"Wenn ihr euch miteinander abgesprochen trennt, und dann passiert etwas, wird das dem Tauchpartner zwar echt nicht gut bekommen, aber er ist genau dann raus aus der Gefahrengmeinschaft, wenn an sich nun mal getrennt hat."
So weit (theoretisch!) klar. Aber in der Praxis?
Wie im Falle eines Falles den Nachweis führen? Beweislast?
Muss man selbst nachweisen das man abgesprochenerweise sologetaucht ist, oder muss man es (dem Überlebenden) nachweisen?
Sschriftform erforderlich? Notariell beglaubigt?
"Anders ist es, wenn man zusammen taucht, aber vereinbart, dass man eigentlich gar nicht füreinander da ist. Das wird genau dann, wenn jemand aber Hilfe braucht, nicht mehr gut gehen:"
Klassiker:
"same day, same ocean" TG
2 Kumpels fahren zusammen zum See (zum quatschen, spritsparen (der See ist nicht um die Ecke), Fachsimpeln beim Zusammenbau, und das Dekobier nachher schmeckt alleine auch nicht so gut)
Im Wasser taucht man nach dem abtauchen abgesprochenerweise getrennt weiter (einer von ihnen will fotografieren und der andere sich noch was anderes anschauen)
und jetzt passiert irgend etwas was leider zum Tode führt (Herzinfarkt?) und der Partner ist logischerweise bei dem Szenario nicht in der Nähe.
Folgen? Solotauchen nun rechtsicher vereinbar? Schriftform (wie) erforderlich?Oder kommt so ein Gutachterclown der ausführt, das Solotauchen nach Verbandsstandard x gar nicht existiert/möglich/erlaubt ist und der Überlebende wird verknackt?