Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Schadensersatz bei Flugverschiebungen ?

Hallo,wir fliegen in 2 Wochen von Hannover nach Hurghada für 10 Tage.Die Flüge haben wir schon im November gebucht.

Ursprüngliche Flugzeiten:
Abflug Hannover 6:05 Uhr morgens
Abflug Hurghada 20:20 Uhr abends.

Vor ca. 2 Monaten wurde unser Hinflug von der Airline geändert, Abflug jetzt 10: 10 Uhr
Hie haben wir also schon einen Urlaubsverlust von 4 Stunden.

Jetzt bekamen wir für den Rückflug eine Flugzeitenänderung.
Rückflug nun 12:10 statt 20:20 Uhr
Das sind 8 Stunden die wir nun eher fliegen !

Insgesamt gehen uns also 12 Stunden verloren gegenüber unserer Usprungsbuchung.

Hinzu kommt, dass wir am letzten Tag vor dem Abflug noch einen ganzen Tauchtag gebucht und schon bezahlt haben, da wir ja dann noch 24 Std, bis zum Flug gehabt hätten. Nun können wir nur noch bis Mittags tauchen - da geht uns also auch noch Geld föten.

Steht uns da irgendwie Schadensersatz zu ?

Die Airline schreibt wir können kostenlos stornieren bzw. auf den nächsten freien Flug umbuchen,der ist allerdings 3 Tage später. Kommt also beides nicht in Frage.

Haben wir irgendwelche Möglichkeiten ?
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boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
06.06.2012 17:06
Glaub ich weniger ...

Du mußt zb. jaauch trotz dieser Flugdaten 2-3 Tage vorher nochmal selber schauen, ob sich an diesen Daten was ändert oder ob sie bestehen bleiben ...

Evtl. ist er Flieger ja nicht ausgebuchgt und daher wird halt was zusammengeworfen, um eine Maschine voll zu bekommen - ist ja auch gutes Recht der Gesellschaften ...

Wichtiger für Dich sind ja nur die Tage selber - nicht die Stunden ...

Durch Verspätungen kannst Du ja auch nicht drauf bestehen, das der Flieger nun zu den angegebenen Zeiten fliegt ...

Haftbar ist die Gesellschaft aber für mitgebuchte Anschlußflüge...
06.06.2012 17:09
Schon bei einer Pauschalreise kaum eine Chance.
Es liest sich so, als ob ihr Flug und Aufenthalt separat gebucht habt, dann ist es eh Euer Privatvergnuegen
Stefan G.PADI RD
06.06.2012 17:10
Ist immer sehr ärgerlich, kann man aber nichts machen. Im Kleingedruckten behalten sich die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Flugzeitänderungen vor, die akzeptiert man dann automatisch bei der Buchung.
Bei 10 Tagen geht es ja noch, ihr könnt immer noch viel tauchen, man kann auch bei 1 Woche durch Flugänderung auf 4,5 statt geplanter 6 Tauchtage kommen.
06.06.2012 17:36
Habt Ihr Flug und Unterkunft getrennt oder zusammengebucht?
06.06.2012 17:51
wir haben Flug getrennt von Unterkunft und Tauchen gebucht
interschmidCMAS* 350TG
06.06.2012 19:02
Hallo,
in diesem Fall gelten wohl die AGB der Fluggesellschaft soweit wirksam einbezogen. D.h. in der Regel hast du bei der Buchung den Haken bei "Ich akzeptiere die AGB" o.ä. gemacht ohne das du die Buchung in der Regel nicht fortsetzen kannst, damit sind sie Teil des Vertrags. Lies also dort nach ob du akzeptieren musst!
07.06.2012 11:12
Probier es damit: www.fairplane.com oder .de
07.06.2012 11:21
Danke Benedika,werden wir mal ausprobieren
07.06.2012 18:23
Keine Chance auf irgendwelchen Schadenersatz.

Aber ich würde mich freuen. Anstatt um 06:05 nun Abflug um 10:10 Uhr. Also kannste doch schön ausschlafen.
Urlaubsverlust von 4 Stunden hält sich ja in Grenzen.
Ärgerlich ist sicher der frühe Rückflug und ein TG weniger. Aber die Tauchbasis wird doch da sicherlich entgegenkommen und einen TG rückerstatten.
09.06.2012 18:58
Haftbar ist die Gesellschaft aber für mitgebuchte Anschlußflüge...

