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Termin Tauchflasche (TÜV)

Ich habe einigen Monaten her einen Deutschen Tauchflasche gekauft, gebraucht.
Die nächste tuv Termin soll 08-2011 sein.
Man hat mir gesagt das ist ende August 2011, 31 August darf man dieser Flasche noch füllen.
Ist das wirklich so? Ich bin bis ende August in Deutschland und natürlich möchte ich tauchen.

In die Niederlande ist es anders: 31-05-2015 muss meine andere Flasche (die nehme ich auch mit) wieder zum tüv. Bei uns gibt es nicht nur die Monat, aber auch den Tag.

Normalerweise geht meinen Deutschen Flasche in September in der Niederlanden zum tüv (das ist möglich).
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momo666CMAS *** 200TG
26.07.2011 15:17
Hallo germie,
wenn 08.2011 der nächste Tüv fällig ist, darfst du die Flasche auch noch am 31.08. füllen lassen.
Scapegoatkann schwimmen ;-)
26.07.2011 16:22
Und außerdem guckt kaum eine Füllstation wirklich auf den TÜV. Ich habs nur einmal erlebt, dass ich gefragt wurde, ob die Flasche TÜV hat, geguckt hat noch keiner (ist durchs Netz auch schwierig).

DettiAOWD
26.07.2011 16:46
Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht, insbesondere in Shops. Da wird sehr wohl nach dem TÜV-Termin geschaut, auch mit Netz.
constantin_wISE BoE, IANTD Cave
26.07.2011 17:33
Kommt vor, ist aber selten...
26.07.2011 20:01
... schwankt halt auch danach wie bekannt/vertrauenswürdig Du aus Sicht der Shop`ler bist, ob geschaut wird. Schon einige Male bei meiner Stammfülle erlebt, dass bei unbekannten Kunden geschaut wurd.

Aber für germie: ja kannst auf jeden Fall den August noch damit in Deutschland füllen und tauchen.
26.07.2011 20:51
streng nach den § muss die Flasche am 31.07. drucklos gemacht werden, genau wie in den NL, ist eben EU.

Alles andere wird vielleicht so gehandhabt, ist aber Quatsch.

Gruß,
D3
FrieDaJoPADI Divemaster; PADI EOP Instructor
27.07.2011 13:11
@D3

wo steht das den ???

germie schreibt ja das in den NL der Tag noch mit auf die Flasche kommt.....bei meinem Pkw läuft der TÜV, wenn 08/2011 draufsteht auch nicht am 31.07.2011 ab, oder ???

Hier lies mal was der TÜV dazu schreibt:

LINK: http://www.tuev-sued.de/sport_freizeit/wassersport/tauchen/pruefungen_fristen_kennzeichnung#anchor_Prüffristen

Auszug
"....hat die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) von TÜV SÜD festgelegt, dass Flaschen von Tauchgeräten zusätzlich zum Prüfdatum und dem Stempel des Prüfers mit dem Datum der nächsten Wiederkehrenden Prüfung gekennzeichnet werden sollen."

Gruß
Daniel
KormoranEN 14153-2
27.07.2011 14:58
@Doppeldreier: Unsinn! Das Gerät hat bis einschließlich August TÜV.
27.07.2011 18:23
@FrieDaJo

Toll, du hast eben schön beschrieben wie der Stempel auszusehen hat, aber mit keinen Wort die Frage beantwortet. Kann ja nicht schwer sein, so ein wenig Text richtig zu lesen.

@Kormoran

einfach mal beim TÜV Rheinland anrufen und nachfragen. Habe ich mal gemacht und die Antwort ist ziemlich eindeutig.

Gruß,
D3
FrieDaJoPADI Divemaster; PADI EOP Instructor
27.07.2011 21:28
@D3
Ich weiß ja nicht was an der Aussage "Datum der Wiederkehrende Prüfung" so schwer zu verstehen ist...!!!!

