Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.
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Terri23Normoxic Trimix

TÜV und Inbetriebnahme bei neuen Flaschen

Hallo Gemeinde,

Ich habe heute mein neues Flaschenpacket geliefert bekommen (fertig montiert) und bin einigermaßen verunsichert. TÜV und Inbetriebnahme sind in der Warenbeschreibung zugesichert, aber es sind weder irgendwelche Papiere dabei noch TÜV-Plaketten auf den Flaschen. Auf Nachfrage sagte man mir, daß ich mir die Unterlagen(Konformitätserklärung) bei bts-eu.com runterladen könnte unter Angabe der Seriennummern auf den Flaschen(aufklebern). Es ist aber nur auf einer Flasche ein solcher Aufkleber vorhanden und bei BTS komme ich mit der Nummer auch nicht weiter. Auf den Flaschen offensichtlich ab Werk eingeschlagen und überlackiert ist TÜ15 2009/04 .
Ich wollte am Wochenende damit tauchen gehen, aber nicht mit einem "illegalen" Gerät.
Könnt Ihr mir weiterhelfen? Ich kenne nur neue Flaschen mit TÜV-Plakette ab Werk.
Vielen Dank!

Gut Luft!

Patrick
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13.08.2009 21:24

`s geht wieder los !
Die Lust auf Konformitätserklärung und Erstinbetriebnahme scheint ungebrochen.


......noch TÜV-Plaketten auf den Flaschen.......
Der TÜV klebt Plaketten drauf ? ? ?

Bei mir gibt`s immer nur eine Prägung !

Ein illegales Gerät - Mannomann, lass bloß die Finger davon !

EuregiotaucherTaucher i.R.
13.08.2009 21:27
jepp - der TÜV klebt Plaketten - bei der Erstinbetriebnahme weiss ich´s nicht ... aber bei meiner Flasche - ein paar Tage alt ist eine Prägung und ein Aufkleber / TüV Plakette quasi druff ...

Nächstes Jahr kommt dann die AU für Taucher ...
13.08.2009 22:02
Hallo Terri,

Da fehlt nahezu alles! Die Baugruppen-CE-Konformität dürfte durch den einen Aufkleber bestätigt worden sein. In Betrieb genommen scheint es auch nicht zu sein (ACHTUNG! Sicherheits-Manko). Und dann fehlt die komplette Doku.

Als komplette Doku verstehe ich:
- Baugruppen-CE-Konformitäts-Erklärung (RL 97/23/EG, Art. 10 (2), sowie Anhang VII)
- Baugruppen-Betriebs-Anleitung (RL 97/23/EG, Anhang I, 3.4)
- Gefährdungs-Analyse (nötig für RL 97/23/EG, Art. 10, (2), b)
- Formblatt Sicherheitstechnische Bewertung (BetrSichV, §15 (1))
- Transport-Erlaubnis des "Flaschenbündels" (EN 13769)
- Inbetriebnahme-Bescheinigung des Flaschen-Paketes (BetrSichV, §14)
- CE-Konformitäts-Erklärung zu allen 5 einzelnen Druck-Geräten (RL 97/23/EG, Art. 10 (2), sowie Anhang VII)
- Betriebs-Anleitung zu allen 5 Druck-Geräten (RL 97/23/EG, Anhang I, 3.4)
- 2 Aufkleber lose mit der Druckgasflasche auf grünem Feld "2" (DIN EN 1089-2)
- 2 Aufkleber lose mit dem Zeichen für brandfördernd "5.1" (DIN EN 1089-2)

Konfrontiere Deinen Händler mal mit der Nennung der Gesetzestexte. Der scheint ein paar Euro eingespart zu haben und seine Marge vergrößert zu haben, indem er die Doku nicht zusammen getragen hat. Als "Inverkehrbringer" ist er jedoch verpflichtet, diese in Kopie 10 Jahre (nach Verkauf der letzten gleichartigen Baugruppe) aufzubewahren. (14. GPSGV, §4, (1), 1.d)
Darauf kannst Du ihn festnageln. Der Hinweis auf einen möglichen Download ist eine Frechheit, da die Baugruppe bei Inverkehrbringung von den CE-Konformitäts-Erklärungen (14. GPSGV, §4, (1), 1.) und der kompletten Doku (14. GPSGV, §4, (1), 2.) begleitet sein muss. Es gibt bereits genügend Urteile außerhalb der Tauchwelt, die einen allgemein möglichen Download als einzige Möglichkeit als nicht zulässig bezeichnen.

