Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Rechtssicheres Vereinbaren von Solotauchen in D (A, CH...)

Geändert von Michael Schmidt,

Wie kann man denn in D (oder falls Unterschiede: in A, CH) rechtsicher Solotauchen vereinbaren ohne dass im Falle eines Falles ein Tauchpartner/sonstiger Anwesender juristisch Probleme bekommt falls es zu einem "Zwischenfall" kommt?

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01.05.2024 13:46
Wen sollte man denn zur Verantwortung ziehen, wenn du alleine tauchen gehst?.Andere Taucher, die nicht in deinem Tauchteam sind, haben doch keine Verantwortung für dich.
PerkedderCMAS**/DTSA**
01.05.2024 14:04Geändert von Perkedder,
01.05.2024 14:05
Beim Solotauchen ist doch per Definition niemand anderes anwesend.

Und wenn Du in Gegenwart anderer Personen alleine ins Wasser gehst, was haben die denn dafür für eine Verantwortung? Sollten sie dich mit Gewalt davon abhalten? Wenn Du erwachsen bist, ist das deine eigene (hoffentlich) freie Entscheidung.

Edit: Eine Vereinbarung? Mit wem? Mit dir selbst?
Punkfish Divingbunte Kärtchen, einfarbige Kärtchen, egal - Hauptsache Tauchen :-)
01.05.2024 14:50

Meinst du so etwas wie "wir tauchen zwar zusammen, aber jeweils solo und sind nicht füreinander verantwortlich"?

Ansonsten: Siehe Klaus und Perkedder, wenn du solo tauchst, wer sollte da für irgendwas verantwortlich sein?

blackraiderDM / IANTD Normoxic Plus
01.05.2024 15:21
In Deutschland ist tauchen nicht gesetzlich geregelt, Du kannst also sowieso machen was Du willst.
Niemand wird verantwortlich gemacht wenn Dir alleine was passiert.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
01.05.2024 16:35
Wie die anderen schon geschrieben haben, bist du primär für dich selbst verantwortlich.
Natürlich muss jemand, der dich in Schwierigkeiten sieht trotzdem (soweit er/sie sich nicht selbst inakzeptabel selbst gefährdet) erste Hilfe leisten.

Das gilt aber auch für jemanden, der alleine Schwimmen oder am Ufer Laufen geht.
01.05.2024 18:59

"Meinst du so etwas wie "wir tauchen zwar zusammen, aber jeweils solo und sind nicht füreinander verantwortlich"?"

Genau das! Den Trivialfall "alleine am Gewässer" braucht man nicht zu diskutieren.

Oder dynamische Regruppierung, d.h. nur ein Teil des TG wird zusaemmen durchgeführt und man trennt sich weil der (solokompetente) Tauchpartner noch etwas länger Tauchen möchte.
Oder auch eine Hilfestellung für Seebetreiber die sich beim Erlauben von Soilotauchen keine unkalkulierbaren Rechtsrisiken aufladen wollen.

01.05.2024 23:54
Da sehe ich auch kein Problem, wenn du erwachsen und mündig bist. Wenn du vereinbarst, keinen Tauchpartner zu haben, dann gibt es auch keine Gefahrengemeinschaft. Hilfe in Not ist eine andere Frage. Siehe Ciccione.
Punkfish Divingbunte Kärtchen, einfarbige Kärtchen, egal - Hauptsache Tauchen :-)
02.05.2024 10:55

Sehe ich wie Klaus. Wenn ihr euch miteinander abgesprochen trennt, und dann passiert etwas, wird das dem Tauchpartner zwar echt nicht gut bekommen, aber er ist genau dann raus aus der Gefahrengmeinschaft, wenn an sich nun mal getrennt hat.

Anders ist es, wenn man zusammen taucht, aber vereinbart, dass man eigentlich gar nicht füreinander da ist. Das wird genau dann, wenn jemand aber Hilfe braucht, nicht mehr gut gehen: Dann musst du helfen, so gut du eben kannst. Wenn du deinen Partner erst nach mehreren Minuten wahrnimmst, weil du halt wie abgesprochen am fotografieren warst und beide eh solokometent unterwegs sind, dann ist das halt so. Aber kein Papier schü
tzt dich davor, belangt zu werden, wenn du ihm zuwinkst uns abhaust, während er sich irgendwo in einer Leine verfangen hat und ertrinkt...

