Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
xymanuelDM, Nitrox **

Tauchverbote Baden-Württemberg

Hallo Rechtsverdreher
z.B. gibt es ja jetzt am Matschelsee eine neue Rechtsverordnung http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-Matschelsee.pdf
. Dort heißt es u.a. dass die kommerzielle Nutzung des Sees verboten ist. D.h. keine Tauchausbildung mehr.

In §26 (1) WG BaWü ist für Seen eindeutig definiert das der "Gemeingebrauch jedermann gestattet" ist.

Allerdings darf die Gemeinde lt. § 28 (2) Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung, des Schutzes der Natur oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, können die Wasserbehörden und die Ortspolizeibehörde durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall die Ausübung des Gemeingebrauchs und des Anliegergebrauchs regeln, beschränken oder verbieten sowie das Verhalten im Uferbereich regeln.

Dies macht die Gemeinde mit Parkregelungen und beschränkten Zeiten und Orten wo und wann gebadet udn somit getaucht werden darf.

Meine Frage: Fällt kommerzielle Tauchausbildung unter irgend einen unter §28 (2) genannten Punkte? Wenn nein, dürfte die Gemeinde das doch gar nicht verbieten...

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Ein weiterer Fragepunkt der mir gekommen ist.
Wenn eine Gemeinde einen See an z.B. einen Angelverein verpachtet. Hat dieser das Recht das Baden oder Tauchen zu verbieten? Besser gesagt, darf der Angelverein eigene Gesetze erlassen, oder gilt hier immer das WG von BaWü.

Gruß
Manu
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13.07.2009 19:03
Ich bin zwar kein Rechtsverdreher,

aber zum einen kann doch die gemeinde befürchten, daß durch Tauchausbildung Schäden entstehen können und somit müßte es unter Dein Gesetz fallen

Zum Anderen, wenn ein Angelverein ein Gewässer pachtet, ist dieser Verein Besitzer und hat somit auch Rechte, kann also deshalb das Baden und Tauchen verbieten

Wie gesagt, mein persönliches Verständnis und nichts Rechtsverbindliches
13.07.2009 21:37
Der matschige Matschelsee scheint ein beliebtes Gewässer zu sein?!

http://www.taucher.net/forum/Und_wieder_ein_Kommerzopfer___tauch14512.html
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
14.07.2009 00:21
@Manu

"insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung, des Schutzes der Natur "

Schon mal vielen Tauchschulen bei den ersten Freiwassertauchgängen zugeschaut ?

Da ist meist mit dem Schutz der Natur Essig und es wird gegründelt wie sonst was ...

Sicherlich passiert dieses anderen auch, aber gerade bei den Ausbildungen ist es im besonderen zu beobachten ...

Daher hat die Gemeinde schon das Recht dazu ...
14.07.2009 08:30
Ich denke, dass es wichtig ist, irgendwo die Möglichkeit zu haben, die Natur im Notfall zu schützen. Und das geht in Deutschland offensichtlich nur über Gesetze. Sicher sollten die Gemeinden diese Möglichkeit nicht überstrapazieren, aber manchmal geht es halt nicht anders.

Eine gute Möglichkeit ist es auch, bestimmte Gebiete in Seen ganz oder nur während der Laichzeit zu sperren. Das klappt z.B. im Kulkwitzsee recht gut, auch wenn sich nicht alle Taucher daran halten.

Und meiner Meinung nach schaden die "ersten Freiwassertauchgänge" (siehe boesewicht) mit ein wenig Mulmbildung keinem gesundem Gewässer. Es trübt nur, im wahrsten Sinne des Wortes, den Blick der nachfolgenden Taucher. Aber das vergeht wieder. Es werden ja keine Korallen zertreten. Und gelernt haben wir doch alle mal - oder?
KormoranEN 14153-2
14.07.2009 09:58
Der Gemeingebrauch schließt die gewerbliche Nutzung nicht mit ein.

Der Gemeingebrauch bezieht sich nur auf öffentliche Gewässer. Wenn ein Angelverein ein Gewässer gepachtet hat, ist nicht mehr öffentlich. Er ist Besitzer und hat das Hausrecht. Und damit darf er Regeln und Verbote erlassen wie er will.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
14.07.2009 15:14
@Bulette

"Und meiner Meinung nach schaden die "ersten Freiwassertauchgänge" (siehe boesewicht) mit ein wenig Mulmbildung keinem gesundem Gewässer. Es trübt nur, im wahrsten Sinne des Wortes, den Blick der nachfolgenden Taucher. Aber das vergeht wieder. Es werden ja keine Korallen zertreten. Und gelernt haben wir doch alle mal - oder?"