Hast Du das Flaschen-Paket ggf. sogar gefüllt bekommen? (So wars bei mir) Dann hat Dein Händler es ohne TÜV in Betrieb genommen. Dann wette ich eine Kiste Deko-Bier, dass er nach Deinem Hinweis sehr schnell die komplette Doku rausrückt.

Inbetriebnahme durch eine "benannte Stelle" ((BetrSichV, §14, meistens TÜV, der hat aber nicht mehr das Monopol) und Baugruppen-CE-Konformität durch den "Hersteller" des Flaschen-Paketes (RL 97/23/EG, Art. 10 (2), sowie Anhang VII) müssen "unauslöschlich" angebracht sein. Das kann sein eingeschlagen oder Aufkleber, der nicht entfernt werden kann. Die Haltbarkeit der Aufkleber ist (berechtigterweise) umstritten aber man bekommt nur noch bei wenigen Herstellern die Daten eingeschlagen.

"TÜ über der 15 und Kringel drum" ist TÜV Thüringen. "2009/04" sind die Flaschenkörper vom Hersteller der Flaschenkörper (ich tippe mal auf ecs) in Verkehr gebracht worden.

ACHTUNG: Das garantiert noch lange nicht, dass sie auch CE-konform sind. Ich habe da zwei Flschenkörper in dem Flaschenpaket, mit dem ich seit nun mehr 2,5 Jahren vor Gericht bin, da sind die Flaschenkörper 9 Monate! nachdem der TÜV sie gesehen hat, in Verkehr gebracht worden und als Kategorie IV-Flaschenkörper gestempelt worden obwohl aus der CE-Konfomitäts-Bescheinigung des TÜV hervorgeht, dass sie nur Kategorie III sind. Da hat jemand auf Kosten der Sicherheit eine "Wertschöpfung" vorgenommen. Der Großhändler meines Händlers (es waren ebenfalls anfangs gar keine Papiere dabei) hat dann auf Zuruf meines Händlers eine CE-Konformitäts-Erklärung zu den Flaschenkörpern ausgestellt, als ich sie bereits ein halbes Jahr hatte. Nun hat mein Flaschenpaket 2 Flaschenkörper mit CE-Prägung und CE-Konformitäts-Erklärung und sie sind doch zu Unrecht damit versehen!!!!


Gut Luft

FANATIC DIVER
Terri23Normoxic Trimix
13.08.2009 22:17
Vielen Dank erst einmal,

@FANATIC DIVER: Danke für die umfassende Auskunft. Genau das war meine Befürchtung. Änhliches hatte ich anderswo ("Divemaster?") glaube ich vor nicht all zu langer Zeit gelesen. Da kommt bei mir jetzt richtig Freude auf.

@ Uli, @ Euregio: Ja mancher TÜV klebt Plaketten und bei meinen neuen Aircons waren ebenfalls bei Auslieferung TÜV.Plaketten drauf.

Gut Luft
Patrick
13.08.2009 22:23
PS:
Für die Inbetriebnahme bist im Zweifelsfall Du zuständig (steht in einem der Gutachten in meinem Prozess) wenn sie nicht im Angebot enthalten war und der Händler Dir das Flaschenpaket nicht mit Füllung ausgehändigt hat.
Aber wenn danach etwas passiert, kann der TÜV dem Staatsanwalt nicht sagen, ob es noch die Druckgeräte sind, die er als Baugruppe in Betrieb genommen hat oder ob Du daran geschraubt hast. Deshalb wird Dir so mancher TÜV die Inbetriebnahme verweigern solange ncht die Baugruppen-CE-Konformität vorliegt und in ihr alle 5 Druckgeräte mit Hersteller und Serien-Nummer bezeichnet sind.

Und wenn Dir eins der 5 Druckgeräte kaputt geht und Du keine Baugruppen-CE-Erklärung des Herstellers hast, kannst Du kein neues Druckgerät nachrüsten, weil Dir für die Baugruppen-CE die Einzel-CEs fehlen und verkaufen geht auch nicht weil Du dann als Hersteller giltst und keine Baugruppen CE erstellen kannst ohne Einzel-CEs.

Kurzum: Dein Flaschenpaket hat aktuell einen Restwert von 0 Euro + Stahl-Wert.

Ich habe mich auch mal so betuppen lassen. Lerne aus meinen Fehlern.