03.05.2024 18:45

"Wenn ihr euch miteinander abgesprochen trennt, und dann passiert etwas, wird das dem Tauchpartner zwar echt nicht gut bekommen, aber er ist genau dann raus aus der Gefahrengmeinschaft, wenn an sich nun mal getrennt hat."

So weit (theoretisch!) klar. Aber in der Praxis?

Wie im Falle eines Falles den Nachweis führen? Beweislast?
Muss man selbst nachweisen das man abgesprochenerweise sologetaucht ist, oder muss man es (dem Überlebenden) nachweisen?
Sschriftform erforderlich? Notariell beglaubigt?

"Anders ist es, wenn man zusammen taucht, aber vereinbart, dass man eigentlich gar nicht füreinander da ist. Das wird genau dann, wenn jemand aber Hilfe braucht, nicht mehr gut gehen:"

Klassiker:
"same day, same ocean" TG
2 Kumpels fahren zusammen zum See (zum quatschen, spritsparen (der See ist nicht um die Ecke), Fachsimpeln beim Zusammenbau, und das Dekobier nachher schmeckt alleine auch nicht so gut)
Im Wasser taucht man nach dem abtauchen abgesprochenerweise getrennt weiter (einer von ihnen will fotografieren und der andere sich noch was anderes anschauen)
und jetzt passiert irgend etwas was leider zum Tode führt (Herzinfarkt?) und der Partner ist logischerweise bei dem Szenario nicht in der Nähe.

Folgen? Solotauchen nun rechtsicher vereinbar? Schriftform (wie) erforderlich?Oder kommt so ein Gutachterclown der ausführt, das Solotauchen nach Verbandsstandard x gar nicht existiert/möglich/erlaubt ist und der Überlebende wird verknackt?

CiccioneAdvanced Technical Mermaid
03.05.2024 19:14
Michael: Ich glaub, Du stellst da was auf den Kopf. Dir müsste im Fall der Fälle jemand nachweisen, dass du dir unterlassene Hilfeleistung zu schulden kommen hast lassen.
Wenn der andere Taucher außer Sichtweite ist und dabei verunfallt, kannst du nicht belangt werden. Wenn du nach dem TG bemerkst, dass der Andere immer noch unter Wasser ist, dann müsstest du tätig werden und zumindest Hilfe rufen und zumutbare Rettungsversuche unternehmen (falls möglich).

Aber nehmen wir das Szenario von Punkfish mal an: Der andere Taucher verfängt sich in einer Leine und ersäuft und du schaust dabei zu ohne zu helfen. Das wäre unterlassene Hilfeleistung, für die du aber auch nur dann belangt werden kannst, wenn sie dir jemand nachweisen kann (zB jemand Drittes hat das ganze beobachtet und kann es bezeugen - der wäre dann aber selbst dran, wenn er nicht geholfen hätte)

Sascha314SSI MD, Nitrox, Deep
03.05.2024 19:52
Falls ihr es noch nicht bemerkt habt. Er diskutiert hiernim Grunde den Fall vom verurteilten Tauchlehrer weiter.
03.05.2024 20:19
Also ich sehe beim Solotaschen ein paar komplett von einander unabhängige mögliche rechtsstreitigkeiten.

1. Solotauchen trotz Verbot des Solotauchen an einem Privaten gewässer. hierfür müsste man dabei jedoch erstens erwischt werden zweitens das ganze bewiesen werden können und drittens dann auch noch von dem Eigentümer aktiv zivilrechtlich gegen den Solotauchen vorgegangen werden können.

2. Versicherungsproblematiken würden ja bereits schon in diversen threats thematisiert, hierbei sollte sich natürlich vorher erkundigt werden was die eigene Versicherung abdeckt, möglich wäre natürlich das die Versicherung Solotauchen grundsätzlich ausschließt und daher bei einem Unfall nicht oder nur teilweise zahlt. Sollte das ganze nicht komplett im vorraus ausgeschlossen sein kann im Einzelfall jedoch eventuell ein dementsprechendes Brevet helfen.

