"In den Ausführungsbestimmungen der VDST-DTSA-Ordnung steht: "Pflichttauchgänge als Voraussetzung für die nächste DTSA-Stufe zum Gerätetauchen sind alle Gerätetauchgänge im Freiwasser zwischen 6 und 40 Meter Tiefe im Salz- sowie 6 und 30 Meter Tiefe im Süßwasser und von mindestens 15 Minuten Dauer.""
Aha. Also werden Tauchgänge über 40m bzw. 30m nicht gelogt.
Außerdem entsprechen offenbar 30m Süßwasser 40m Salzwasser (trotz kaum merklichem Druckunterschied, und unbeachtet von Temperaturen, Strömung, Wellen oder Sicht, egal ob Tag oder Nacht).
Das macht einen Umrechnungsfaktor von 40/30=1.33.
1. Wieso werden nicht auch die Mindesttauchtiefen VDST-gerecht nach Süß- und Salzwasser unterschieden? Das wären dann 6m und 8m, oder 6m und 4.5m; je nachdem, von wo aus man rechnet.
2. Muß ich jetzt meine Süßwassertiefen im Logbuch alle mit 1.33 multipliziert eintragen?
Beispielsweise den 55m-Süßwassertauchgang auf 73m korrigieren? Bekomme ich dann nicht aber Ärger wegen der MOD von Luft?
Äh.. is ja Quatsch.. über 40m (30m) wird ja sowieso nichts eingetragen.
Ansonsten stellt sich die Frage praktisch kaum, da man auch mit 10l-Flaschen kaum freiwillig laufend Tauchgänge unter 20min und/oder in weniger als 10m Maximaltiefe machen wird. Es gibt natürlich Taucher, die das mehr oder eher weniger freiwillig immer wieder hinbekommen... Die sollten das dann auch ausführlich dokumentieren
Also alles eintragen, was für die Erinnerung oder evt. kommende Kärtchen wichtig ist.