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Joe.MurrSSI DM410 TGs

Am 30.08. gegen Mittag fanden meine Gattin und ic ...

Am 30.08. gegen Mittag fanden meine Gattin und ich uns am Schalter von Air-Berlin ein, bereit für den Checkin unseres Fluges AB3202 von Nürnberg nach Ägypten, Marsa Alam (RMF). Wir hatten insgesamt zwei Gepäckstücke, beide jeweils mit 25 kg Gewicht. Nachdem wir Flugvoucher, Pässe und meine Air-Berlin-Topbonus-Servicecard vorgelegt hatten, meinte die Dame am Schalter, dass wir zwei Kilogramm zu viel Gepäck haben.

Ich bin Inhaber einer AB-Servicecard, habe somit 32 kg Freigepäck und diese um sieben Kilogramm unterschritten. Dass ich die Koffer gleichmäßig beladen habe, ist dem Transportpersonal am Flughafen gegenüber geschuldet, denen ich jedes unnötige Kilo zu viel ersparen möchte. Demzufolge erfolgte die Gewichtsaufteilung gleichmäßig, insbesondere bliebe ich immer noch fünf Kilogramm unterhalb „meiner“ zulässigen Gewichtsmenge.

Diesen Einwand ignorierte die Dame am Checkin und meinte lapidar: „Entweder Sie zahlen zwei Kilogramm Übergepäck oder Sie packen um!“.

Auch den Hinweis meiner Gattin, dass es letztlich aus technischer Sicht und Flugsicherungsaspekten egal ist, wo die zwei Kilogramm verpackt wären, und dass dieses Gebaren tendenziell in Richtung Abzocke ginge, wischte Ihre Mitarbeiter mit den Worten „Ja, ich weiß, aber ich habe nun mal meine Bestimmungen!“ beiseite.

Dass wir dann am Checkin-Schalter vor einer langen Schlange anstehender Fluggäste unsere Koffer öffneten und Gepäckstücke umpackten, lag in den horrend hohen, in keinster Weise angemessenen Gebühren für Übergepäck bei der Fluggesellschaft begründet.

Dass ich dieselbe Prozedur eine Woche später am Flughafen Marsa Alam für den Rückflug AB3203 in Kauf nahm, lag einzig und allein in dem Versuch begründet, ob die AB-Mitarbeiter dort ebenso „pingelig“ wären. Aber nein, mitnichten; nach Vorlage meiner Servicecard wurden beide Koffer, jeder wog wieder 25 Kilogramm, anstandslos und ohne Einwände eingecheckt. Ok, in Ägypten mahlen die Mühlen anders. Aber, warum eigentlich?

Nun würde mich interessieren, ob dies wirklich eine Bestimmung der Fluggesellschaft ist oder möglicherweise „nur“ die Unwissenheit einer Mitarbeiterin. Ersteres wäre nicht nachvollziehbar, zumindest nicht für einen gesunden Menschverstand. Der zweite Aspekt ist schon eher denkbar, zumal gerade im Bereich Gepäckbestimmungen dringend Schulungsbedarf bei den Mitarbeitern aller Fluggesellschaften bestünde. Zumindest dann, wenn man die vielen Fragen (und zitierten Air-Berlin-Aussagen) in den Reiseforen im Internet liest. Hier scheint die Vermutung nahe, dass nur von wenigen Mitarbeitern eine adäquate, kompetente und – vor allem – korrekte Auskunft an den Fluggast vermittelt wird.

Eine Flossenvergabe erspare ich mir. Da käme eh nur „Null“ (<=> inakzeptabel) heraus. Zumindest für diesen Fall. Und dieses gibt´s hier leider nicht.