3. Das bereits beschrieben Scenario, dass sich Taucher treffen und unabhängig voneinander Tauchen könnte bei einem Zwischenfall mit Sicherheit Rechtsstreitigkeiten bezüglich unterlassener Hilfeleistungen zur Folge haben, eine Verurteilung halte ich persönlich ( kein Jurist) jedoch für sehr unwahrscheinlich, immerhin müsste man dir nachweisen dass deine Aussage das es eine Absprache zum Solotauchen gab nicht stimmt, du den Unfall hättest verhindern können und das ganze auch noch ohne dich selbst in Gefahr zu bringen. Das ganze halte ich für ziemlich schwierig nach zu weisen. Das es eventuell bspw. nach einem derartigen Unfall mit Todesfolge bspw. klagewütige Angehörige Gibt die dir die Schuld geben und eventuell mit einer Klage viel Stress verursachen ist mit Sicherheit möglich aber nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.

4. Anders sieht das ganze mit Sicherheit aus wenn es zu einem Unfall im Rahmen eines Solotauchkurses kommt, da hier gegebenenfalls der Tauchlehrer eine teilweise verantwung trägt und da davon auszugehen ist das der Schüler dafür ja noch lernen muss (sonst kein Kurs nötig) der Tauchlehrer zunächst einschätzen muss ob der Taucher überhaupt für diesen Kurs geeignet ist. Auch hier ist ein Verurteilung bezüglich Unterlassener Hilfeleistung mit Sicherheit schwierig jedoch mit Sicherheit deutlich wahrscheinlicher als im Privatfall.

Abschließend lässt sich sagen Rechtssicherheit gibt es auch in Deutschland fast nie. Recht im Juristischen Sinne ist immer Auslegungssache des jeweiligen Richters daher kann man so eine Frage immer nur spekulativ betrachten.

Grüße✌🏼
uanlikerIT PATD
04.05.2024 10:10
Es gibt für mich noch eine Grundlegende Frage, kann der Tauchpartner das Risko des Solo-TG abschätzen unf passt seine ausrüstungskonfiguration.

Trifft dies nicht zu, werde ich als Richter keine Absprache oder Vereinbarung akzeptieren. z.B.
TL lässt OWD oder Bronze-Taucher mit 20 TGs alleine auf 15m und geht auf 37m runter ...


AlbWerDiveCMAS***
04.05.2024 10:19
Rechtssicher gibt es hier nicht. Man kann für leichte Fahrlässigkeit einen Haftungsauschluss vereinbaren. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht. Unterlassene Hilfeleistung sowieso nicht.
04.05.2024 11:21Geändert von Michael Schmidt,
04.05.2024 14:01

"Falls ihr es noch nicht bemerkt habt. Er diskutiert hiernim Grunde den Fall vom verurteilten Tauchlehrer weiter."

Nö, dieser Usecase des Threads ist weder abwegig noch selten und durchaus praxisrelevant! Im Gegenteil, er kommt in der Praxis (in ähnlicher Form) sehr häufig vor:

"
"same day, same ocean" TG
2 Kumpels fahren zusammen zum See (zum quatschen, spritsparen (der See ist nicht um die Ecke), Fachsimpeln beim Zusammenbau, und das Dekobier nachher schmeckt alleine auch nicht so gut)
Im Wasser taucht man nach dem abtauchen abgesprochenerweise getrennt weiter (einer von ihnen will fotografieren und der andere sich noch was anderes anschauen)
und jetzt passiert irgend etwas was leider zum Tode führt (Herzinfarkt?) und der Partner ist logischerweise bei dem Szenario nicht in der Nähe.
"
Wo du allerdings recht hast ist, Fragestellungen in wie fern stark unterschiedlich formal qualifizierte Taucher (überhaupt) wirksam rechtssicher Solotauchen vereinbaren können oder wie sie zu tauchen haben, hier durchaus relevant sein können.
Was mit eine Frage dieses Threads ist bzw sein könnte!

Da ist dieser t-net thread (488+ posts!):
https://taucher.net/forum-tauchunfall__tauchlehrer_verurteilt-ioz86037

und sehr prominent der bzgl dieses Themas gerne referenzierte Kelsterbach (1) Unfall:
https://groups.google.com/g/de.rec.sport.tauchen/c/pp9hXF_Vgyg

04.05.2024 18:47
Diese beiden Tauchgänge waren keine Solotauchgänge.
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
25.05.2024 05:16
... "nach dem Abtauchen ... " - die Ingerenz wirst Du aus strafrechtlicher Sicht m. E. nicht los, wenn Du gemeinsam in den See steigst. Insofern wirst Du nichts vereinbaren können, was Deine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließt, und zwar schon für die Unterlassungsdelikte allgemein, nicht erst für die unterlassene Hilfeleistung

