Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Konformitätserklärung/ Flaschentüv

Hallo zusammen,
habe mir vor kuzen neue Flaschen gegönnt mit Konformitätserklärung vom 13.10.2008 und Herstellungsdatum 08/2008. Bei meiner Füllstation sagte man mir das die Flaschen keinen Tüv mehr hätten. Ich dachte immer das der Tüv erst fällig wäre nach Ablauf der Erklärung also 10/2010.
Auf den Flaschen ist auch kein Tüv Stempel zu sehen . Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Antworten
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Stefan G.PADI RD
28.02.2009 16:46
Kein Prüfstempel = abgelaufener Prüfstempel, die Flasche muss geprüft werden, auch wenn sie neu ist.
28.02.2009 17:09
Ich bin mir jetzt nicht sicher. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass ich vor ein paar Jahren mal irgendetwas mitbekommen habe, dass neue Tauchflaschen zunächst keinen TÜV-Stempel mehr bekommen. Erst bei der 1. TÜV-Abnahme nach 2,5 Jahren bekommen sie den 1. TÜV-Stempel.

Aber das ist jetzt wie die Lottozahlen: Ohne Gewähr.
Ich habe mich seit ich aus Deutschland nicht mehr dafür interessiert.
28.02.2009 17:12
Herrgott nochmal. Ich muss mir angewöhnen langsamer zu schreiben. Oder muss ich schneller schreiben, weil ich schneller denke als ich schreibe?

Wie auch immer.
Es muss natürlich lauten ...seit ich aus Deutschland weg bin...
28.02.2009 17:28
Eine Konformitätserklärung benötigst du beim nächsten TÜV-Termin, das sind die Papiere der Inbetriebnahme und die brauchst dann zur nächsten Überprüfung. Gestanzt werden die Flaschen nur zum Teil, ein Kleber reicht und den hast du.
28.02.2009 17:55
@Haxenhorst, geh zur Füllstation, hau dem "Füller" eins aufs Maul (was anderes Dummes fällt mir dazu leider nicht ein) und such Dir `ne richtige Füllstation, die Ahnung von ihrem Tun hat.

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §15, Absatz 7) müssen unsere Flaschen nach der Erstinbetriebnahme ( = Konformitätserklärung) das erste Mal nach 2,5 Jahren zur Überprüfung (der Volksmund sagt dazu "zum TÜV"). Dann werden eine Sichtprüfung innen und außen sowie eine Gewichtsprüfung gemacht. Nach wiederum 2,5 Jahren (also 5 Jahre nach Erstinbetriebnahme) ist zusätzlich zur Sichtprüfung/Gewichtsprüfung eine Festigkeitsprüfung vorgeschrieben.

Also gut merken: mit der Tauchflasche alle 2,5 Jahre zur Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle gehen (das muss nicht unbedingt der "TÜV" sein). Der Preis ist dabei unterschiedlich, da nur alle 5 Jahre eine Festigkeitsprüfung zu machen ist und so eine Druckprüfung demzufolge mehr kostet.
28.02.2009 19:45
Hallo Hexenhorst,

hier haben mehrere Postende leider ein paar kleine aber feine Fehler eingebaut.

Zuerst muss Deine Tauchflasche in Betrieb genommen werden, ehe Du sie füllen darfst, sie also nutzen darfst.
Da die Inbetriebnahme eben NICHT gleich der Baugruppen-CE-Konformitäts-Erklärung ist, kann diese erst nach Feststellung und Beurkundung und Anbringung der Baugruppen-CE-Konformität erfolgen.

