Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Rechtliche Definition von Tauchen mit Atemgerät

Hallo,
weiss jemand wie wird das Tauchen mit Atemgerät recthlich definiert?

Ich denke an Seen wo das Tauchen verboten ist. Könnte mich mit dem PTG schnorcheln? Bin ich am Tauchen wenn ich 0.5 Meter unter Wasser bin?

Danke und Gruss,
Jota
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13.05.2014 09:56
EDIT-Funktion bitte!!!

[Korrektur:] Könnte ich mit dem PTG schnorcheln?
Bodensee_CHAI / EFR Instr. / PDA Instructortrainer
13.05.2014 12:10
In der Schweiz:
Geräte- Tauchen = Sobald Du über einen Lungenautomaten mit Luft aus einer Pressluftflasche oder über eine Luftversorgung von oben Abtauchst. Und da reichen schon 5cm.

E schön`s Tägli
Bodensee_CHAI / EFR Instr. / PDA Instructortrainer
13.05.2014 12:12
Könnte ich mit dem PTG schnorcheln?

Ja kannst Du. Aber was macht dass für einen Sinn.
Wohlbemerkt Schnorcheln und nicht durch den Automaten mit Luft versorgen lassen.
13.05.2014 12:26
Natürlich macht es keinen Sinn... Mir geht es rein um die rechtliche Definition (Artikel, Paragraphen...)

Gruss,
Jota

Bodensee_CHAI / EFR Instr. / PDA Instructortrainer
13.05.2014 12:43
Als Tauchen wird im Allgemeinen das Eindringen eines Körpers in eine Flüssigkeit bezeichnet. In der Regel ist damit das Tauchen von Menschen unter Wasser gemeint. Im Gegensatz zum Schwimmen und Schnorcheln ist beim Tauchen der gesamte Körper unter der Wasseroberfläche. Die Bedingungen über dem Wasser unterscheiden sich stark von denen, die unter Wasser herrschen, was besondere Anforderungen an den Menschen und die Technik stellt, denen mit besonderen erlernten Fähigkeiten und entsprechender Ausrüstung begegnet wird.
13.05.2014 12:54
Hallo Bodensee_CH: eben "wird im Allgemeinen"...

Wenn ich diese allgemeine Wahrnehmung folge, ist ein "Schnorcheln" mit PTG (mit einer aufgeblasenen Tarierjacke) kein Tauchen in Sinne dieser allgemeinen Definition.

Meine Frage bezieht sich nicht auf die "allgemeine" Definition, sondern nach der Rechtsgrundlage (Artikel, Paragraphen, etc...). Gibt es welche???

Gruss,
Jota (auch am Bodemsee )
13.05.2014 15:12
Interessante Frage, leider kenne ich die Antwort auch nicht, habe aber eine Meinung dazu:

Tauchen ist kein rechtlich definierter Begriff.
Ich habe nirgendwo etwas gültiges finden können, das eine Begrenzung ermöglicht.
Es gibt zum Beispiel `tauchen mit technischen Gerät`, womit auch nen Arbanduhr einen zum Taucher machen könnte...

Auf PTG bezogen: das ist auf jeden Fall `tauchen` und das risikofreudig und ohne Netz.
Besser direkt wenigstens ne 4er mitnehmen, bringt weiter.
13.05.2014 16:12
Hilft das?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserrecht

Tauchen ist dem Landesgesetz unterworfen.
Bodensee:
Baden Württemberg überall, es sei denn es ist verboten
Bayern: Verboten, es sei den es ist erlaubt.

Das können am Bodensee 5 Meter sein.

Tauchen: Aus meiner Sicht, sobald du technische Hilfsmittel nimmst, die du halt zum Tauchen brauchst. Das würde Schnorcheln und Apnoe ausschliessen, oder?
13.05.2014 17:22
ich denke nicht, dass irgendwo der Gesetzgeber `Gerätetauchen` mal definiert hat (lass mich gern belehren).... aber:
Es gibt durchaus Regularien in denen Tauchen / Gerätetauchen definiert ist - ich denke da an GUV etc. für Rettungs-Org./ Feuerwehr usw. und wahrscheinlich hat die Marine auch eine ZDV für ihre Taucher.
Diese Materialien würde ein Richter (meine persönliche Meinung!) wohl im Falle eines Falles heranziehen.
In der GUV2101 (Tauchen mit Leichttauchgerät für Hilfs-Org) ist z.B. das PTG klar definiert und damit `Gerätetauchen`. Im Streitfall dürfte wohl das Mitführen eines solchen im Wasser als "Absicht es zu verwenden" angenommen werden??? Wenn du also die Diskussion vermeiden willst, geh gleich nur mit Schnorchel ins Wasser.