Gut Luft

FANATIC DIVER
13.08.2009 22:30
@ Terri,

In dem besagten Divemaster-Artikel stand viel Müll.
Den habe ich auch mal zerlegt.
http://www.taucher.net/forum/rechtShow.html?messageNummer=178

Das Traurige ist, dass der Autor in der Divemaster einen fehlerhaften Teil des zweiten Gutachtens meines Prozesses (er ist der Gutachter) verwendet hat. Er weicht einfach vom Gesetzestext ab. Da braucht man kein Jura-Studium um zu wissen, dass er falsch liegt. Der Autor hätte einfach in die von ihm im ersten Gutachten angehängten Anlagen schauen müssen, um zu sehen, dass die Ventile natürlich einer CE-Konformität nach RL 97/23/EG bedürfen und Kategorie IV sind. (Sie sind Sicherheits-Einrichtungen)


Gut Luft

FANATIC DIVER
willibCCR TMX
13.08.2009 22:30
seltsames Völkchen....

ich bin Besitzer von:
1x 12l Stahl
1x 15l Stahl
1x D10 Stahl
1x D12 Stahl
1x 7l Alu
2x 80 cuft Alu
1x 1,5l Alu
1x 0,85l Alu

erworben in verschiedenen Geschäften als auch im Versandhandel...

Die einzigen Papiere, welche ich dazu bekommen habe war die Rechnung.
Etliche Flaschen waren schon beim TÜV..zu diesem Zweck hab ich das Ventil runtergetan, Flasche zum TÜV, Ventil wieder drauf...weitertauchen..

ok..ist zwar in Österreich, aber ich kann mir nicht vorstellen das die rechtliche Lage sooooo unterschiedlich ist..

lg
13.08.2009 22:37
@FANATIC DIVER : Vielleich bin ich zu dumm, aber warum sprichst Du von 5 DTG´s ?
Bitte um Aufklärung !!! Hier ist doch die Rede von einem Doppelgerät !!!
13.08.2009 22:49
Linke flasche rechte flasche linkes ventil rechtes ventil brücke.
Da fehlen aber die 2 Schellensätze, es sind 7 Geräte! Wenn die Schellen wegbrechen, weil nicht geeignet (z.B. zu dünn zu kurz zu schwach), ist ja auch LEBENSGEFAHR!!!

Ich gestehe: Ich kann und will da nicht folgen. Kaufen, tüvven (falls nicht geschehen), glücklich sein. (Kennt jemand noch die Zeiten, als der Niedergang der PC-Branche bevorstand, nur weil CE-Aufkleber bei Conrad-Elektronik noch nicht erhältlich waren? Braucht jemand eine CE-Herstellerzertifizierung? Ganz einfach: Selbst umbauen, bekanntlich wird man dann ja Hersteller. Als Hersteller kann man die CE-Konformität bescheinigen... )
13.08.2009 22:49
@ deep Blue diver ***
ich spreche nicht von 5 DTG`s (DTG=komplette Baugruppe oder beim "neuen Ehm, 4.3.1, sogar mit zusätzlich Automaten und Tarier-Mittel dran) sondern von 5 Druckgeräten, die zu einer Baugruppe verbaut wurden. (RL 97/23/EG)
2x Flaschenkörper
2x Ventil
1x (Absperr-)Brücke

Es gibt genau einen Fall, in dem die Brücke eine Rohr-Verbindung zwischen zwei in sich funktionstüchtigen Baugruppen ist und das ist, wenn die Ventile zur Brücke hin absperrbar sind und die Brücke keine Absperr-Möglichkeit bietet. Dieses Rohr fällt mit Minder-Volumen unten raus und ist kein Druckgerät mit CE-Pflicht. Dann hat die Baugruppe nur 4 Druckgeräte mit CE-Pflicht aber immer noch 5 Druckgeräte.

BTS bietet aber keine Kreuz-Ventile an (habe ich vor 2 Wochen erst erfragt). In sofern dürfte das fragliche Flaschenpaket aus 5 CE-pflichtigen Druckgeräten bestehen.

@ willib
Genau das ist das Problem. Viele nehmens eher lax...bis etwsa passiert.
Du wirst sehen, dass hier in Kürze von einigen Sperrfeuer gegen mich losgelassen wird. Das hatten wir schon häufiger. (Kommt vor allem von gewerblicher Seite.) Aber Du kannst die Gesetzestexte (bis auf die DIn und die EN frei downloadbar), die ich angegeben habe, gerne nachvollziehen.