Die Baugruppen-CE-Konformität besagt, dass die Baugruppe ( = Flaschenkörper + Ventil (+ evtl. Zweit-Abgang) oder 2x Flaschenkörper + 2x Ventil + 1x (Absperr-)Brücke)) allesamt die RL 97/23/EG erfüllen und zusammen passen und sinnvoll zusammen gehören. Diese erstellt für gewöhnlich der Händler, der die Baugruppe "Tauchflasche" zusammenbaut. Dann gibt es dazu eine Urkunde mit Nennung der Seriennummern aller verbauter Druckgeräte und eine unauslöschliche Anbringung an EINEM Druckgerät. (meistens am Flaschenkörper)

Die Erst-Inbetriebnahme besagt, dass die einzelnen Druckgeräte korrekt zur Baugruppe montiert sind, funtktionieren und sicher betrieben werden können, also neben dem fachkundigen Funktionstest ebenfalls die Betriebs-Anleitungen (zu jedem einzelnen Druckgerät, sowie zur Baugruppe) vorliegen. Dafür gibt es dann wieder eine Urkunde und eine unauslöschliche Anbringung an EINEM Druckgerät, meistens dem Flaschenkörper. Die Erst-Inbetriebnahme (und auch spätere evtl. notwendige Inbetriebnahmen nach wesentlichen Veränderungen) macht eine "Zugelassene Überwachungs-Stelle ZÜS" (Meistens der TÜV, wobei der seit kurzem das Monopol verloren hat.)

Diese unauslöschlichen Anbringungen werden durch Prägen, Stempeln, Nadeln, Ritzen, unkaputtbare Plakette, ... erledigt.

Bei Flaschenpaketen muss zusätzlich die Transport-Sicherheit nach EN 13769 bescheinigt sein.

Die gesamten Papiere müssen die Tauchflasche immer begleiten. Für gewöhnlich sind sie in einem Ordner bei Dir zu Hause. Nur zu Wiederholungsprüfungen musst Du sie mitgeben, weil der TÜV bei dem zweiten Teil, der Ordnungs-Prüfung da mit drauf schaut....theoretisch. Oft wird es vom TÜV geschlabbert obwohl Du für eine Wiederholungsprüfung bezahlt hast und nicht nur für den Drucktest oder die Innen-Inspektion. Es ist eine Überlegung wert, ob man die Papiere auf den Kopierer legt und die Kopien in der Automaten-Tasche deponiert für den Fall einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle.

Wenn Deine Tauchflasche nicht einmal eine Prägung der Baugruppen-CE-Konformität hat, hat der Verkäufer geschlampt. (Oder hast Du sie selbst zusammengestellt?) Dein aktueller Füller hat Recht, dass er die Füllung verweigert.
Selbst wenn sie schon mehrfach gefüllt wurde kann es sein, dass z.B. ein konisches Ventil im zylindrischen Hals ist oder das Ventil schief mit Gewalt eingeschraubt wurde und die Flasche halt irgendwann zum Flugobjekt wird. (1.000 mal berührt; 1.000 mal ist nichts passiert und dann hat es zoooom gemacht)

Zusätzlich muss da noch die sicherheitstechnische Bewertung (STB) existieren. Gute Händler geben Dir so ein Formblatt mit aber die Form ist im Gesetz nicht geregelt. Du musst nur selbst entscheiden, ob die Flasche gelegentlich genutzt wird und Du die gesetzliche Obergrenze von 2,5 Jahren ausschöpfst oder ob Du täglich im Meer oder Säuretanks tauchst und sie besser früher zum TÜV gibst.

Nachzulesen ist alles in der RL 97/23/EG, sowie der BetrSichV, sowie der EN13769.

Bei Bedarf verlinke ich Dir den einen oder anderen Thread oder die die RL und die Verordnung. Die EN kostet richtig Geld.


Gut Luft

FANATIC DIVER
28.02.2009 20:31
@Haxenhorst, damit wir Dich noch mehr mit Verordungen, Zertifikaten und Konformitätsbescheinigungen verwirren, stelle ich mal aus FanaticDivers Erklärung einiges Richtig:

In Deutschland sind Tauchgeräte laut Vierzehnte Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz
(= Druckgeräteverordnung) (14. GPSGV) und Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) einer Prüfung vor(!!) Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu unterziehen. Dabei wird geprüft, ob die Komponenten Ventil und Flaschenkörper CE zertifiziert sind und auch ob die verwendeten Komponenten fachgerecht montiert und zueinander kompatibel sind. Deshalb kann ein Hersteller die Freigabe für seine montierte Tauchflaschen NIE selbst vergeben, sondern es wird durch eine Baumusterprüfung von eben dieser unabhängigen Prüfstelle zertifiziert.

