Zielschießen mit der Harpune in D
Auf die Gefahr hin, eine mit einem Reizthema eine Grundsatzdiskussion zu starten, bitte ich dennoch darum, nur dann zu Antworten, wenn man zu meiner konkreten Frage etwas bei zu tragen hat.
Ist es in Deutschland, genauer Bayern durch irgendwelche Gesetze verboten, im Freiwasser (See) mit einer Harpune auf Zielscheiben zu schießen?
Es geht ausdrücklich NICHT um Unterwasserjagt respektive schießen auf Fische/andere Lebewesen in Deutschland.
Ich habe mich bereits damit beschäftig, jedoch nichts gefunden, was dagegen sprechen würden.
Als Fischereischein-Inhaber ist mir das Fischereigesetz (BayFiG) bekannt. Hier sind zwei relevante Punkte, die mich jedoch beide nicht tangieren:
Art 23: Der Fang von Fischen mit der Harpune ist nicht grundsätzlich per Gesetz verboten, jedoch via Fischereiordnung keine zulässige Fangmethode
-> habe ich sowieso nicht vor.
Art 72: Ein Fanggerät in der Nähe eines Gewässers bereichtigt einen Fischereiaufseher zur Kontrolle -> ich habe nichts zu verbergen, ich will auf Scheiben schießen
Um eine Parallele zum Bogenschießen zu bemühen:
Die Jagt mit einem Bogen ist in den Landesjagtgesetzten ausdrücklich verboten. Als Sportgerät kann der Bogen jedoch jederzeit und an jedem Ort benutzt werden, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Gibt es also noch andere, von mir nicht betrachtete Gesetze, welche für ein Zielschießen mit einer Armbrust in Deutschland relevant wären?
Viele Grüße
Ciao Bella
Ist es in Deutschland, genauer Bayern durch irgendwelche Gesetze verboten, im Freiwasser (See) mit einer Harpune auf Zielscheiben zu schießen?
Es geht ausdrücklich NICHT um Unterwasserjagt respektive schießen auf Fische/andere Lebewesen in Deutschland.
Ich habe mich bereits damit beschäftig, jedoch nichts gefunden, was dagegen sprechen würden.
Als Fischereischein-Inhaber ist mir das Fischereigesetz (BayFiG) bekannt. Hier sind zwei relevante Punkte, die mich jedoch beide nicht tangieren:
Art 23: Der Fang von Fischen mit der Harpune ist nicht grundsätzlich per Gesetz verboten, jedoch via Fischereiordnung keine zulässige Fangmethode
-> habe ich sowieso nicht vor.
Art 72: Ein Fanggerät in der Nähe eines Gewässers bereichtigt einen Fischereiaufseher zur Kontrolle -> ich habe nichts zu verbergen, ich will auf Scheiben schießen
Um eine Parallele zum Bogenschießen zu bemühen:
Die Jagt mit einem Bogen ist in den Landesjagtgesetzten ausdrücklich verboten. Als Sportgerät kann der Bogen jedoch jederzeit und an jedem Ort benutzt werden, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Gibt es also noch andere, von mir nicht betrachtete Gesetze, welche für ein Zielschießen mit einer Armbrust in Deutschland relevant wären?
Viele Grüße
Ciao Bella