Wenn auf der Flasche 08/2011 steht, ist das das "Datum der Wiederkehrenden Prüfung" ergo August und nicht Ende Juli !!!
27.07.2011 22:17
Es gibt in D bei den Autos hinten so ein Schild mit Buchstaben und Zahlen drauf. Dort befindet sich auch so ein komischer Aufkleber. Wenn man weiß, wie dieser zu lesen ist*, dann weiß man auch wie das mit den Flaschen ist...
(* siehe Anlagen zu § 29 StZVO)

Meint der "TÜV Rheinland" bzw. der dortige nichtsnutzige Telefonpraktikant etwa, bei Tauchflaschen sei das anders?
27.07.2011 23:40
Der Satz lautet komplett "in den Monat in den die Flasche spätestens geprüft werden muss, darf sie nicht mehr genutzt werden."

Genau, richtig gelesen falsch verstanden "Ich weiß ja nicht was an der Aussage "Datum der Wiederkehrende Prüfung" so schwer zu verstehen ist...!!!!" Da wird eben geprüft aber nicht mehr getaucht. Da steht ja "Datum der Prüfung" und nicht "Datum der letzten Benutzung".

Gruß,
D3


28.07.2011 22:15
@all

§15 Punkt 18 BetrSichV Wiederkehrende Prüfungen

vom Tag der Prüfung läuft die Frist zur Prüfung, diese beträgt 2,5 Jahre also 30 Monate. Bei einen Prüfungstermin am 8/11 wird also der alte Prüfungstermin auf den 2/09 fallen, also vor 31 Monaten, damit darf die Flasche im August nicht mehr gefüllt werden. Sollte der alte Stempel 3/09 lauten darf die Flasche noch gefüllt werden.

Hoffe mich bei der blöden Rückwärtsrechnerei nicht verrechnet zu haben. Ansonsten einfach inklusive den alten Stempel vorwärts bis 30 Monate zählen.

Druckbehälter haben keine Räder und sind somit keine Autos.

Gruß,
D3
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
29.07.2011 18:56
@Doppeldreier
Aufgrund fehlender Anführungszeichen ist nicht ersichtlich, was das Zitat ist, falls überhaupt ein Zitat dabei ist, und was deine "blöde Rückwärtsrechnerei" ist.

Ich nehme an, dass das Zitat bei "30 Monate" endet, und dann deine "blöde" Interpretation beginnt.

Für mich sind 30 Monate 30 Monate, das kann man taggenau ausrechnen, auch wenn es nicht taggenau markiert ist. Im Zweifel gilt vielleicht irgendein entsprechender Nachweis, beispielsweise eine Rechnung vom z.B. 30.03.09. 30.03.09 hieße alter Prüfungstermin 03/09. Neuer, fälliger Termin wäre natürlich 29.09.11. Sollte also die Flasche mit 09/11 gekennzeichnet sein, darf sie bis 29.09.11 benutzt werden.
Dummerweise geht aus so einer Kennzeichnung nicht hervor, ob vielleicht auch die alte Prüfung am Monatsanfang war.
Bei einer ohnehin reichlich knapp bemessenden 30-monatigen Prüfwiederholungsfrist würde ich einen Füller, der dann überlegt, ob vielleicht die Flasche statt 29,5 schon 30,5 Monate im Einsatz ist, ab diesem Tage im weiten Bogen umgehen. Unabhängig von irgendeiner Regel, wie immer sie lautet.

Praktisch wird da kein vernünftiger Mensch die Füllung verweigern, erst recht nicht bei einem Ausländer, bei dem man froh sein kann, wenn der überhaupt irgendeine erkennbare Prüfkennzeichnung nutzt, die irgendwie mit der deutschen Prüffrist kompatibel ist.

Vielleicht sollte ich meine Flaschen mal in Holland tüvven lassen:
"31-05-2015 muss meine andere Flasche (die nehme ich auch mit) wieder zum tüv."
Rechne doch mal...

Prost.
Antwort