Diese "Zertifizierung" überträgt der Hersteller dann auf alle anderen Flaschen mittels der Konformitätsbescheinigung (für die Baugruppe Flasche/Ventil gemäß Anhang VII der Richtlinie 97/23/EG). Eine Kopie der Zertifizierung inklusive Konformitätserklärung und Betriebsanleitung sind Bestandteil des Lieferumfangs und vom Eigentümer aufzuheben!!

Also kann ein Verkäufer nie schlampen, da eine Tauchflasche ohne diese Prüfungen, Zertifizierungen und andere Bescheinigungen NIE auf den europäischen Binnenmarkt gelangt. Außer, Du selbst bringst sie von außerhalb mit. Und das hast Du doch nicht gemacht?!
28.02.2009 21:17
Was waren das doch noch für herrliche Zeiten, als man sich einfach eine Flasche gekauft hat, das passende Ventil dazu und dann alle 2 Jahre zum TÜV und gut wars.

Das ist doch zum dieser ganze Sch... . Die 25. Durchführungsverordnung zur 23. Verordnung...

Reinhard Mey lässt grüßen: Der Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...
28.02.2009 21:49
also ich bin jetzt etwas genervt. Gibt es irgendwann ein rechtskräftiges Urteil zu den gesamten Gesetzen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen? Solange es das nicht gibt können wir alle diese Dinge so auslegen wie wir wollen und von Einzelfall zu Einzelfall werden diese Dinge eh anders Entschieden.

Gruß,
D3
28.02.2009 22:03
Ich biete als besonderen Service für genervte Taucher frisch gebrauchte Flaschen zum Kauf an, nur wenig teurer als neu. Ohne Papiere, ohne Verordnungen, ohne Lemon, ohne Cranberry. Ohne Bullshit.
http://www.mixology.eu/files/images/Pilsnerurquell_web.jpg
Aber wahrscheinlich wird FANATIC DIVER da auch eine Verordnung zitieren, telemarking hat seinen Meister gefunden.
28.02.2009 22:23
@ Telemar-King

ein Baumuster gehört zu einem Druckgerät und nicht zu einer Baugruppe. (Genauer: Modul-B-Prüfung der CE-Konformitäts-Prüfung nach RL 97/23/EG) Da Atemschutzgeräte und somit Tauchflaschen bzw. deren einzelne Druckgeräte (der Gesetzgeber weicht da bewusst von der Formulierung "Behälter" bzw. "druckhaltendes Ausrüstungsteiel" bzw. "Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion" ab und sagt "Flaschen für Atemschutzgeräte") mindestens Kategorie III sind kann die Modul-B-Prüfung niemals die alleinige CE-Prüfung sein. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten der Hersteller von Druckgeräten, diese in Verkehr zu bringen: Individual-Prüfungen (Modul H bei Kategorie III bzw. Module G oder H1 bei Kategorie IV) (RL 97/23/EG, Art. 10 (1), 1.3 sowie Anhänge 2+3).

Jede Baugruppe muss eine CE-Konformität haben und diese unauslöschlich angebracht und bestätigt bekommen. (RL 97/23/EG, Art. 15 (2))

Du wirfst die Inverkehr-Bringung von Druckgeräten und die Herstellung von Baugruppen durcheinander.

