Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Gefahrengemeinschaft bei Tauchgruppen

Aufgrund des Leonberger Verfahrens gegen einen Taucher (vorausgegangen war ein tödlicher Tauchunfall eines Mittauchers) hat uns Dr.Ulrich Böttger eine hochinteressante Ausführung zum Thema übermittelt, die wir hier veröffentlicht haben: Gefahrengemeinschaft bei Tauchgruppen.

Wie ist eure Meinung dazu? Und hat auch schon jemand einschlägige Erfahrungen machen müssen?

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14.07.2017 18:32
ich zitier mal:
„Während der Sport- und Tauchprogramme ist den Anweisungen der Lehrer und Betreuer Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist der Lehrer oder Betreuer zum sofortigen Ausschluss des Reiseteilnehmers berechtigt.“
kann man nicht auch aus solchen AGB's nicht genauso ableiten, daß auch die haftung auf den lehrer oder betreuer übergeht?
TondobarPassivtaucher
14.07.2017 18:52

Meine Meinung dazu ist, dass der Autor seine persönliche juristische Auffassung in den geschilderten Fall hineininterpretiert hat - der angeführte Pressebericht gibt die Schlussfolgerungen nicht her.

Dem Fazit von Dr. Böttger nach sollte man nie allein auf Tauchreise gehen, weil man dann zwangsweise bei jedem Tauchgang einen potentiell gefährlichen unbekannten Buddy bekommt. Diesen Rat werde ich ganz sicher nicht beherzigen. Meine Wahrnehmung ist auch, dass die Veranstalter von der früher (vor 15 Jahren) geübten Praxis absehen, Tauchanfänger bei höherbrevetierten Tauchgästen abzuladen. Es haben sich einfach zu viele dagegen gewehrt und ihre Unzufriedenheit über vermasselte Tauchgänge kundgetan - nicht gut für's Geschäft.

Ich stimme dem Autor aber dahingehend zu, dass man immer damit rechnen muss, dass ein überengagierter Staatsanwalt, der wenig von Technik und noch weniger vom Tauchen versteht, einen vor den Richter zerrt. Dieses Damoklesschwert schwebt aber auch in anderen Bereichen über einem, von denen die Zunft in der Regel keine Ahnung hat (Stichwort IT).

Die Frage, ob man einen Taucher mit Gesundheitsproblem - egal wer es ist und in welchem Verhältnis man zu ihm steht - allein auftauchen lassen sollte oder nicht, ist hier off-topic. Aber man kann ja still für sich darüber nachdenken, wie man selbst die Prioritäten setzen würde. Nur so am Rande bemerkt.

14.07.2017 19:15

Eine rechtsverbindliche Auslegung der Rechtslage obliegt in D Richtern??

Kein Urteil, keine Klarheit. Also weiter wie bisher.

SirManfredSternenflotte
14.07.2017 19:51Geändert von SirManfred,
14.07.2017 20:49

Zweifelfrei gehen Tauchgruppen eine freiwillige Gefahrengemeinschaft ein. Hier stellt sich dann immer die Frage der (gegenseitigen) Garantenstellung.

Die strafrechtliche Verantwortung trägt dann i.d.R. der höchst brevetierte Taucher. In D fehlt es an rechtlichen Normen zur Ausführung des Tauchsports.
Deshalb ziehen Gerichte zur Rechtsfindung die bekannten Regeln des Tauchsports, wie: Tauche nie allein, 40m sind genug etc. heran.
Das Landgericht  Darmstadt verurteilte einen  Taucher (CMAS**, ca. 350 Tauchgänge) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Er hatte seinen Tauchpartner (PADI-OWD, ca. 75 Tauchgänge) zu Beginn eines Tauchgangs absprachegemäß in einer Tauchtiefe von etwa 6 bis 8 Meter verlassen, um selber tiefer zu tauchen. Das Gericht führte zur Begründung aus: Eine Grundregel des Tauchens ist: „Tauche nie allein“. Dieses System solle dazu dienen, sich bei Problemen gegenseitig beizustehen.

Der oben dargestellte Sachverhalt ist dünn. Aber wenn ich Jemanden mitnehme, sollte ich wissen, dass ich u.U. für Unfälle strafrechtlich haften kann.
Die AGB´s des Reiseveranstalter (Zivilrecht) lassen sich zur strafrechtlichen Beurteilung nicht unmittelbar heranziehen, noch läßt sich die Verantwortung auf den an Bord geblieben TL abschieben.

Mein Fazit: Nehme ich ihn mit (was ich persönlich in der Situation - hoffentlich, vielleicht - ablehnen würde), dann muss ich ihn bei Problemen wieder an Bord geleiten. 

Dem Fazit des Autors stimme ich vollinhaltlich zu.


