@Vercingetorix
Halbhohe Vorgartenzäune oder dünne Hecken sind schon öfter das Thema in Urteilen gewesen und haben eben da keine ausreichende Wirkung, Verbotsschilder ohne Zaun dahinter darf man oft ganz ignorieren.
Es wird schwer begründbar sein, warum sich jemand nicht dem Wasser nähern durfte, wenn es ihm beschädigungsfrei möglich war.
Ein einfacher Gartenzaun reicht (soweit ich das weis), weder besonders hoch, noch besonders gesichert.
Dann reicht allerdings auch schon die Behauptung `das Tor war offen` ohne das das Gegenteil beweisbar wäre.
Davon abgesehen, das es nichts nützen würde die Taucher im Wasser zu erwischen, sondern man muss sie auf dem Land noch sehen und stoppen (denn das Wasser selbst ist nunmal nicht echt Teil des Grundstückes, egal wie mans begründet).
Hausfriedensbruch zu begehen ist sehr schwer, deswegen fälschlich angezeigt zu werden dagegen sehr leicht.
Ich würd den Tauchgang auf jeden Fall noch komplett beenden, wenn jemand vom Ufer mich anschreit - hab ja ne Kopfhaube auf, Ohren sind zu
und wie sollte man das dann noch verhindern?
Eigentümer sind da gar nicht in so einer guten Position, solange nirgendwo Sachbeschädigung passiert.
Nachdem der maximal 24 Stunden dauernde Platzverweis durch eventuell gerufene Polizei vorbei ist, kommt der Störenfried wieder
Selbst schriftliche Hausverbote sind auf maximal ein Jahr begrenzt und brauchen ne gerichtsfeste Begründung, sonst werden die schnell zur allgemeinen Sonder-Erlaubnis, wenn ein Widerspruch vor Gericht Erfolg hat.
Zäune sind teuer und es ist schwer zu verhindern, das die erst kompett von vorbeiziehenden Vandalen zerstört/gestohlen und am Tag danach schon die Trümmer von anderen ignoriert werden, die das sogar als besonderen Freibrief empfinden.
Kameraüberwachung ist nahezu generell verboten und bringt den Besitzer möglicherweise nen paar Jahre in den Knast, wenn man was weibliches oder sehr junges beim Wildschiffen erwischt und sich nicht ausreichend absichert.
Von daher ist es in NRW schon ein gewaltiges Machtmittel, wenn man `Gemeingebrauch` als Ausrede vorweisen kann.