Bei den einzelnen Druckgeräten kommte es durchaus vor, dass die ZÜS für eine ganze Serie eine CE-Koformitäts-Bescheinigung ausstellt. Dies können bei z.B. Modul B + Modul D zwei unterschiedliche ZÜS sein. Aufgrund dieser Bescheinigungen erstellt der Hersteller des Druckgerätes (oder sein in der EG sitzender Bevollmächtigter, sprich Großhändler) die Konformitäts-Erklärung für das jeweilige Druckgerät.
Eine CE-Konformitäts-Erklärung ist Teil der individuellen Begleit-Doku. Diese besteht aus der Betriebs-Anleitung, die alle eingeprägten Daten enthält bis auf die Serien-Nummer (RL 97/23/EG, Anhang 1, 3.4.b), und die CE-Konformitäts-Erklärung, die die Serien-Nummer enthält (RL 97/23/EG, Anhang 7 und Anhang 1, 3.3).

Aufgrund der CE-Konformitäts-Erklärungen aller verbauter Druckgeräte und weiterer Parameter (gleiche Gasart, gleiche Druckstufe, gleiches Gewinde mit gleicher Dichtung, gleiche Temperatur-Spanne, ...) erstellt der Hersteller der Baugruppe dann für die Baugruppe eine CE-Konformitäts-Erklärung (RL 97/23/EG, Art. 10, (2)) und bringt den Nachweis zusätzlich unauslöschlich auf der Baugruppe 1x an (RL 97/23/EG, Art. 15 (2)).

Hexenhorst hat geschrieben, dass keine CE-Prägung auf dem Flaschenkörper ist. Ich habe es selbst erlebt, dass mir ein Flaschenpaket verkauft wurde und selbst vor Gericht die angebliche Inbetriebnahme suggeriert wird, obwohl inzwischen 2 Gutachten gesagt haben, dass es nie passieren kann weil zu viel im Argen ist.
In sofern schließe ich die Möglichkeit, dass der Hersteller der Baugruppe und der Inverkehrbringer der Baugruppe geschlampt haben, ausdrücklich mit ein. Bei meinem Flaschenpaket ist durch die vielen Lügen des Verkäufers sogar klar, dass es Vorsatz war.


@ Hexenhorst
Wenn Dir Teile der Doku fehlen, kannst Du den Inverkehrbringer (14.GPSGV, §4 (1)) bzw. den Hersteller (RL 97/23/EG, Anhang 3, bei jedem einzelnen Modul vermerkt) der Baugruppe anhauen. Beide haben die Pflicht, die Doku 10 Jahre (nach Verkauf des Letzten Druckgerätes dieser Art) aufzubewahren. Und Deine Tauchflasche ist gerade mal ein paar Monate alt.


Gut Luft

FANATIC DIVER

28.02.2009 22:28
@ Urquell

So eine Flasche könnte ich jetzt gebrauchen nach dem langen Posting eben und er Suche nach den jeweiligen Fundstellen....

@ D3
Dein Wunsch wird hoffentlich bald erfüllt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.


Gut Luft

FANATIC DIVER

28.02.2009 22:30
Doppeldreier tröste Dich, Du bist nicht der einzige der genervt ist.
Aber wie heißt es so schön: Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Hoch lebe das Korinthenkackertum!

Ich geh jetzt besser schlafen, bevor ich mich noch mehr aufrege.
28.02.2009 22:50
@FanaticDiver, "und bringt den Nachweis zusätzlich unauslöschlich auf der Baugruppe 1x an (RL 97/23/EG, Art. 15 (2)). "

Nein, denn RL 97/23/EG, Art. 15 (3). Aha.

Meine zwei Jahre alte Aqualung 12er kurz trägt an der Flasche auch kein CE-Zeichen und keinen Stempel, wann die erste Wiederprüfung (nach 2,5 Jahren) fällig ist. (Ich war deswegen grad in der Garage zum Nachschauen). Muss ich die Flasche deshalb verschrotten?
28.02.2009 23:17
@jasmin Blond

bring sie einfach zum Prüfen. Dann bist du schlauer. Im Augenblick ist Deine Aussage ohne Sinn, Wert oder Information. BILD Niveau vom Feinsten.

Gruß,
D3
mikigrobiSF2 Full TMX
28.02.2009 23:36
Hallo,

also ich habe mir letztes Jahr ne D8,5 gegönnt. Die hat auch keinen Stempel. Dazu gabs "nur" ne EU Konformitätsbescheinigung.