Gut Luft

FANATIC DIVER
Terri23Normoxic Trimix
13.08.2009 23:07
Hallo Gemeinde,

Da hab ich doch hoffentlich keinen Glaubenskrieg losgetreten. Daß die ganze Geschichte mit Flaschen, TÜV, Inbetriebnahme, Dokumente bisher (und hoffentlich auch in Zukunft) für die meisten kein größeres Problem darstellt ist mir klar. Das liegt wohl nicht zuletzt daran, das auch meisten TÜV-Prüfer sich nur die Flasche ohne Ventil ansehen und prüfen und bisher die wenigsten nach den Dokumenten dazu fragen.
Mein Problem bei der Sache ist: Ich kaufe für viel Geld ein Doppelgerät das ich viele Jahre nutzen will. Das Angebot beinhaltet "Mit TÜV und Inbetriebnahme".
Es fehlen jedwede Unterlagen.
Wenn ich das Gerät jetzt fülle(n lasse), nehme ich es in Betrieb und bin haftbar, wenn es dabei oder später einen Unfall gibt. Ich bin garantiert kein Freund von Bürokratie, aber hier werden die (juristischen) Risiken für mich unübersichtlich. Und dabei will ich doch bloß tauchen... .

Ich danke Euch für Eure Kommentare.

Gut Luft
Patrick
13.08.2009 23:21
"Mit TÜV und Inbetriebnahme"
Wenn es so in Deinem Angebot steht...

Zugesicherte Eigenschaft fehlt = Mangel
Dein Händler hat für die Papiere zu sorgen. Punkt
14.08.2009 00:54
@ Terri23: Stell doch mal einen Link rein, von wo du dein Packet gekauft hast mit den Angaben usw.
14.08.2009 01:13

Fazit:
Bis jetzt sind es immer noch illegale Flaschen - hab ich das so richtig verstanden?
Wenn Du die erforderlichen Papiere nicht zusammenbekommst, dann kannst Du sie eventuel in Ebay anbieten.
Zwei illegale Flaschen-
wär mal was neues.

keepcoolFortgeschrittener
14.08.2009 08:21
was erlaube struuuuuunz, wie flasche leer......

ich verstehe nicht, warum die flaschen *illegal* sind.
wen zm henker interessieren denn die ganzen bescheinigungen und bestätigungen?

flaschen füllen und tauchen, fertsch.
wenn der tüv abgelaufen ist, auseinanderschrauben ventile abschrauben- neuen TÜV machen- zusammenbauen- fertig.

und wen zum henker interessiert, ob ich ein *hersteller* bin?
wenn ich den wasserhahn in der wohnung meiner freundin ersetze, und eine neue teil einbaue, bin ich dann hersteller?
wen interessiert es? stimmt, niemanden!

@fanatic diver

du machst deinem namen alle ehre.
klingt schon ein wenig fanatisch, oder bürokratisch.
sorry, nicht persönlich nehmen.

sag jetzt aber nicht:
einem entfernten bekannten eines schwagers meiner frau ist schonmal passiert.........

natürlich kann man bestimmte dinge im leben nicht ausschliessen.
aber was die ganze prozedur mit den papieren betrifft, kann ich nicht nachvollziehen.

bin zwar in GGVS ausgebildet, aber diese art von handling erschliesst sich mir nicht.

über welche *haftung* wird denn hier gesprochen.
komisch, über die *haftung* im strassenverkehr, wenn mit 250 über die autobahn gebrettert wird spricht niemand.
dabei sterben auf der strasse mehr menschen als durch geplatzte druckluftbehälter.
diese gefahr ist meiner meinung nach, so gut wie nicht gegeben.

ok, morgen fällt mir vielleicht ein U-boot auf den kopf, und dann? wer haftet

KormoranEN 14153-2
14.08.2009 10:01
Der FANATIC ist wie der Name schon sagt, so eine Art Bürokratiefundamentalist. Vielleicht hat er auch schon mal Pech gehabt, ich habe jedenfalls bis jetzt nicht wirklich verstanden worum es in "seinem" Prozess ging. Dazu sind mir auch seine Postings zu lang und enthalten zu viel Abstraktes (Paragraphen). Ich glaube, es geht darum, dass er Flaschen gekauft hat, mit denen er dann aber nicht getaucht ist, sondern vor Gericht gezogen, weil irgend welche bunten Papierchen nicht die richtige Farbe hatten.