Das stimmt so auch nicht.
Buche ich einen Flug ins Zielgebiet - und es sind von Seiten der Fluggesellschaft planmäßige Stops zu erwarten ist das korrekt.
Beispiel : Ich buche per Quantas Frankfurt - Sydney,
Fliege aber Frankfurt Singapur - Singapur Sydney, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, sollte ich aufgrund einer Verspätung der ersten Route meinen Anschluß verpassen.

Buche ich aber 2 Bausteine, sieht das anders aus.
Beispiel : Ich buche einen Air Berlin Flug nach New York online bei Air Berlin, und einen Anschlußflug bei American Airlines, werde ich auf den Kosten sitzten bleiben, sollte ich aufgrund einer Verspätung den Anschlußflug nicht bekommen.

- Wobei in diesem Falle sich AA als sehr kollant zeigt, ein generelles Recht auf Regulierung jedoch habe ich in diesem Falle nicht.

Die Airlines können sich das aufgrund ihrer AGBs heraus nehmen.
Streng genommen können sie sogar planmäßige Änderungen vornehmen, so das du 2h Zwischenhalt in Luxor/Kairo machst, du hast kein Anspruch auf einen Direktflug - man kann lediglich gratis umbuchen oder stornieren, allerdings ist den meisten Urlaubern mit der Option nicht geholfen.
10.06.2012 08:23
Falls man wirklich einen Anschlussflug verpasst, heisst es technischer Defekt darum die Verpätung, und somit sind die Fluggesellschaften aus dem Schneider.
forellenudoPadi AOWD 422
10.06.2012 11:30
Wir sollten im Januar mit Thai Airways Nonstop von Frankfurt aus nach Bangkok und von da aus weiter nach Koh Samui fliegen aber der Flug ist dann komplett ausgefallen wir haben dann auf einer umbuchung am gleichen Tag bestanden wir sind dann mit der Lufthansa erst nach London und von da aus mit der Thai Airways nach Bangkok geflogen und haben dort natürlich unseren Anschlussflug verpasst sind dann mit der nächsten Maschiene rübergeflogen,wir haben dann zuhause einen Anwalt genommen und haben dann von Thai Airways 1200 Euro bekommen,erst wollten sie sich rausreden weil die Maschiene kurz vorm Start in Bangkok kaputtgegangen ist der Anwalt aber nachweisen konnte das die gleiche Maschiene einen Tag vorher auch schon ausgefallen ist und auch dies war eine Pauschalreise.

Gruß Udo
11.06.2012 23:33
Mmh,
ich denke mal, die Frage ist immer, ob man die ganzen Flüge bei einer Fluggesellschaft auf einem Buchungscode zusammen gebucht hat oder alle Teilstrecken einzeln. Wenn ich da an meinen letzen Flug denke.
Da hat sich Qantas richtig Mühe gegeben mich aufm Rückflug in die Maschine zu bekommen.

Geflogeb bin ich Hobart --> Melbourne --> Singapur --> Frankfurt.

Als ich ich Hobart am Flughafen war, hatten alle Flieger schon knapp 2 Stunden Verspätung. Drum bin ich zum Qantas-Schalter und habe gefragt, ob sie mich nicht auf einen Flieger vorher umbuchen könnten, damit ich den Anschluß in Melbourne noch bekomme.
Mein Ansinnen wurde abgelehnt. Ich würde den Anschluß in Melbourne auch so schon noch erreichen.

Es kam, wie es kommen mußte. Der erste Flug hatte immer mehr Verspätung und am Ende standen wir nach der Landung in Melbourne noch ne halbe Stunde mit laufenden Tirebwerken am Gate, weil niemand in der Lage war die externe Stromversorgnung am Flugzeug anzustöpseln und die Gangway ranzurollen.
Hätte da nicht jemand in Melbourne von der Fluggesellschaft gestanden, der mich an die Hand genommen und mich durch alle Kontrollen und den Zoll durchgeschleust hat. Ich hätte es nie geschafft in 25 Minuten aus dem einen Vogel rauszukommen, mein Gepäck aufzusammeln, von den Domestic in den International Terminal zu wechseln, mein Gepäck aufzugeben, durch die Ausreise (schön mit Stempeln und so) und die Sicherheitskontrolle zu kommen und anschließend noch schnell das richtige Gate für den Weiterflug zu finden.

Seitdem bin ich der festen Überzeugung mein Gepäck immer in einen ganz großen Rucksack zu stopfen. Damit bin ich wenigst hoch mobil und auch Treppen sind kein Problem.

Mit einem Hartschalenkoffer hätte ich das nie geschafft.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
12.06.2012 01:56
"Antwort von toto1495 am 09.06.2012 - 18:58
Haftbar ist die Gesellschaft aber für mitgebuchte Anschlußflüge...