Bis jetzt habe ich die überall gefüllt bekommen, auch ohne dieses Papier. Beim nachfragen bei unserer DLRG zB, sagten sie das sie sie mir 2 Jahre lang füllen.

Bei ner Firma die Flaschen TÜV macht in Worms (Namen weiß ich net mehr), sagte man mir das diese Erklärung für die ersten 2,5 Jahre reicht, also so lang bis sie dann eh zum TÜV muß.


Ich hatte damals vo dem Kauf genau das Problem das mir niemand was genaues sagen konnte von wegen mußs ie TÜV haben oder reicht der Zettel oder wie auch immer.
Schau mal bei der DTUAG die haben dazu was auf Ihrer HP soweit ich weiß.

Ich jedenfalls hab keine Probleme.

LG M.
LG M.
01.03.2009 10:09
Hallo Jasmin,

der von Dir zitierte Absatz besagt, dass die CE für die einzelnen Druckgeräte innerhalb der Baugruppe bestehen bleibt, hat also nichts mit der unauslöschlichen Anbringung der Baugruppen-CE-Konformität zu tun. Dies muss so sein, weil Du irgendwann in die Verlegenheit kommen könntest, dass Du ein einzelnes DG nachkaufen musst oder eins verkaufen willst. Nur bei Fortbestand der einzelnen CE-Konformitäten kann danach bei Dir oder bei Deinem Käufer eine Baugruppen-CE-Konformität festgestellt werden.

Schade, dass die Boot gerade rum ist. Dort gab es Flaschen, die 2 Aufkleber (Baugruppen-CE + Inbetriebnahme) (zusätzlich zur CE-Prägung des Flaschenkörpers) hatten, direkt zum Verkauf. Hättest Du Dir direkt anschauen können.
Ich denke übrigens, dass Dein Flaschenkörper mindestens die CE-Prägung für sich selbst trägt. Ansonsten wäre verschrotten eine sinnvolle Möglichkeit.

Und der End-Termin wird offiziell nicht mehr auf die Flaschen geprägt (1. Gutachten in dem von mir leider zu führenden Prozess. Liegt Moderator Claus vom Rechts-Forum als Scan vor.), da Du zur STB verpflichtet bist und einen Termin innerhalb der gesetzlichen maximal-Frist von 2,5/5 Jahren wählen musst. (BetrSichV §15(1))


Gut Luft

FANATIC DIVER
01.03.2009 10:45
Danke für vielen Antworten. In der Erklärung steht das eine Baumusterprüfung (Modul B) und eine Prüfung der Podukte(Modul C 1) durchgeführt worden ist.Eine CE Kennung 0090 ist auch vorhanden. Bei meiner 12er Pulle die auch noch nicht so alt ist befindet sich ein Aufkleber wie ihn Fanatic beschrieben hat.
01.03.2009 11:20
@Haxenhorst, somit musst Du mit Deiner Flasche in 02/2011 zur unabhängigen Prüfstelle, um die Flasche einer inneren und äußeren Sicht- sowie einer Gewichtsprüfung zu unterziehen. Danach in 08/2013, um die Flasche einer inneren und äußeren Sicht-, einer Gewichts- UND einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Usw. usf.

CE 0090 = TÜV Thüringen. Das lässt auf EUROCYLINDER SYSTEMS AG (Apolda) als Flaschenhersteller schließen.

So, da nun alles gesagt und geschrieben ist, leg ich mich wieder in die Sonne.
01.03.2009 12:46
@ Haxenhorst

Sorry, hatte tatsächlich Hexenhorst gelesen.

Die von Telemar-King genannen Fristen sind die gesetzlichen Höchstfristen. Wann die Tauchflasche(n) tatsächlich fällig sind, hängt von Deiner STB ab. (Im Normalfall bei Sporttauchern identisch mit der max.-Frist.)

Fehlt also vermutlich nur die Inbetriebnahme....


Gut Luft

FANATIC DIVER
Antwort