Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Gepäckfrage Flughäfen

moin, fliegen am montag zum tauchen nach zypern. jetzt gibt es ja an den Flughäfen Probleme mit der Gepäckabfertigung.

Wie ists es denn wenn der Tauchkoffer erst ein paar tTage später nachkommt, man sich dann für die zeit Ausrüstung leihen muss?
Könnte man diese Unkosten bei der Airline (LH) geltend machen?

Grüße

Anm.Mod: Diese Frage wurde in einem ganz anderen Thread gestellt. Da das nicht passt, übertragen ins Forum "Recht" als eigenständiger Thread.

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07.07.2022 11:13
Nope, und es gibt keine Unkosten, nur Kosten
AnkouVielleicht
07.07.2022 12:46
Der alte Buchhalter wieder......
Jaein, Verspätungen die zu Ersatzkäufen führen können einen Schadnersatzanspruch auslösen. Du musst natürlicjh zunächst die Verspätung unverzüglich dem Frachtführer anzeigen und dir bestätigen lassen, sonst ist mau.
Dominik_Emind is like parachute
07.07.2022 12:55
Ankou und andere haben von der rechtlichen Seite viel mehr Ahnung. Ich würde vermutlich in Richtung Kulanz der Fluglinie schielen. Die stellen ja grade ebenso wie die Fluggäste fest, wie gut das mit "Wir spielen wieder 2019" so klappt. Bestimmt haben die ein Interesse dran, diejenigen die nun eh schon die ganzen Probleme mit den Flügen haben nicht restlos zu vergraulen...
07.07.2022 12:56
prust....
Dominik_Emind is like parachute
07.07.2022 13:02
Meinst die vergraulen die Leute gerne weiter? Kann sein! Dann wird wenig zu machen sein. Tauchen, so lange man sich nicht schon beim Hinflug ansteckt, nehme ich dann mal als Konzept an.
07.07.2022 13:07
Regel Nummer 1: Ansprüche von Fluggästen sind imme zurück zuweisen, gibt genügend die aufgeben.
AnkouVielleicht
07.07.2022 13:13
Regel Nr. 2: diejenigen die aufgeben so lange vertrösten wie es gerade geht. Ich habe meine Kohle für die ausgefallen Flüge Richtung CH erst nach Klageeinreichung kommentarlos erstattet bekommen.
Ist auch nicht böse oder persönlich gemeint. Reine Versicherungsmathematik zur Kalkulation von Risiken bei der Prämienberechnung.
07.07.2022 13:16
mein perönliche Hailight: ca. 10min vor der Verhandlung des Mahnbescheides am AG Bezahlung aus "Verfahrensökonomischen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" tumble
pephotoSSI AOWD, Nitrox, deep
07.07.2022 14:00
hmm, weiß nicht was ihr da habt hab in den letzten 2 Jahren echt sämtliche ausgefallenen Flüge / Reisen erstattet bekommen auch ohne die "wollen Sie einen Gutschein der nur jeden 5. Donnerstag bei Vollmond einsetzbar ist" angeboten zu bekommen. Hat selbst bei Ryanair anstandslos ohne drohungen geklappt. Wobei ich glaube, das hier lufthansa auch echt schwierig ist. Kenne da einen Golfenden Senior der da mal die Rechtsabteilung geleitet hat.
AnkouVielleicht
07.07.2022 14:12
LH und ihre Töchter sind schxxxx
07.07.2022 14:36
BA ist schlimmer cool2
07.07.2022 14:47
Da gibts ein int. Abkommen, das die Fluggesellschaft erfüllen muss:
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.288 SZR (entspricht per 27.12.2019 gerundet EUR 1.602,84) begrenzt.
Inwieweit man da jetzt Ausrüstungsmiete reklamieren kann? Müsste man probieren. Bei Verlust wirds sowieso blöd, weil da dieselbe Grenze gilt, aber die Ausrüstung vielleicht teurer war.

OT zu den letzten ausgefallenen Flügen:
Ryanair hat sich da positiv hervorgetan, bei allen anderen half nur Chargeback vie Kreditkarte. Entschädigungen bei Flugverspätung bei LH muss man einklagen.
Wobei man das bei nicht transportiertem gepäck auch mal probieren könnte, über die Kreditkarte den Ticketpreis zurückzuholen (Nichterfüllung des Internetgeschäfts wenn Ticket online gebucht - Ticket inkludiert ja die Gepäckbeförderung)
Antwort