Bin aber kein Jurist und lass mich gern eines besseren belehren ansonsten gilt wie immer: Vor Gericht und auf hoher See - bist du in Gottes Hand!
Da können auch 3 Richter 4 verschiedene Meinungen zu haben.....
GarfiSchnorchelabzeichen
14.05.2014 09:08
Hallo,

der einzige Bereich, wo ich sowas wie Definitionen für Tauchen kenne, sind Versicherungen. Dort ist z. Bsp. die Rede von "Sportarten für deren Ausübung eine besondere Ausbildung erforderlich ist". Jedoch ist bei vielen Versicherungen Gerätetauchen von dieser Regelung wieder extra ausgenommen. Man ist also doch versichert.

Allerdings scheint mir das hier schon eine ziemliche Wortglauberei zu sein. Wenn der für dieses Gewässer zuständige (Eigentümer, Gemeinde etc.) nicht will, dass man mit Tauchausrüstung ins Wasser steigt, dann sollte man das berücksichtigen. Man muss nicht immer alles auf die Spitze treiben.
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung. Vielleicht verstehe ich auch den Hintergrund der Frage nicht so ganz.

Gruß
14.05.2014 09:29
Hallo Garfi, es ist keine Wortglauberei! Beispiel: Stehst Du fest im Stau mit laufenden Motor und telefonierst, kannst Du dafür eine Straffe kassieren wegen telefonieren am Steuer. Ist der Motor in der gleichen Situation ausgeschaltet, darfst Du wohl telefonieren (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm).

Wohlgemerkt, in beiden Fällen bist Du nicht am Autofahren: das Fahrzeug bewegt sich nicht!

Aus diesem Beispiel sollte man erkennen, dass die "allgemeine Auffassung" einer Sache nicht immer den rechtlichen Aspekt entspricht.


Viele Grüsse,
Jota
ag2908PADI Staff Instr.
14.05.2014 09:31
Ich sehe dies auch wie Garfi
Wenn der Besitzer des Gewässers dies verbietet, dann sollte man dies akzeptieren und nicht noch mehr Öl ins Feuer giessen Schlechtestenfalls wird sonst eben Schnorcheln auch noch verboten.
Es gibt viele Tauchgewässer die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und man sollte diese nutzen.

Grüsse aus Dahab
14.05.2014 10:15
@ag2908: sehe ich genau so

... aber leider verfehlt Deine Antwort die Fragestellung!

Gruss,
Jota
14.05.2014 10:21
Jota:

guter Vergleich!
In einem Fall koenntest du sofort Losfahren (motor an) - ebenso koenntest du mit PTG auf dem Ruecken jederzeit abtauchen = ich als Paechter, Hausrecht-Inhaber (und auch Richter) wuerde sagen "Alles klar zum Abtauchen, also ist das Tauchen"

Im anderen Fall (motor aus) fehlt eine Voraussetzung um das Fahrzeug unmittelbar zu bewegen - entspricht also kein PTG dabei! Hier waehre es schon schwer eine Absicht zum Geraetetauchen anzunehmen.....

aber das rein zur "Juristischen Definition"!
Im `moralischen` bin ich auch bei Ag and Garfi: mit nem Paechter etc. streiten macht nie Sinn - also eher das ruhige Gespraech ohne jur. Spitzfindigkeiten suchen - oder eben ein anderes Gewaesser
14.05.2014 10:55
Leute, ich habe nie behauptet, dass ich tauchen will wo es verboten ist . Ich wollte nur ein Beispiel geben um zu zeigen, dass es rechtlich eine graue Zone besteht.
14.05.2014 11:03
@T-Diver: Zum Glück urteilt das Gesetz nicht nach Absicht sondern nach Tatbestand .
GrögiRostfrei
14.05.2014 11:17
Hallo zusammen,

grundsätzlich sind bei der eingangs gestellten Frage 2 Definitionen zu klären:
1. Wie ist Tauchen definiert?
2. Wie ist Atemgerät definiert?

Ich möchte mich jetzt nicht zu 2. äußern, sondern nur zur definition Tauchen:
Die bereits erwähnte GUV (GUV-R2101) die die anweisung für die Taucher bei den HiOrgs regelt definiert einen Tauchgang als "einmaliger aufenthalt unter Wasser". Demnach nicht an der Oberfläche.
Es handelt sich bei der GUV um eine Richtlinie erlassen von der Deutschen gesetlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese erlangt de Facto Rechtsverbindlichkeit durch Überprüfung und Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Basis des Sozialgesetzbuches VII §15 und wird auch bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Sporttauch durchaus durch Gerichte als Basis der Rechtsprechung herangezogen.

Ergo: Schwimmen an der Wasseroberfläche ist nicht Tauchen. Egal ob ein Gerät dabei mitgeführt wird oder nicht. Das Argument von T-Diver "klar zum Tauchen" zieht meines Erachtens nicht. Das Mitführen von Benzin und Feuerzeug macht mich auch nicht per se zum Brandstifter.

