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Zielschießen mit der Harpune in D

Auf die Gefahr hin, eine mit einem Reizthema eine Grundsatzdiskussion zu starten, bitte ich dennoch darum, nur dann zu Antworten, wenn man zu meiner konkreten Frage etwas bei zu tragen hat.

Ist es in Deutschland, genauer Bayern durch irgendwelche Gesetze verboten, im Freiwasser (See) mit einer Harpune auf Zielscheiben zu schießen?
Es geht ausdrücklich NICHT um Unterwasserjagt respektive schießen auf Fische/andere Lebewesen in Deutschland.

Ich habe mich bereits damit beschäftig, jedoch nichts gefunden, was dagegen sprechen würden.
Als Fischereischein-Inhaber ist mir das Fischereigesetz (BayFiG) bekannt. Hier sind zwei relevante Punkte, die mich jedoch beide nicht tangieren:
Art 23: Der Fang von Fischen mit der Harpune ist nicht grundsätzlich per Gesetz verboten, jedoch via Fischereiordnung keine zulässige Fangmethode
-> habe ich sowieso nicht vor.
Art 72: Ein Fanggerät in der Nähe eines Gewässers bereichtigt einen Fischereiaufseher zur Kontrolle -> ich habe nichts zu verbergen, ich will auf Scheiben schießen

Um eine Parallele zum Bogenschießen zu bemühen:
Die Jagt mit einem Bogen ist in den Landesjagtgesetzten ausdrücklich verboten. Als Sportgerät kann der Bogen jedoch jederzeit und an jedem Ort benutzt werden, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Gibt es also noch andere, von mir nicht betrachtete Gesetze, welche für ein Zielschießen mit einer Armbrust in Deutschland relevant wären?

Viele Grüße
Ciao Bella
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06.12.2015 10:14
Der letzte Satz sollte natürlich so heißen:

Gibt es also noch andere, von mir nicht betrachtete Gesetze, welche für ein Zielschießen mit einer HARPUNE in Deutschland relevant wären?

Viele Grüße
Ciao Bella
ag2908PADI Staff Instr.
06.12.2015 10:53
Oder vielleicht auch Dynamitfischen
Vercingétorixold school
06.12.2015 11:08
Das reine Zielschiessen auf eine Scheibe ist keine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat, so lange die Gefährdung Dritter ausgeschlossen wird. Das scheint mir das Hauptproblem an der Sache.......
06.12.2015 11:47
@Vercingétorix
unabhängig von der Art des verwendeten Gerätes?
Macht man nicht einen Unterschied (Waffengesetz?)zwischen Druckluftharpunen und solche mit Gummizug?
06.12.2015 12:26
Nein, das Waffengesetz nimmt Harpunen ausdrücklich aus, egal ob Pressluft oder Gummizug.

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 1:
Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE006102377
Tümpitausche Sterne gegen Muscheln
06.12.2015 13:03
Ist der See dein eigener? Sonst frag doch den Seebesitzer.
Vercingétorixold school
06.12.2015 17:44
So ist es, man kann die Harpunen hier nur unter der Ladentheke kaufen, aber verboten sind sie nicht. Aber wie schon geschrieben, wenn du den Aufwand berücksichtigst der auf Schiessständen für Bögen u.a. getrieben wird, wird es das Hauptproblem sein.
oktoTL / 1850 TG
06.12.2015 18:37
Mal ne kleine Überlegung: Nehmen wir an Sichtweite im See 10 Meter, Reichweite deiner Harpune 20 Meter, ich tauche 15 Meter von dir entfernt vorbei. Ich glaube nicht das wir dann noch Freunde wären
06.12.2015 21:45
Vielen Dank für all eure Beiträge, die jedoch allesamt keine Antwort auf meine Frage waren.

Eine Gefährdung anderer auszuschließen ist selbstverständlich, kann jedoch gerade bei einer Harpune viel leichter als bei Bögen oder gar Schusswaffen gewährleistet werden (Schuss-Schnurlänge = maximale Reichweite, für Schussfang leicht schräg von oben schießen).

Meine Frage bezog sich jedoch nicht auf die praktische Durchführung sondern ausschließlich auf die Gesetzeslage in Deutschland. Zwei in Frage kommende Gesetze (WaffG + BayFiG) habe ich durchforstet, jedoch nichts gefunden, was dagegen spräche.

Sollte hierzu jemand etwas beizutragen haben, freue ich mich über weitere Beiträge.
08.12.2015 14:43
Hi,
mir ist nicht bekannt, dass beim Waffengebrauch zwischen Land und Wasser oder Unterwasser unterschieden wird.
Auch sieht das Wassergesetz (Nutzungsrecht) nichts derartiges vor, dass hier unterschieden wird.
Das Fischereigesetz sieht ja auch nur das Fischen = fangen von Lebewesen vor, nicht aber das Anwesensein von Waffen/Angeln usw.
-> Eine Angel ohne Haken gilt nicht als Angel...

Somit gelten die entsprechenden Waffengesetze. (die mir bzgl. Bogen, Harpune und Armbrust nicht geläufig sind...)

Schwierig wird es aber mit der Absicht die du vorgibst zu haben - da wird es wohl unterschiedliche Auffasungen geben, wenn du, ohne Beute, aber mit Waffe, das Wasser verlässt...

Nichts desto trotz:
An der Reaktion im Fred siehst du, dass viel Spekuliert wird, das gleiche wird dir dann wohl am See passieren, wenn dich jemand "erwischt".
Da ist Diskussion und unnötiger Stress vorprogrammiert :-/

Man könnte es vergleichen mit Motocross fahren auf Privatgrund, der aussieht wie ein Wald ...
Gibt nur Stress mit selbsternannten Naturschützern und Hobbyförstern.

H2Co3
08.12.2015 21:41
"Somit gelten die entsprechenden Waffengesetze. (die mir bzgl. Bogen, Harpune und Armbrust nicht geläufig sind...)"

Aha, na das hilft dann ja enorm weiter

Im Ernst:

Was hier schon richtig erwähnt wurde:

1) Harpunen fallen explizit NICHT unter die Erlaubnispflicht des WaffG. Aber:

2) Abgabe nur ab 18

3) Es gilt der 41 WaffG, wonach die zuständige Behörde IM EINZELFALL ein Erwerbs-/ Besitzverbot ausprechen kann. Ob dafür im konkreten Beispiel die Voraussetzungen vorliegen, können wir hier nicht wissen.

Ergo ist das Vorhaben erstmal ERLAUBT. Und von Diskussionen selbsternannter Naturschützer und Hobbyförster wird etwas sicher nicht verboten.

Das Vorhaben selbst möchte ich allerdings nicht kommentieren....


19.12.2015 13:15
Hai

ich denke nicht, dass die Gefährdung Dritter 100%ig ausgeschlossen wäre. Oder doch?
Da spielt es auch keine Rolle ob einem der See selbst gehört oder Besitzer zustimmt solange sich andere Personen im See aufhalten bzw. gefährdet werden "könnten"
Antwort