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SlaterPADI MSDT Instructor

Welche Berufsgenossenschaft oder muss für Tauchlehrer

Hallo,

Ich bin TL PADI und habe gehört das ich ggf. eine BG haben müsste. Ich habe ein Gewerbe angemeldet, das aber nicht mehr als max. 19800 Euro erwirtschaften wird. Nebenberuflich.
Brauche ich ene Berufsgenossenschaft und welche wäre es?


Gruß Werner
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24.11.2009 18:22
also die sind bei der BG versichert. Einfach mal nachfragen.

www.vdst.de

Gruß,
D3
stan-diveDM/***
24.11.2009 18:23
Hört sich blöd an:

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

ist aber so.

Die melden sich schon noch bei dir.

Gruß
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
24.11.2009 18:35
Solange Du als "One-Man-Show" arbeitest und keine Mitarbeiter beschäftigst hast Du auch nichts mit der BG zu tun.
IngolfDiveCon SSI
24.11.2009 19:14
@explorer08
Das dachte ich auch, als ich mich selbständig machte, vor 15 Jahren. Hier nur als Physiotherapeut in "One-Man-Show". Ich hatte nie einen Angestellten oder irgend etwas in der Art. Wurde Zwangsverpflichtet,in die BG zu zahlen.
Hat sich aber auch gelohnt!
Gruß
Ingo(lf)
wwjkTaucher
24.11.2009 19:32
Nanu, wieso das denn?
Für Selbstständige und Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft freiwillig - nur für eventuelle Mitarbeiter besteht Beitragspflicht.
Das sich die BG als Unfallversicherung lohnen kann, insbesondere beim Stichwort Tauchen, bestreite ich keinesfalls.

Gruss

Wolfgang
wwjkTaucher
24.11.2009 19:48
Sorry, teilweiser Rückzug-ob pflichtversichert oder nicht hängt von der einzelnen BG ab.

Bei der BG Fahrzeughaltung kannst Du Dich befreien lassen, es macht aber durchaus Sinn, doch reinzugehen. Für das Geld bekommst Du privat keinen entsprechenden Schutz.
24.11.2009 19:48
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, gehen Deine Daten an die BG, die schreiben Dich dann an. Als Selbständiger kannst Du Dich freiwillig bei der BG versichern. Hast Du Mitarbeiter, musst Du diese bei der BG versichern, die BG ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Was den Hinweis von d3 angeht - der vdst dürfte, wie alle Verbände und Vereine, Mitglied der Verwaltungs-BG sein, die für Dich nicht in Frage kommt. Deine zuständige BG ist tatsächlich die Fahrzeughalter-BG. Zum Schluss: "Solange Du als "One-Man-Show" arbeitest und keine Mitarbeiter beschäftigst hast Du auch nichts mit der BG zu tun" trifft es nicht ganz. Wenn Dich die BG anschreibt und Angaben von Dir fordert, mußt Du diese, egal ob Du Mitarbeiter beschäftigst, oder nicht, termingerecht abliefern. Die BG geht sonst davon aus, dass Du der Pflichtmitgliedschaft unterliegst.
explorer08Commercial Diver // PADI MI // PADI PSDI // CMAS** TL
24.11.2009 20:41
Die Ergänzung von u.blueher zu meiner Aussage von 18:35 trifft in der Tat zu.

Es liegt eben doch nicht immer in der Kürze auch die Würze.
24.11.2009 20:43
Also ich hab letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Die BG für Fahrzeughaltung hat sich dann automatisch gemeldet mit einem Fragebogen Binnenschifffahrt. Ich hab dann angerufen, da ich der Meinung war, dass das falsch ist. Ist aber doch richtig: es gibt da auf dem Fragebogen einen Punkt "Ausbildung von Wassersportschülern". Man ist dann auf jeden Fall Mitglied; auch ohne Mitarbeiter. Man kann aber einen Beitragsfreistellungsantrag stellen (wenn man pro Woche max. x Stunden dafür arbeitet).

Gruß
Svea
Tümpitausche Sterne gegen Muscheln
25.11.2009 07:29
und nicht vergessen, sobald irgendein Bekannter dir mal aushilft, sei es Flaschen schleppen oder Tauchsachen reparieren, hast du einen Mitarbeiter. Auch wenn dieser Mitarbeiter für umsonst arbeitet, ist er versichert.....
30.11.2009 14:32
Eindeutig ist BG Pflicht bei Sozialversicherungspflicht.
Also bei Angestellten. Frage, wie ist es bei Werkverträgen, die einem Angestelltenverhältnis gleichkommen, oder dieses unterlaufen?
Antwort