Die ersten Freiwassertauchgänge schaden sicherlich nicht - solange es sich in gewissen Grenzen hält ...

Wenn man aber mal die Gewässer betrachtet, wo sich zeitgleich einige Tauchschulen tummeln, dann schadet es sehr wohl - das aufgewirbelte Sediment legt sich auf die Pflanzen und das tut denen nun wirklich nicht gut ...

Abgesehen davon, das sich in manchen Gewässern Ablagerungen auf dem Grund befinden, die bei zu starker vermischung mit dem restlichen Gewässer da zu einem irreparablen Schaden führen können ... - für das Gewässer ...
14.07.2009 16:17
@boesewicht

Was sind aber "gewisse Grenzen" ? Wer definiert das richtige Maß an Tauchern.
Ich gebe dir absolut recht, dass auch gesunde Gewässer nicht alles aushalten und eine schleppende Zerstörung von Biotopen schwer zu erkennen ist.
Aber wir wissen ja auch, dass die Umweltverschmutzung unseren eigenen Lebensraum schleichend zerstört und unternehmen kaum etwas dagegen.
Wie also willst du alle Seen in Deutschland überwachen und wann die richtigen Maßnahmen ergreifen. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Da kann man nur auf die Vernunft der meisten Taucher und auf den Sachverstand der zuständigen Gemeinden hoffen. Und letztendlich wird man um Tauchverbote nicht immer herumkommen.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
14.07.2009 17:28
@Bulette

Die Behörden reagieren ja - meist auf Anraten der Umweltschutzbehörden ...

Sie sperren Gewässer für gewerbliche Ausbildung - vorallem - man sieht ja die Schulen meist an kostenlosen Gewässern einfallen, die reisen dafür teilweise sogar von weiter her nur zur Ausbildung an ...
Da tummelt sich dann schnell so viel, das es auf Dauer für kein Gewässer besonders gut ist
14.07.2009 17:49
Ja, wir haben in Bayern auch ein gewässer,
indem das tauchen erlaubt ist (momentan noch kostenlos, aber nur noch eine Frage der zeit wielange noch), in der es schon starke zeitliche Einschränkungen gibt.
Früher fuhren da Tauchbassen schon mit Reisebussen an.
Dies war bestimmt nicht gut für das Gewässer

Zuviel ist nie gut
14.07.2009 22:32
Eigentlich find ich es auch in Ordnung das Ausbildung dort verboten ist. Man muss nicht jeden See zum Ausbildungssee machen und wer tief will kann auch an den Bodensee fahren.

Wobei ich hier mal die die Hypothese aufstelle das sich der VDST bestimmt für seine Triox Ausbildung Sonderrechte genehmigt.

Beim Durchlesen der Rechtsverordnung stellt sich mir aber die frage was
§ 5 Besondere Bestimmungen zum Sporttauchen
...
5. das Tauchen für unberechtigte Personen
bedeutet. Weiter unten bei den Ordnungswiedrigkeiten unter 7. nur die Zufahrt verboten das Tauchen aber nicht ausdrücklich.

Soweit würde ich erstmal davon ausgehen das, dass Tauchen weiterhin jedem frei ist nur die Zufahrt nicht.


15.07.2009 12:36
Hallo meine Lieben,

die Rechtsverordnung befindet sich hier.

http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-Matschelsee.pdf

ich hab mir das ganze mal sehr genau angeschaut.
Ab einem bestimmten Punkt komme ich allerdings nicht weiter.
Es wäre wirklich sinnvoll wenn ein Jurist sich das einmal anschauen würde.

1.) Ganz entscheidend ist auch der Geltungsbereich der Rechtsverordnung. Dort sind die Flurstücke eingezeichnet. Meines Erachtens fällt die südliche Zufahrtsstrasse (Ausrüstung an Schranke abladen) nicht in den Geltungsbereich, da außerhalb der Flurstücke (=Geltungsbereich).

Somit ist m.E. erlaubt: Zufahrt bis zur Südschranke, , ABER KEIN PARKEN UND HALTEN, da absolutes Haltverbot. Somit hat man dann 3 min .