Das stimmt so auch nicht.
Buche ich einen Flug ins Zielgebiet - und es sind von Seiten der Fluggesellschaft planmäßige Stops zu erwarten ist das korrekt.
Beispiel : Ich buche per Quantas Frankfurt - Sydney,
Fliege aber Frankfurt Singapur - Singapur Sydney, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, sollte ich aufgrund einer Verspätung der ersten Route meinen Anschluß verpassen.

Buche ich aber 2 Bausteine, sieht das anders aus.
Beispiel : Ich buche einen Air Berlin Flug nach New York online bei Air Berlin, und einen Anschlußflug bei American Airlines, werde ich auf den Kosten sitzten bleiben, sollte ich aufgrund einer Verspätung den Anschlußflug nicht bekommen. "

Also doch nicht falsch

Bsp. 1 ist ein Anschlußflug

Bsp. 2 nicht

Sagst da ja selber - 2 Bausteine ...
12.06.2012 12:06
...und wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat, können die machen, was die wollen. Und irgendwelche Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz gibt es dann eh nicht...

Ich habe mal von Südindien 3 Tage bis nach Hause gebraucht, weil Anschlußflüge weg waren oder storniert; das Personal sagte uns jeweils, es sei unser Problem wie wir weiter kommen... nach 3 Tagen über Paris irgendwann inn Frankfurt angekommen, die letzte Etappe dann mit der Bahn, war sicherer...

Entschädigung lt. EU Recht? Null. Der Sitz der Gesellschaft ist Indien, "wir sind an das EU-Recht nicht gebunden"...

Udo hat mit seinen 1200.- von Thai schon richtig Glück gehabt, normal ist das aber nicht.

forellenudoPadi AOWD 422
14.06.2012 18:42
Hallo RogerT

Ich hab kein Glück gehabt denn das ist normal

Zitat"Die nach der EU-Verordnung vorgesehene Ausgleichsleistung in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro (je nach Entfernung zum Zielort) wegen einer Verspätung gibt es nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Abflug muss sich um mindestens drei Stunden verzögert haben und der Zielflughafen muss ebenfalls um mindestens drei Stunden später als vorgesehen erreicht worden sein (LG Frankfurt am Main, 2/24 S 44/10).Zitat Ende.

Das Problem ist das denen meisten Leute das zuviel Arbeit ist einen Rechtsanwalt aufzusuchen und lassen es dann lieber da ich eine Rechtschutzversicherung habe hatte ich mir bei der Rückkehr sofort einen Anwalt genommen und Thai Arways hatte sofort zugestimmt pro man 600 Euro zu bezahlen,denn ich glaube nicht wenn ich mich auf normalem wege bei der reisegeselschaft wo ich gbucht habe beschwert hätte das ich das Geld bekommen hätte.

Gruß Udo
15.06.2012 22:06
@forellenudo,

Du hast nicht ganz verstanden, was ich meinte:
deine zitierte EU-Verordnung kenne ich nach weit über eintausend Flügen in den letzten Jahren sehr genau, nur interessiert sie keine Airline mit Sitz außerhalb der EU.
Die Thai ist hier in DE sehr etabliert und für Kulanz bekannt - sie hätten es aber nicht machen müssen. Da hilft dir auch kein Anwalt weiter. Air India hat das z.B. überhaupt nicht interessiert, die haben mir klipp und klar gesagt, wir sitzen außerhalb der EU und sind an Gesetze und Verordnungen der EU nicht gebunden. Außerdem startete der verspätete Flug außerhalb der EU, das kommt noch erschwerend hinzu.
18.06.2012 13:19
Fazit: Bei Tauchreisen, insbesondere Safaris, wo Flug-Boot gekoppelt sind, immer das ganze Paket von einem Reiseveranstalter in unserem Rechtsraum buchen. Dann ist der verantwortlich und ggf. schadensersatzpflichtig.
26.09.2012 13:18
Hiho alle,

unser Rückflug von Side(Türkei)wurde von 16:25 Uhr auf 3:40 Uhr um faßt 12h vorverlegt.
Wir haben somit den letzten Abend, eine Nacht im Hotel und den restlichen Morgen im Urlaub verloren. Dazu kommen 30h ohne Schlaf, da der Transfer zum Flughafen um 0.10Uhr stattfand und wir unsere veränderte Fluginfo erst um 17:00 am Vortag bekommen haben und somit keine Zeit zum Schlafen mehr hatten(Packen+Auschecken+Termin wegen Goldkauf). Würde gern von euch wissen ob wir in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz haben wenn ja, dann in welcher Form.
Danke euch schon mal im voraus für die Antworten.
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