Die strafrechtliche Nachweisschwelle ist geringer, als Du glaubst. Zusammen hingefahren, gleichzeitig angezogen, gleichzeitig eingestiegen. Das würde mir reichen.
Dominik_Emind is like parachute
25.05.2024 09:15Geändert von Dominik_E,
25.05.2024 09:16
Also wenn zwei Kletterer per Fahrgemeinschaft ins Gebirge fahren aber dann ab Parkplatz getrennt jeweils zu einer Solotour aufbrechen, und einer stürzt ab, dann wird der andere würde ich mal vermuten nicht verurteilt werden. Es muss ja würde ich denken bewusst eine Gefahrengemeinschaft eingegangen worden oder faktische Führerschaft eingetreten sein. Das geht natürlich auch ohne Vertrag, gemeinsam ins Wasser gehen mit der unausgesprochenen Idee zusammen zu tauchen reicht sicherlich. Aber wenn explizit abgesprochen war dass es solo-TGs sind? Das dürfen doch erwachsene Menschen.

Die kritischen Fälle die bekannt sind sind andere, das waren jeweils TGs bei denen entweder es von vornherein um eine Gruppe ging (Verunfallter wäre mutmasslich ohne die dann Beschuldigten nicht ins Wasser gegangen), oder aber Fälle bei denen dann nach Schilderung überlebender unter Wasser etwas war das nach seiner Auffassung den Plan änderte, so dass man sich trennte, und dann passierte der Unfall. Natürlich kann das auch so gewesen sein, aber jeweilige Auffassung des Verunfallten kennt man dann halt nicht mehr.

Insofern wenn man denn unbedingt gemeinsam an der gleichen Stelle ins Wasser muss aber es müssen solo-TGs sein, und ausgerechnet die rechtliche Frage ist einem grade das Wichtigste, dann vielleicht doch gegenseitig eine Vereinbarung unterschreiben? Mit dem Inhalt, dass beiden bewusst ist es handelt sich um einen solo-TG. Wäre irgendwie nicht das was mir am Tauchtag Spass machen würde, aber nun...
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
26.05.2024 05:56
@Dominik_E: Irgendwas unterschreiben hilft nicht. Du kannst nicht auf den strafrechtlichen Schutz Deines Lebens verzichten. Dein Leben als solches ist kein disponibles Rechtsgut im Verhältnis zu Dritten. Und damit kommst Du bei der eingangs geschilderten Konstellation aus der strafrechtlichen Verantwortung für das ultimative Schadensereignis nicht raus, egal, was Du aufschreibst. Und das führt dann zu den beiden Alternativen, wirkliche Solo-Tauchgänge allein und weit weg von anderen zu machen oder eben gemeinsam mit allen Konsequenzen, die das haben kann.
Dominik_Emind is like parachute
26.05.2024 08:24Geändert von Dominik_E,
26.05.2024 10:46
Der strafrechtliche Schutz kann aber nicht relevant werden wenn der überlebende Bergsteiger beweisen kann, dass nach der gemeinsamen Anreise beide einen anderen Berg bestiegen haben. Sich physisch dadurch gar nie beistehen konnten, es daher auch nicht mussten. Solotauchen ist keinesfalls verboten (in D). Ich rede von echten solo TGs, bei denen aus Kostengründen oder Umweltschutz z.B. gemeinsam angereist wurde, oder sich bei einem Einstieg der alleine schwer geht unterstützt wurde. Oder auch meinetwegen zusammen lostauchen aber beide klar vorhaben sich unter Wasser zu trennen ab einem gewissen Punkt zu trennen. Wie zwei Wanderwege die sich trennen. Das ist mein Verständnis der Ausgangsfrage, und daher der faktisch falsche Anschein entstehen könnte es sei ein Buddy TG. Und alles das ist in D klar erlaubt. Es muss also straffrei möglich sein. Die Anreise mit einem anderen Taucher zusammen kann ja nicht dazu verpflichten, ihn oder sie an einem Solo-TG zu hindern. DAS wäre vermutlich sogar strafbar.

