ach Jota...
"Tauchen" ist sehr klar als "volle Immersion" definiert. d.h sobald du vollstaendig unter Wasser bist, ob 1cm, 1m, 10m... spielt da keine Rolle
"Tauchgeraet" ist z.B. in der oft erwaehnten GUV erlaeutert oder auch in den Handbuechern der einschlaegigen Lehrorganisation beschrieben.
"Oberflaechen Geraete" sind im Bereich der Berufstaucher (UVV..) auch klar als Tauchgeraet beschrieben (gerade die von dir erwaehnten SNUBA... sind eindeutig zum Abtauchen, d.h. Aufenthalt UNTER Wasser konzipiert!)
Damit sind also "Tauchen" und "Geraet" - zumindest meine Auffassung - vielleicht nicht mit Paragrafen, aber eben in doch in entsprechenden Regelwerken (siehe Erklaerung Groegi) beschrieben bzw. definiert.
Den Grenzzustand "Oberflaeche, aber Geraet angelegt" wird dir ein Richter im entsprechenden Verfahren definieren. Denke nicht das dieser (und sind wir ehrlich: eher theoretische Zustand) irgendwo zu deiner Zufriedenheit im Gesetzeswerk beschrieben ist.
Du hast in deiner Fragestellung selber geschrieben "Ich denke an Seen wo das Tauchen verboten ist. Könnte ich mit dem PTG schnorcheln? Bin ich am Tauchen wenn ich 0.5 Meter unter Wasser bin? "
JA: 0,5m ist tauchen!
Schnorcheln mit PTG: lass einen Richter entscheiden