Kabinen besteht nur wenn alle Gäste Taucher sind. Ihre Gruppe bestand nur aus 6 Tauchern, 2 Gleitschirmfliegern und 6 Begleitpersonen. Keiner der übrigen Gäste hatte Beanstandungen irgendwelcher Art.
Sie hatten wie alle anderen Gäste freie Kabinenwahl und entschieden sich unbeeinflusst für jene Kabine ohne Klimaanlage. Die MS Sharazan verfügt über 5 klimatisierte Doppelkabinen im Achterdeck und vier nicht klimatisierte Kabinen im Vorderdeck. Ihren späteren Wunsch die Kabine wechseln zu wollen, liessen Sie dann fallen, weil Ihnen ein Kabinentausch zu umständlich erschien obwohl ich Ihnen meine Hilfe zum Wechsel der Kabine ins Achterdeck anbot. Ausserdem untersagt mir die türkische Hafenordnung bei Strafandrohung schiffseigene Stromgeneratoren im Hafen wegen Lärmbelästigung zum Einsatz zu bringen, was für den Gebrauch der Klimaanlagen erforderlich wäre. Die elektrische Versorgung von Land mit 16 Amp Absicherung und schwankender Voltage reichte allenfalls für die Versorgung von Kühleinrichtungen und Licht. Somit war allen Gästen eine einsichtige Erklärung gegeben, im Hafenbereich ohne Klimatisierung auskommen zu müssen. Während der Tour auf See, wo wesentlich kühlere Temperaturen vorherrschten, waren alle übrigen Gäste bis auf einen Abend gegen den Einsatz der Klimaanlage, was ohnehin bedingt hätte, das die Laufgeräusche des Stromgenerators die Nachtruhe gestört hätten.
Entgegen dem erforderlichen Teamgeist auf einem Schiff zogen Sie es vor, meine Erklärungen zu ignorieren und dem Gemeinschaftssinn der Urlaubsgäste und der Schiffsordnung während der gesamten Woche negativ entgegenzuwirken, indem Sie den verantwortlichen Schiffseigner und Yachtkapitän mit beleidigenden Titeln wie „Spinner“ vor allen anderen Gästen versuchten, zu denunzierten.
Während der Reisewoche wurden Ihnen, so wie den übrigen Gästen, zwei Mal die Möglichkeit (Göcek Golf und vor dem Strand Öli Deniz) zu Wasserski, Hamburger, Banane und Parasailing angeboten, wovon einige Gäste (Kölner Gruppe) regen Gebrauch machten. Warum Sie nicht ?????? Ferner verfügen wir über ein für 8 Personen zugelassenes 4.80m langes GFK (Fiberglas) Beiboot mit einem 30 PS starken Aussenborder. Ein Zodiac so wie Sie es beschreiben ist ein Schlauchboot. Ihre Darstellungsweise erklärt deutlich Ihren mangelnden Sachverstand und Glaubwürdigkeit.
Was verstehen Sie unter Ihrer Beschreibung „unprofessionelle Tauchführung“ oder Risikofaktor??? Waren nicht Sie der verantwortliche Tauchpartner Ihrer recht kränklichen Frau, die mit einem schicksalhaften Ereignis und Folgeleiden einer schweren Rückenoperation trotz Tauchtauglichkeitsbescheinigung von einem Hausarzt bescheinigt diese Reise unter erschwerten Bedingungen antrat???? Ihre Frau bedurfte der notwendigen Hilfe der gesamten Crew um die schwere Tauchausrüstung, die Sie an Deck nicht in der Lage war zu tragen, so, das diese nur im Wasser gereicht und umgelegt werden konnte. Sie war nicht in der Lage, selbständig mit kompletter Tauchausrüstung über die Ausstiegsleiter an Deck zu gelangen. Den übrigen Gästen sowie der Crew haben Sie mit Ihrem Verhalten und Ihrer Einstellung bewiesen, dass Ihr Ego wohl keine Skupel kennt. Erklären Sie mir doch bitte im Detail den kausalen Zusammenhang meiner Tauchführung oder die meines Tauchguides mit dem Barotrauma Ihrer Frau ?
Wir sehen keinen Anlass zur Vergütung durch Leistungsmängel. Vielmehr behalten wir uns vor, Klage wegen Firmenrufmord gegenüber dritten Personen und Beleidigung in eigener Sache einzureichen.
Mit freundlichen Grüssen
Axel Linke
www.sharazan.de
hierzu mein Antwortschreiben auf die Eingabe unseres Gastes:
Tauchkreuzfahrt auf der MS Sharazan vom 14.06. – 21.06.03 und nicht wie von Ihnen falsch angegeben vom 14.07. – 21.07.03
Sehr geehrtes Ehepaar P.,
Wir bedauern sehr, dass Sie als einzige, von 12 weiteren, mehr als zufrieden gestellten, mitreisenden Gästen Beanstandungen auflisten die schlichtweg den Sachverhalt verdrehen und eine Schutzbehauptung zum Zwecke einer vergünstigten Tauchsafari darstellen.
Wir weisen jede Beanstandung zurück unter Verweis auf unsere AGB Absatz 6.5. Ferner werden wir gegebenenfalls mitgereiste Gäste als Zeugen zwecks Gegendarstellung benennen.