Wenn man gemeinsam taucht soll man auch nicht versuchen das zu leugnen. Das war aber hier nicht mein Verständnis der Frage. Die Unterschrift soll den realen Nachweis wider eines falschen Augenscheins ermöglichen, nicht mehr und nicht weniger. Denn alle Fälle die ich diffus kenne bei denen rechtliche Konsequenzen auftauchten die in die Richtung der Frage gehen könnten waren solche, bei denen zwar der Überlebende der Ansicht war es seien Solo-TGs gewesen bzw. die Trennung einvernehmlich, unvermeidlich, oder vom Verunfallten selbst initiiert. Aber die entsprechende Sichtweise des Verunfallten kennt man dann eben nicht. Ein Schriftstück würde diese Frage zumindest ausräumen.
26.05.2024 15:03
uboettger, vermischst du da nicht die Pflicht zur Hilfeleistung, die generell besteht? Natürlich muss ein Solotaucher anderen Tauchern helfen, wenn er sieht, dass die in Gefahr geraten. Er hat aber keine Fürsorgepflicht und die Pflicht, beisammen zu bleiben, wenn er nicht im Team mit anderen taucht.
Dominik_Emind is like parachute
26.05.2024 16:58
Genau, Klaus, und jemand der nachweislich mangels physischer Anwesenheit weder Kenntnis von einem grade stattfindenden Unfall, noch die Möglichkeit hat zu helfen, der muss logischer Weise auch nicht helfen. Wie auch. Ebenso handelt es sich würde ich sagen wenn man sich (VOR einem späteren Unfall) einvernehmlich und sogar geplant trennt natürlich nicht um ein "im Stich lassen". Alles andere hätte im Alltag sehr schwerwiegende Konsequenzen: 2 Personen bilden Fahrgemeinschaft zur Arbeit. Auf Arbeitsstelle 1 hat Person A dann einen Unfall. Person B die an Arbeitsstelle 2 arbeitet kann unmöglich dafür belangt werden...
IvoryAOWD DTSA**
29.05.2024 11:04
Ich sehe das auch so, dass die eigentliche Herausforderung darin bestehen kann, dass unterschiedliche Erfahrungsstufen und möglicher Weise fehlender Nachweis echter Solo-Kompetenz so eine Vereinbarung unwirksam machen. Der einfachste Fall ist doch, dass zwei sehr erfahrene Taucher, beide mit Solo Brevet, so eine Aktion machen. Die kommen im Zweifel auch ohne eine nachweisbare Vereinbarung aus, weil sie oft (oder immer) so tauchen und es Dritte gibt, die diese Praxis bestätigen können. Dann ist es naheliegend, dass sie Solo unterwegs waren. Wenn jetzt aber zwei unterschiedlich erfahrene Taucher, die sich alles selbst beigebracht haben so was machen, könnte selbst eine Vereinbarung dazu nichts bringen, weil im dümmsten Fall der erfahrenere Taucher sich vorhalten lassen muss, dass sein verunfallter "Buddie" gar nicht in der Lage dazu war, seine eigenen Solokompetenzen zu bewerten und sich ggf. einfach auf die Fachkompetenz des erfahreneren Tauchers verlassen hatte, das sei schon alles ok so. Zumindest bei größeren Differenz in der formalen Qualli und Erfahrung, insbesondere wenn einer der beiden Profi (Divemaster/TL) ist, ist das denke ich zu befürchten.


Dominik_Emind is like parachute
29.05.2024 11:10
Ein TL hat ausserhalb formaler Ausbildung mit Vertrag absolut null Recht und Handhabe jemanden am Solotauchen zu hindern. Im Gegenteil, der Versuch wäre wohl Nötigung. Somit kann der TL dazu aber auch nicht verpflichtet sein...
30.05.2024 17:39Geändert von kwolf1406,
30.05.2024 17:40
Ich kann und sollte meine Umgebung vor Gefahren warnen, aber ich darf niemanden daran hindern, sich in Gefahr zu begeben. Selbst wenn mein Buddy sich an einer Steilwand gegen die Absprache plötzlich auf 70m abfallen lässt, bin ich nicht dazu berechtigt, ihn festzuhalten, ausser ich muss annehmen, er ist nicht Herr seiner Sinne, weiß nicht, was er tut oder er hat eine Fehlfunktion/Fehler, oder ich habe eine Garantenstellung (wie z.B. ein Erwachsener ggü. einem Kind oder ein Ausbilder während eines Ausbildungstauchgangs).
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