2.) Besagter Paragraph 5 der auch nicht in den Ordnungswidrigkeiten erscheint. "Was sind unberechtigte Personen?" Genau an dem Punkt bin ich gescheitert, da dies wohl eher etwas für einen Juristen ist.

- Sind das Leute ohne Tauchschein?
- Leute mit dunkler Hautfarbe?
- Leute mit heller Hautfarbe?

Dieser Punkt ist schwammig und hat irgendwie des Geruch des rechtswidrigen.

Welcher Jurist kann hier weiterhelfen?
15.07.2009 13:17
Skyediver
ich habe das ganze hier nicht mitverfolgt.

Aber "Halteverbot" ist wie der Name sagt KEIN Haltennicht 3 Minuten oder 2 Minuten sondern 0 Minuten.
Du verwechselst da bestimmt das eingeschränkte Halteverbot. Da kannst Du bis zu 3 Minuten halten. Beim Be und Entladen auch etwas länger wenn Du dich beeilst.
EuregiotaucherTaucher i.R.
15.07.2009 18:31
Halten oder gar Parken im Parkverbot ist eine Kostenfrage ... Wenn du dein Auto da abstellst passiert - zu allererst mal gar nichts - wo kein Kläger da kein Richter ... Nur sobald wie etwas passiert - eine Politesse verirrt sich - kennste ja: Falsche Zeit - falscher Ort - usw. dann wird es teurer als z.B Halten im eingeschränkten Halteverbot ... bei uns hier am See steht auch ein Schild ... Na und ... ist auch noch ein Rettungsweg ... obendrauf die Zufahrt für die Jahreskarteninhaber damit die - grad wenn´s so warm ist wie die letzten Tage - will sagen: Interessiert keinen ... Jetzt ist die Stadt hingegangen und hat Halteverbot verhängt für die - wenn du zum See fährst - linke Fahrbahn ... rechts darfst parken - links nicht .... Schilder sollten bekannt sein .... betonung sollten

Aber zurück zum Matschelsee:
Wieviele Tauchschulen haben denn hier ausgebildet ? Scheint ja allgemein gesehen frei zugängliches Terrain zu sein ... es wird ja nur der Kommerz ausgeschlossen .. haben sich da eventuell 2 oder mehr Tauchschuleen um das Recht - ggf. sogar eine Pacht gezankt so das die Stadt jetzt gesagt hat: Wenn ihr Euch nicht einigen könnt gibts halt keinen gewerblichen Tauchbetrieb mehr ???
Freuen sich die Vereine drüber ..
15.07.2009 19:01
Das mit den 0 Minuten war mir schon klar. War eher so gemeint, dass man sich eben beeilen muss .

Ein Kipplaster wäre hilfreich. Beim Letzten mal haben sogar manche die Rettungswege zugeparkt. Das war nicht so toll.

Der von mir angesprochene §5 Absatz 5 verbietet das Tauchen für "unberechigte Personen". Damit ist (vermutlich) nicht nur der kommerzielle Betrieb gemeint, denn der wurde extra erwähnt (anderer Absatz).

Nichts desto trotz steht im Punkt der Ordnungswidrigkeiten keine Bezug darauf was passiert wenn eine "unberechigte Person" taucht. Was auch immer unberechtigt ist.

Meiner Ansicht nach ist das so eine Wischiwaschi Formulierung, die gar nichts aussagt und Abschrecken soll.

Das sperren der Zufahrtsrechten in bestimmten Bereichen ist denke ich rechtens (kann ja jede Gemeinde z.B. Fussgängerzonen auch machen).

Mich würde mal interessieren was ein echter VOLLJURIST zu der Verordnung sagt. Insbesondere die besonderen Bestimmungen zum Sportauchen und die Bedeutung der einzelnen Punke.

Was hält hier stand? Was ich rechtswidrig?

http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-Matschelsee.pdf

@Eurodiver: Der Tauchbetrieb sowohl kommerzieller als auch nicht kommerzieller Art hat überhand genommen, deshalb auch die RV.

Am Rande:
Der Tauchclub Offenburg ist eigentlich ganz ok.
Faszinierend finde ich aber wenn dann so ein Lackaffe (man vergebe die Ausdrucksweise) vom VDST /BTSV daherkommt und mich fragt was ich hier mache (Anmerkung: In der Region aufgewachsen und wohnhaft 5km vom See weg). Da überkommt einen schon ein leichtes Gefühl des Schütteln wollens... die hatten Kennzeichen die kannte ich nicht mal........


