27.08.2014 15:56
Kategorie: News
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Da staunt der Fachmann...
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Was ihm dort auf dem Briefbogen der Präsidentin des Landtags vom Unterzeichner "Richter" (ein offenbar vornamenloses Neutrum in der Entourage des Präsidiums) mitgeteilt wurde, empfand Holger Cremer "als ein Schlag ins Gesicht aller Taucher".
Ums kurz zu machen: Tauchen ist in Nordrhein-Westfalen kein Allgemeingebrauch und besonders bemerkenswert für diese Einstufung sind die zugrunde liegenden Argumente. Während die Gemeingebrauchregelung des Landeswassergesetzes z.B. das Baden, Waschen, Viehtränken Schöpfen mit Handgefäßen, den Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (gemeint ist vermutlich "ohne eigene Antriebe", denn wenn kleine Fahrzeuge eigene Triebe hätten... hmm...) gestattet ist, schauen die Taucher in die Röhre. Die Angler werden nicht explizit genannt, und dennoch wird das Angeln in heimischen Gewässern weitgehend als Allgemeingut betrachtet. Also, wenn der Petrijünger in sein flottes, grünes Trocki-Latz-Gummihöschen schlüpft und mit Wurm, Fliege, Blinker, Pilker in den Uferzonen an den Schilfkanten auf den stehenden Hecht oder an den Abbruchkanten dem Aal nachsteigt, ist das etwas ganz anderes, als wenn etwa ein Taucher, wie jeder Schwimmer auch an den Einstiegen ins Gewässer geht/steigt und eben nicht an der Wasseroberfläche, sondern unterhalb dieser das Gewässer durchschwimmt und erkundet.
Ökologische Schäden durch Taucher?
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"Was für ein Blödsinn! Auch mit technischem Fortschritt hat die überwiegende Zahl der betauchbaren deutschen Seen nicht einmal 20 Meter Tiefe und in einer 10-Liter-Pressluftflasche sind heute wie auch schon vor vierzig Jahren in der Regel nur 2000 Liter Luft drin. Welche technischen Weiterentwicklungen da zu einer intensiveren Nutzung geführt haben, muss mir mal jemand verraten", sagt Holger Cremer.
Als negative Folgen werden dann u.a. Sedimentaufwirbelungen, Störung des Fischlaichs und anderer tierischer Lebewesen, Tiefenwasserverlagerung durch die Atmung der Taucher oder die Beschädigung des Ufers und des ufernahen Pflanzenbestandes durch die Taucher aufgeführt. Und das sind die Gründe – die kommentieren wir nun ausdrücklich nicht und jedermann möge sich zu dieser "Kausalkette" seine eigene Meinung bilden – weshalb eine generelle gesetzliche Freistellung des Tauchsports nicht vertretbar sei!
Holger Cremer jedenfalls ist sauer, dass hier nicht nur mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern zugleich auch durch eine dubiose Genehmigungspraxis Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern an Tauchvereine und Verbände vergeben werden, die dann die exklusive Nutzung im Rahmen ihrer individuellen Vereinbarungen mit dem Land haben. "Wenn denn die Argumente für die Ablehnung der Nutzung öffentlicher Gewässer durch alle Taucher als Allgemeingut der Politik so sehr am Herzen liegen, ist es kaum zu verstehen, dass sie zugleich im Rahmen von Sondervereinbarungen für einzelne Gruppen nicht mehr von Bedeutung sein sollen", sagt Cremer gegenüber Taucher.Net.
Vereinfacht könnte man fordern: Wir sind das Volk, das Land gehört uns! Und deshalb lasst es uns auch vertretbar nutzen! Wenn der Formel-Eins-Zirkus durch Europa kajolt, regt sich kein Politiker über die Luftverpestung auf. Dafür entwickeln sie aber wahren Erfindungsreichtum, wenn es den Bürgern ans Säckel gehen soll... Wer sich eine "Gewässerunterhaltungsgebühr" oder "Regensteuer" für auf private Grundstücke fallenden Regen einfallen lässt, wird bestimmt auch auf die Idee zu einer CO2-Steuer auf den klimaschädlichen, erhöhten CO2-Gehalt unserer Ausatemluft kommen. Die könnte man bei uns Tauchern doch prima gleich mit der Flaschenfüllung passgenau abrechnen...
Hier die komplette Antwort von "Richter":