Beziehung Brevets <> Versicherungsschutz
Geändert von drohn,Hi zusammen!
Ich hab grade diesen Fred gelesen und beim Lesen der Diskussion kam mir eine nahe liegende Frage, die ich eigentlich
direkt da reinhacken wollte, aber irgendwie fand ich dann einen eigenen Fred besser. Sollte es den schon irgendwie geben: Mea culpa!
Die Diskussion oben läuft ja wieder schnell in Richtung "Sinn und Unsinn von Brevets". Wie ist denn das mit Brevets und Versicherungsschutz? Wir können ja mal beim Beispiel "Tief" von oben bleiben. Also: Tauche tiefer als brevetiert, Unfall - was jetzt?
Ich hab mal stichprobenmäßig bei DAN geguckt, da steht dann sowas wie:
"13. Grobe Fahrlässigkeit
Bezeichnet Handlungen und Unterlassungen, die einen extremen Mangel an Rücksicht auf Ihre eigene Sicherheit
oder die Sicherheit anderer darstellt, gegenüber denen Sie einer Fürsorgepflicht unterliegen. Dies beinhaltet
unter Anderem Tauchen ohne für die Art des Tauchgangs erforderliche Brevets und/oder Erfahrung (...)".
Die Sache mit den Brevets scheint mir eindeutig, aber "und(!)/oder Erfahrung"?? Was ist für DAN "Erfahrung"? Spielt das eine Rolle? Bin bis jetzt schadlos getaucht (toi toi toi), aber das interessiert mich schon... Wie ist da eure Erfahrung?
And there goes the Formatierung.