Schreibe eine Bewertung

Bewertungen(73)

MSNCMAS*13 TGs

Bei unserem Rückflug am 20.11.07 von Sharm el She ...

Bei unserem Rückflug am 20.11.07 von Sharm el Sheikh nach Hamburg wurde mein Tauchgepäck(Rollenrucksack Seemann XP) irreparabel beschädigt. Der Schaden wurde sofort am entsprechenden Schalter gemeldet. Eine Schadensmeldung an Air Berlin inkl. aller erforderlichen Dokumente erfolgte am 03.12.07 per Einschreiben mit Rückantwort. Am 07.12.07 erhielten wir ein Schreiben von Air Berlin, das der Vorfall schnellstmöglich bearbeitet wird. Auf telefonische Nachfragen meiner Frau am 27.12.07 bzw. 02.01.08 wurde ihr mitgeteilt, wir würden in Kürze ein Schreiben erhalten.Am 23.01.08 habe ich mich nochmals per E-Mail an Air Berlin gewandt und eine Frist bis 30.01.08 eingräumt, andernfalls ich den Rechtsweg einleiten würde.Am 27.01.08 erhielt ich eine Antwort, in der ich nochmals um die Übersendung der bereits am 03.12.07 gesendeten Dokumente gebeten wurde. Ich habe daraufhin Air Berlin geantwortet, das alle erforderlichen Dokumente bereits vorliegen und ich bei meiner Fristsetzung bleiben würde.Eine Reaktion seitens Air Berlin erfogte nicht, sodass ich am 26.02.08 meinen Anwalt konsultierte, der am gleichen Tag um Schadenregulierung mit Fristsetzung zum 04.03.8 bat. Am 04.04.08 erfolgte dann ein Schreiben von Air Berlin in dem man sich zur Zahlung von 50 EUR bereit erklärte und Zitat: ´Wir bitten Ihre Mandantin, den Gepäckschaden als Einzelfall zu betrachten. Gern möchten wir Ihre Mandatin bei nächster Gelegenheit von unserer Zuverlässigkeit überzeugen und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord Air Berlin begrüßen zu dürfen´ Zitatende.

Nach meiner Meinung zeigt dieses Verhalten seitens Air Berlin eindeutig: Kunden sind uns scheissegal!!!
Ich,meine Familie und meine Freunde werden in Zukunft darauf achten, dass unsere Fluglinie auf keinen Fall Air Berlin ist

PS. Leider sind Negativ Flossen ja nicht möglich!!