Soweit mal meine Ansicht mit ein wenig Argumenten belegt.

Schöne Grüße
Michael Gröger
GrögiRostfrei
14.05.2014 11:19
der Satz sollte heißen:
Demnach nicht als Aufenthalt an der Oberfläche.
14.05.2014 11:25
Hallo Grögi, Danke für Deinen Beitrag! Gruss, Jota
Tümpitausche Sterne gegen Muscheln
14.05.2014 11:37
Es kann schon Gründe geben, mit Tauchausrüstung ins Wasser zu gehen ohne wirklich tauchen zu wollen. Ich erinnere mich da an mehrere Übungen während diverser Ausbildungen. Z.B. Streckenschwimmen mit vollständiger Ausrüstung oder Abschleppübungen.
Darüber kann ich in einem See natürlich auch ohne Pressluftgerät tauchen. Wie das vom Besitzer gesehen wird, ist nicht immer eindeutig feststellbar.
Grundsätzlich kann ich in Schwimmseen apnoe tauchen, ein Tauchbasenbesitzer behandelt mich immer wie einen Taucher , zumindest wenn es was zu kassieren gilt.
14.05.2014 12:52
Hier der Link zu GUV R 2101 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-2101.pdf
15.05.2014 02:48
@Jota:
Dein eigenes Beispiel "Handy am Steuer" mit Motor an / Motor aus zeigt leider, dass unsere Gesetze (und Rechtsprechung) nicht immer logisch sind

In beiden Faellen bewegt sich das Auto nicht und die Gefahr ist identisch - trotzdem wird unterschiedlich beurteilt (bzw. geurteilt).

Die angesprochene Ausbildungssituation "Schnorcheln mit Geraet" ... duerfte als allgemeine Definition nicht reichen, oder?
Ansonsten gilt natuerlich "Absicht" nicht aber da war mal was von "Auch der Versuch ist Strafbar". Also wuerde eine Gericht beim `schnorcheln mit Geraet` von einem Versuch ausgehen? Der Paechter hat den `potentiellen` Taucher nur vorm Abtauchen erwischt?
Kannst du glaubhaft machen, dass du - trotz Geraet auf dem Ruecken - nicht damit abtauchen wolltest?
Fragen ueber Fragen.....
15.05.2014 08:16
Dafür gibt es ja Richter: Um im individuellen Einzelfall zu entscheiden, ob ein Regelverstoß vorliegt. Meist allerdings hinterher. Im Vorhinein ist der gesunde Menschenverstand eine Handlungsmaxime - die in der Rechtsprechung durchaus auch gewürdigt wird.
15.05.2014 09:11
@T-Diver: genau um den Interpretationsraum klein zu halten, braucht das "Tauchen" eine Definition welche nicht nach der "allgemeinen Auffassung" oder nach dem "gesunden Menschenverstand" geht. Beide variieren nach Land und Sitte.

"Schorcheln mit Geraet": Hast Du mal von SNUBA/hookah diving/Tooka gehört? Wieso sollte ich mich nicht damit an die Wasseroberfläche halten können?

Viele Grüsse,
Jota
15.05.2014 10:00
ach Jota...

"Tauchen" ist sehr klar als "volle Immersion" definiert. d.h sobald du vollstaendig unter Wasser bist, ob 1cm, 1m, 10m... spielt da keine Rolle
"Tauchgeraet" ist z.B. in der oft erwaehnten GUV erlaeutert oder auch in den Handbuechern der einschlaegigen Lehrorganisation beschrieben.
"Oberflaechen Geraete" sind im Bereich der Berufstaucher (UVV..) auch klar als Tauchgeraet beschrieben (gerade die von dir erwaehnten SNUBA... sind eindeutig zum Abtauchen, d.h. Aufenthalt UNTER Wasser konzipiert!)

Damit sind also "Tauchen" und "Geraet" - zumindest meine Auffassung - vielleicht nicht mit Paragrafen, aber eben in doch in entsprechenden Regelwerken (siehe Erklaerung Groegi) beschrieben bzw. definiert.

Den Grenzzustand "Oberflaeche, aber Geraet angelegt" wird dir ein Richter im entsprechenden Verfahren definieren. Denke nicht das dieser (und sind wir ehrlich: eher theoretische Zustand) irgendwo zu deiner Zufriedenheit im Gesetzeswerk beschrieben ist.

Du hast in deiner Fragestellung selber geschrieben "Ich denke an Seen wo das Tauchen verboten ist. Könnte ich mit dem PTG schnorcheln? Bin ich am Tauchen wenn ich 0.5 Meter unter Wasser bin? "

JA: 0,5m ist tauchen!

Schnorcheln mit PTG: lass einen Richter entscheiden
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