Ihre Reisebuchung war wohl Ihr erklärter Wille eine Tauchsafari auf einer Yacht und nicht in einem Hotel an Land zu verbringen. Ich setze voraus, dass Ihnen dieser gewaltige Unterschied aus technischer und ablauforganisatorischer Sicht in seiner Art und Umgebung gemäss unseren Reisebeschreibungen bewusst war. Daher verzichte ich auf eine Erklärung zu 24 Std. Strom und Kabinenreinigung, die nicht Bestandteil unseres Reise- und Leistungsvertrages ist und trotzdem nachweislich alle zwei Tage vollzogen wurde. Unser Leistungsbestandteil umschreibt lediglich eine Endreinigung. Von einer Überbelegung bei insgesamt 9 Doppelkabinen kann wohl keine Rede sein. Eine max. Belegung von zwölf Kabinen besteht nur wenn alle Gäste Taucher sind. Ihre Gruppe bestand nur aus 6 Tauchern, 2 Gleitschirmfliegern und 6 Begleitpersonen. Keiner der übrigen Gäste hatte Beanstandungen irgendwelcher Art.
Sie hatten wie alle anderen Gäste freie Kabinenwahl und entschieden sich unbeeinflusst für jene Kabine ohne Klimaanlage. Die MS Sharazan verfügt über 5 klimatisierte Doppelkabinen im Achterdeck und vier nicht klimatisierte Kabinen im Vorderdeck. Ihren späteren Wunsch die Kabine wechseln zu wollen, liessen Sie dann fallen, weil Ihnen ein Kabinentausch zu umständlich erschien obwohl ich Ihnen meine Hilfe zum Wechsel der Kabine ins Achterdeck anbot. Ausserdem untersagt mir die türkische Hafenordnung bei Strafandrohung schiffseigene Stromgeneratoren im Hafen wegen Lärmbelästigung zum Einsatz zu bringen, was für den Gebrauch der Klimaanlagen erforderlich wäre. Die elektrische Versorgung von Land mit 16 Amp Absicherung und schwankender Voltage reichte allenfalls für die Versorgung von Kühleinrichtungen und Licht. Somit war allen Gästen eine einsichtige Erklärung gegeben, im Hafenbereich ohne Klimatisierung auskommen zu müssen. Während der Tour auf See, wo wesentlich kühlere Temperaturen vorherrschten, waren alle übrigen Gäste bis auf einen Abend gegen den Einsatz der Klimaanlage, was ohnehin bedingt hätte, das die Laufgeräusche des Stromgenerators die Nachtruhe gestört hätten.
Entgegen dem erforderlichen Teamgeist auf einem Schiff zogen Sie es vor, meine Erklärungen zu ignorieren und dem Gemeinschaftssinn der Urlaubsgäste und der Schiffsordnung während der gesamten Woche negativ entgegenzuwirken, indem Sie den verantwortlichen Schiffseigner und Yachtkapitän mit beleidigenden Titeln wie „Spinner“ vor allen anderen Gästen versuchten, zu denunzierten.
Während der Reisewoche wurden Ihnen, so wie den übrigen Gästen, zwei Mal die Möglichkeit (Göcek Golf und vor dem Strand Öli Deniz) zu Wasserski, Hamburger, Banane und Parasailing angeboten, wovon einige Gäste (Kölner Gruppe) regen Gebrauch machten. Warum Sie nicht ?????? Ferner verfügen wir über ein für 8 Personen zugelassenes 4.80m langes GFK (Fiberglas) Beiboot mit einem 30 PS starken Aussenborder. Ein Zodiac so wie Sie es beschreiben ist ein Schlauchboot. Ihre Darstellungsweise erklärt deutlich Ihren mangelnden Sachverstand und Glaubwürdigkeit.
Was verstehen Sie unter Ihrer Beschreibung „unprofessionelle Tauchführung“ oder Risikofaktor??? Waren nicht Sie der verantwortliche Tauchpartner Ihrer recht kränklichen Frau, die mit einem schicksalhaften Ereignis und Folgeleiden einer schweren Rückenoperation trotz Tauchtauglichkeitsbescheinigung von einem Hausarzt bescheinigt diese Reise unter erschwerten Bedingungen antrat???? Ihre Frau bedurfte der notwendigen Hilfe der gesamten Crew um die schwere Tauchausrüstung, die Sie an Deck nicht in der Lage war zu tragen, so, das diese nur im Wasser gereicht und umgelegt werden konnte. Sie war nicht in der Lage, selbständig mit kompletter Tauchausrüstung über die Ausstiegsleiter an Deck zu gelangen. Den übrigen Gästen sowie der Crew haben Sie mit Ihrem Verhalten und Ihrer Einstellung bewiesen, dass Ihr Ego wohl keine Skupel kennt. Erklären Sie mir doch bitte im Detail den kausalen Zusammenhang meiner Tauchführung oder die meines Tauchguides mit dem Barotrauma Ihrer Frau ?
Wir sehen keinen Anlass zur Vergütung durch Leistungsmängel. Vielmehr behalten wir uns vor, Klage wegen Firmenrufmord gegenüber dritten Personen und Beleidigung in eigener Sache einzureichen.
Mit freundlichen Grüssen
Axel Linke
www.sharazan.de