.... der hats auch nicht verstanden

damit hat doch der Fall hier GAR NICHTS ZU TUN
Es geht
nicht um die
Versicherungsbedingungen sondern um die
Tauchregeln am Kreidesee. Und auf die darf sich eine Versicherung sehr wohl berufen (im Sinne des Vorgenannten), auch wenn sie in ihren Regularien keine TTU vorschreiben.
letzter Versuch:
Tauchregeln Hemmor, Punkt 03, hier erklärt der Taucher verbindlich:
"Mein tauchärztliches Attest ist nicht älter als zwei, ab 40 Jahre nicht älter als ein Jahr! ..... etc. pp. "
Auf Deutsch: Ich habe eines ! und bin gesund. Und es liegt keine Komntraindikation gegen das Tauchen vor.
Tauchregeln Hemmor, Punkt 12
"Ich erhalte ein Tauchverbot ... wenn ich versäume mich vor dem Tauchen anzumelden.... oder gegen die hier gültigen Tauchregeln und Anordnungen verstoße."
auf Deutsch: wenn nicht, darf ich hier nicht tauchen
Tauchregeln Hemmor, Punkt 13
"Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen erkenne ich die Punkte 1-13 bedingungslos an. "
auf Deutsch: ich erkenne diese Bedingungen an. .... also ich tauche nicht, wenn ich keine TTU habe.
Und wenn ich es trotzdem mache, und sich im Nachhinein herausstellt, dass eben doch eine Kontraindikation vorliegt, handelte ich fahrlässig. Wenn ich die Verpflichtung, die ich eingegangen bin, befolgt hätte, hätte ich ohne TTU nicht getaucht. Hätte ich nicht getaucht, wäre kein Unfall entstanden und wenn ich vorsätzlich fahrlässig handle, ja klar, dann zahlt meine Versicherung nach dem Motto "darfs noch ein wenig mehr sein, selbstverständlich die Herren ..... " Mein Gott
Lesen, setzten lassen, nochmals meine Ausführungen lesen. Muss heute wohl am Wetter liegen
... und jetzt geb ich endgültig auf