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kershiPADI RD

Reiserücktritt- Abbruchversicherung für Liveaboard

Hallo Leute!

Ich brauche mal Euren Rat. Wir planen demnächst eine Tauchsafari im Roten Meer zu machen. Wir haben bereits den Flug und das Hotel jeweils einzen gebucht. Ablauf wäre: Flug nach Marsa Alam- eine Nacht in Port Ghalib- 1 Woche Safari- eine Woche Hotel- Rückflug nach Deutschland. Jetzt stellt sich die Frage: wann greift eine Reiserücktritt bzw. im Komplettpaket auch eine Abbruchversicherung für die Safari? Mal angenommen man holt sich eine Erkältung noch zu Hause oder im Flieger, oder auch erst auf dem Schiff, so dass es nicht möglich ist zu tauchen. Ich könnte die Safari denn ja trotzdem antreten, bzw. fortführen bloß halt nicht tauchen. Wir buchen zum ersten Mal ein Liveaboard, sind deshalb unsicher. Kommt jetzt nicht auf die 38-49 Euro an, Frage: lohnt es sich denn überhaupt? Wie krank muss ich sein, dass ich den Preis für die Safari im Krankheitsfall zurückbekomme?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten....

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Andreas KleinPADI MSDT/EAN/Trimix
03.07.2018 21:07
Eine Reiserücktrittversicherung greift nur bis zu dem Moment, wo du die Reise antrittst, also bspw. die Wohnung in Richtung Flughafen verlässt. Alles weitere ist Sache der Reiseabbruchversicherung, die bei versicherten Verkürzungen aber auch Verlängerungen Mehrkosten bzw. nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet.

Wie sich eine Versicherung aber gerade mit Blick auf eine Tauchsafari verhält, würde ich mir von der Versicherung schriftlich geben lassen... nur dann hast du etwas in der Hand.
AmphiAOWD
07.07.2018 17:12
Hallo kershi,

guckst du hier auf Seite 7?
https://www.allianz-reiseversicherung.de/v_1526482985675/media/avb/AVB-ELVIA_Reiseruecktritt-Vollschutz.pdf
Elvia dürfte die gängigste Reiserücktritts-/-abbruchversicherung sein, und die Bedingungen der anderen Anbieter werden vermutlich auch nicht sehr viel anders aussehen.

"Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
Tod
schwere Unfallverletzung
unerwartete schwere Erkrankung" (....)

Und zur Definition "schwere Erkrankung" guckst du hier:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/48546/Reiseruecktrittskostenversicherung-Wann-der-Anbieter-zahlt
"Schnupfen ist nach allgemeiner ärztlicher Beurteilung gewiss keine schwere Erkrankung; eine Tauchreise kann bei Schnupfen jedoch unzumutbar werden."

Ich würd sagen - im Zweifelsfall wird das dann eine Frage für's Gericht, die sich so nicht standardmäßig beantwortenlässt. Schließe mich dem Vorschreiber an, frag schriftlich bei der Versicherung an.
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