Vielleicht war`s auch wie bei einem T-Net-bekannten Taucher von der Förde, der so lange auf Prinzipien reitet bis er aus der Tauchbasis fliegt und fürderhin Kleinkrieg führt. Der FANATIC hat so lange auf Paragraphen rumgeritten, bis ein findiger Anwalt Beute witterte.
keepcoolFortgeschrittener
14.08.2009 12:22
wenn man solange auf dem trockenen taucht
(bis man die nötigen papierchen hat),
ist man dann ein trockentaucher?
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
14.08.2009 14:00
Nun klopft mal nicht so aufeinander rum ...

Hier gibt es etwas Lesestoff, der evtl. einige Unklarheiten beseitigen könnte ...

http://www.taucher.net/forum/Konformitaetserklaerung__Flaschentuev_equip16777.html

und hier ...

http://www.wlt-ev.de/fb-vorstand/downloads/Aktuelles/Flaschenbehandlung.pdf

... und hier ...

http://www.unterwasserwelt.de/html/augen_auf_beim_flaschenkauf.html

@erri23

Wenn der Verkäufer Dir die Sachen zugesichert hat, aber die entspr. Unterlagen nicht beigefügt sind, dann mußt Du davon ausgehen, das die Zusicherungen nicht eingehalten wurden ...

Wenn Du mit der Seriennr. beim Flaschenhersteller nicht weiter kommst, dann muß sich halt der Verkäufer darum kümmern ... - will er das nicht, dann würde ich dem die Flaschen wieder zurückgeben ...

Wer alles als Verkäufer korrekt abgewickelt hat, für den ist es auch kein Problem, Dir die entspr. Unterlagen zukommen zu lassen ...

Konformitätserklärung, Erstinbetriebnahme usw. sind - wenn zugesagt - normalerweise bei der Lieferung dabei ... (und vom Käufer gut aufzuheben)

Es gibt einige Verkäufer, die dieses auch dem Käufer überlassen, dieses ist dann aber auch in der Rechnung vermerkt und die entspr. Flaschen/Doppelflaschen sind entspr. preisgünstiger ...
congermanCMAS ***
14.08.2009 16:30
Es gibt Korinthen-Kacker oder Taucher, man habt Ihr Probleme...
Schnall dir die Flasche auf den Rücken und geh` tauchen, danach bist du entspannter. Ich habe bei meinen Flaschen irgendwelche Papiere bekommen und sie nie gebraucht, wozu auch. Selbst der TÜV will sie nicht.... Dafür habe ich eine Rundablage in Blau vor dem Haus
PS: Siehe Kormoran und keepcool
14.08.2009 17:47
Wenn Du Flaschen hast, die über Großhändler BTS gekommen sind, glaube ich brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Es kann sein, daß es ein paar Tage dauert, bis Du Dir die Konformitätserklärung und TÜV/Inbetriebnahme runterladen kannst. Besserer Service wäre, Dein Händler würde sie Dir dann automatisch nachreichen ( so war´s bei meinem Doppel 8,5 von QN-Blue-Steel vor kurzem - Dies ist jetzt keine Werbung, aber wo kritisiert wird kann auch mal positiv hervorgehoben werden ). Was mich nur wundert ist, daß keine TÜV-Aufkleber auf den Flaschen sind ( und zwar auf beiden beim Doppel ), die sind bei sämtlichen BTS-Flaschen, die in unserem Dunstkreis in letzter Zeit angeschafft wurden, drauf gewesen. Übrigens ist die Seriennummer der einzelnen Flaschen eingestanzt, der einzelne Aufkleber sollte die Baugruppennummer sein.
Viel Spaß beim Tauchen
14.08.2009 18:35
@ boesewicht

guter Anfang. Allerdings gehen die letzten zwei Links um Monoflaschen und hier geht es um ein Flaschen-Paket. Da ist ja noch einiges mehr zu beachten. (Mehr Volumen, mehr Ventile, mehr (Absperr-)Brücken also mehr Gefährdung, welcher durch mehr Vorkehrungen begegnet werden muss.