Also.... wo ist der "freiwillige" Jurist der sich die Rechtsverordnung mal anschaut und Stellung nimmt?

Oder müssen wir eine Honorarsammlung starten?

Blub Blub

Skyediver
09.08.2009 21:52
Hallo zusammen,

hat sich hier mittlerweile mal jemand genauer schlau gemacht?

Könnte es sein, dass nur derjenige berechtigt ist zu tauchen, der explizit durch den Tauchclub OG berechtigt wird, dem also eine Genehmigung erteilt wird?

Ich tauche auch regelmäßig dort und bin momentan wie viele Andere ziemlich verunsichert- wenn ich also eine qualifizierte Einschätzung bekäme, würde mir das sehr weiterhelfen!!

Gruß

Thomas
31.08.2009 21:41
Der Matschelsee ist ja nicht gänzlich gesperrt und obendrein nicht eingefriedet (Ausser der Westbereich). Wer sich an die Zeiten und Einstiege hält, kann weiter dort tauchen. Und da diese Regelung derzeit

a) keinen Interessiert wird normal weitergetaucht
b) bereits rechtlich angegriffen wurde heisst es abwarten.

Ich hoffe, ich werde nicht verknackt, wenn ich beim Freiwasseraufstieg ausserhalb der gekennzeichneten Flächen an die Oberfläche poppe...

Mit dieser Verordnung fällt durch die Einstiege im Norden dann wohl auch der Nudistenbereich, der dort ja bekanntlich ist.

Von den Laichplätzen dort ganz zu schweigen. Der Bewuchs ist dort viel Stärker als im Süden.

...................................

Zur Frage mit dem Verbot durch einen Anglerverein (Ich gehe davon aus, dass der nahe gelegene A*-see gemeint ist): Der Angelverein hat nur ein Nutzungsrecht. Die Schilder sind Kraft eigener Wassersuppe aufgestellt. Er ist nicht der Besitzer und übt dort meines Wissens nach noch kein Hausrecht aus (..auch wenn dies übertragen werden kann). Der Besitzer und Betreiber der Kiesanlage hat keine Einfriedung geplant. Daher sind die aufgestellten Schilder lediglich Kunstskulpturen in der Landschaft.

Zugegebenermaßen kommen die Anzeigen und Probleme dort auch von manchen Tauchern, die agressiv gegen die Angler agierten und den Dialog auf einem unterirdischen Niveau durchführen. Schade drum, meistens geht es ja auch ohne Streitereien.

Und da die Zufahrtstraße explizit "...bis zum See" freigegeben ist und keine Parkregelungen vorhanden sind ist das Parken am See erlaubt.

Die letzte Aufschreibaktion der Staatsmacht hat jedenfalls zu keiner weiteren Straf- oder Zivilrechtlichen Verfolgung geführt.
01.09.2009 10:45
Ja, diese Informationen habe ich mittlerweile auch. Auch die Nutzungsordnung wurde so interpretiert, das als unberechtigte Taucher solche gelten, die keine nachweisbare Ausbildung genossen haben, also nicht brevetiert sind.

Wir tauchen dementsprechend weiter im Matschel, nur der kurze Fussmarsch nervt etwas, man kann aber notfalls bis zur Schranke vorfahren und sein Gerödel abladen....

Ich denke, es geht hier der Gemeinde vornehmlich darum, die Besucherströme aus Frankreich etwas einzudämmen- wobei ich glaube, bis die das drüben auch mitbekommen haben, geht es noch eine Weile!

Gruß

Tommy
xymanuelDM, Nitrox **
02.09.2009 18:34
@afgrow,
ja genau den A*see meine ich.
Allerdings sind es kann ich deine Meinung nicht teilen, das Taucher die Angler angegangen haben. Ich kenne jemand der im Wasser Steine abbekommen hat (ja sie haben getroffen) und noch ein paar in deren Richtung Steine geflogen sind. Und das an unterschiedlichen Tagen.
Kommt Zeit kommt Rechtssicherheit. Die Mühlen mahlen langsam...

Gruß
Manuel
02.09.2009 20:05
Uiii, das kann böse enden - auch für den Steinewerfer wegen fahrlässiger Körperverletzung bis zu Totschlag...
Antwort