Zu erwähnen ist ebenfalls, dass Dr. Berndt gerne veröffentlicht aber wenn es um die Fachgespräche Druckgeräte (FG DG) geht (TPED!!!), glänzt er stets durch Abwesenheit. (siehe Teilnehmerlisten: http://www.tes.bam.de/tped/index.htm)
Die BAM (Bundes-Anstalt für Materialforschung und -Prüfung) ist u.a. zuständig für die Brandtests der ersten Stufen in Zusammenhang mit Sauerstoff, für die Baumuster-Prüfungen wenn Flaschenkörper oder Ventile neu aufgelegt werden, für die CE-Zertifizierungen von Flaschenkörpern, Ventilen und Brücken, CE-Zertifizierungen von Herstellern und natürlich für die Baureihen-Abnahmen für die Transportgenehmigung nach der besagten EN 13769 (Nautec hat da einen schönen Bericht auf der Homepage).


@ keepcool
Ich leide auch unter Bürokratie. Aber ich bin gebranntes Kind und will andere davor bewahren, was ich bislang durchmache.
Und solange mir keiner einen weiteren korrekten Weg sagen kann, wie ich die Baugruppe erwerbe und bei Schaden an einem Teil neu zusammenstelle oder verkaufe ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten bleibe ich bei meinen Aussagen.
Der Händler hat doch alle Papiere oder sollte sie zumindest nach 14. GPSGV haben und es ist jetzt zeitnah für ihn kein Problem sie alle zusammenzutragen. Aber wenn das Flaschenpaket erst einmal lange in Verkehr ist, wird es schwieriger. Vielleicht ist der Händler nicht mehr am Markt oder der Großhändler, oder ein Hersteller. Vielleicht kann ein Kauf-Nachweis nicht mehr geführt werden.


Und den Postern der "No-risk-no-fun"-Gruppe kann ich nur raten sich mal Bilder von geplatzten Flaschen anzuschauen. Mir jedenfalls ist meine Haut liebgeworden weil sie angewachsen ist. Allerdings gebe ich jedem Recht, der sagt: "SOLANGE nichts passiert, interessiert es keinen."


Gut Luft

FANATIC DIVER
14.08.2009 18:55
@ Uli Schreiber:

klar kann er sie bei ebay einstellen. Aber wenn dann etwas passiert kriegt der Staatsanwalt seinnen Arsch dennoch.


Gut Luft

FANATIC DIVER

Terri23Normoxic Trimix
14.08.2009 19:41
Hallo zusammen,

Vielen Dank für Eure Beiträge zu dem Thema. Theorie (Normen und Gesetze) und geübte Praxis driften offensichtlich weit auseinander. Bei meinen älteren Flaschen habe ich mir auch nichts dabei gedacht... .

Wie dem auch sei. Mein Händler hat heute ein Paket mit Unterlagen an mich verschickt. Ich bin jetzt einfach mal optimistisch und hoffe auf Vollständigkeit. Eine Vorstellung worauf ich achten muß habe ich ja nun.

Vielen Dank, bis zum nächsten mal.

Immer Gut Luft!

Patrick
galmtrimix
14.08.2009 19:52
@ fnatic diver

d.h. wenn er jetzt die Papiere bekommt, können seine Flaschen nicht mehr platzen ?

Ich schaue mir auch öfters Bilder von Flugzeugabstürzen oder Verkehrsunfällen an. Trotzdem fliege ich noch in den Urlaub und fahre zur Arbeit ...


Wenn mir mal eine Flasche "platzen" sollte, dann hoffe ich nur das ich nicht in der Nähe bin, und nicht dass ich alle Papiere zusammen hab
14.08.2009 23:25
....mmmh

was würde den passieren wenn die Flasche platzt und mir würde z.B. ne Hand abgerissen.
Dadurch werde ich berufsunfähig und mir steht aus irgenwelchen Versicherungen Geld zu ( z.B. Private Unfallversischerung etc.)
nun wird ja geprüft / Untersucht ob meine Ausrüstung ( Pulle ) i.O. war, oder nicht?
Dabei kommt dann raus, dass die Flasche/n nicht zertifiziert, abgenommen keine Betriebserlaubnis hatte/n und so weiter und so fort....

Dadurch würde doch der Versicherungsschutz wegfallen, weil fahrlässig ! Oder nicht?

Bis jetzt war das von mir ja nur Spekulation, aber sollte es wirklich so sein kann ich manche postigns hier nicht nachvollziehen.

Ich habs mal erlebt wie an einer Sauerstoffflasche ( zum Schweißen nicht Tauchen) mit ca 180 bar das Ventil abgrissen wurde und möchte es nicht auf meinem Rücken oder beim Füllen am Kompressor noch sonst irgendwie in meiner unmittelbaren nähe erleben.


lg patrick

Ich glaub ich würde mich auch um alle Unterlagen etc bemühen.



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