15.07.2017 01:27

Zum eigentlichen Thema der Überschrift dieses Threads bringt der Artikel nichts erhellendes. Wo beginnen Gefahrengemeinschaft und Garantenstellung? Da wurde hier und anderswo ja die ganze Palette von zufälliger Begegnung unter Wasser bis abgesprochenes Buddyteam und höheres Brevet bis größere Erfahrung in der konkreten Tauchsituation angeführt. Leider wurde die ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft für eine Gefahrengemeinschaft und der Garantenstellung nicht referiert.

Insofern ein für mich enttäuschender Artikel zu lediglich dem, was man sich vom Basenchef/Kapitäne aufdrücken lassen muss - oder nicht. Wobei auch das nur wieder zu Hause, wenn der Knatsch eh vorbei ist, ggf. vor deutschen Gerichten gilt. Im Reiseland kann man aber entgegen unserer Rechtsanalyse dennoch gewaltige Probleme bekommen. 

Die Kernergebnisse des Artikels sind eher für zivilrechtliche Streitereien nach der Reise relevant. 

15.07.2017 12:26

Quellangaben wären nett gewesen, also nur nach dem was in Artikel steht:

Schade das der Prozess nicht zu Ende geführt wurde (und wohl auch nicht mehr wird), somit gibt es eigentlich wieder nichts verbindliches. Ich finde diese Gefahrengemeinschafts-Verantwortung zu weit gesponnen. Das erinnert an die zwanghafte Suche nach Schuldigen, wo keine sind. Weil irgendwer muss ja Schuld sein.

 am Tauchplatz:

Wollen wir geneinsam tauchen?

- wo kommst denn her?

Deutschland

- dann nicht, zu riskant (ich geh lieber allein, oder mit einem Russen)

headscratch

TondobarPassivtaucher
15.07.2017 21:11

Na, wär das nicht noch ein attraktives neues Specialty: Law Diver?

Nach den Gesetzen der Statistik muss es weniger wahrscheinlich sein, wegen Mitschuld an einem tödlichen Tauchunfall verfolgt zu werden als selbst beim Tauchen zu Tode zu kommen - schließlich sterben auch Solotaucher und manch ein Taucher verstirbt auch trotz nicht zu beanstandendem Rettungsversuch. Dennoch hat man anscheinend vor dem irdischen Gericht mehr Angst als vor dem himmlischen - ähnlich wie die Sache mit den tödlichen Haiattacken und den von Kühen zertrampelten Menschen.

Kleiner Tipp für alle, die jetzt schlaflose Nächte haben: Einfach mal googeln, wie man sich am besten verhält, wenn man in sowas verwickelt ist. Vielleicht lädt man auch mal einen Strafverteidiger für ein Referat  in den Tauchverein ein.  Dann muss man sich vielleicht im Tauchurlaub auch nicht als Fiesling und Querulant aufführen.

uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
15.07.2017 21:39

@kwolf: Es wäre hier tatsächlich eine Gelegenheit gewesen, überhaupt mal eine gerichtliche Entscheidung dieser Thematik durch das AG Leonberg (Amtsgericht, nicht BGH) und möglicher Berufungs- bzw. Revisionsinstanzen in der Folge der mittlerweile fast 20 Jahre zurückliegenden Entscheidung des LG Darmstadt zu bekommen. Die Begründung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft dürfte der Pressemitteilung nach tatsächlich auf "zusammen im Wasser reicht" zurückzuführen sein, und das kann in unser aller Interesse nicht richtig sein. Ich glaube nicht, dass das durch eine Berufungs- oder Revisionsentscheidung so gehalten worden wäre. Sollte mir wieder mal so eine - für den bzw. die Geschädigten jeweils sehr traurige - Situation auffallen, die tatsächlich vor Gericht landet, werde ich weiter berichten.  

ramklovApnoeTL, TL**
15.07.2017 22:43Geändert von ramklov,
15.07.2017 22:45

@ Stille Mitleser,

hier mal Rechtsprechung von früheren Fällen: Tauchunfall_mit_Todesfolge PDF-dateien/Urteile1.pdf  Dort ist auch die angesprochene Entscheidung des LG Darmstadt genannt.

@ Rest,

tatsächlich ist es so, dass wir Taucher uns in einer Gefahrengemeinschaft befinden. In der Praxis zieht der erfahrene Taucher die A.....karte, wenn a) dem unerfahrenen Taucher etwas passiert und b) der erfahrene Taucher keine gute Gründe hatte den Schaden des unerfahrenen Tauchers zu verhindern. Da stimme ich kwolf zu, dass in dem Artikel nicht klar erklärt ist, wo konkret nun der Beginnn des gemeinsamen Tauchens und der Gefahrengemeinscharft liegt. Der Staatsanwalt wird ja selbst mit einer "dünnen Beweislage" zitiert, was immer das aus dem Munde eines Staatsanwalts heißen soll. Das Fazit in dem obigen Link ist, sorry, leider sehr dürftig.

kwolf hat es auch schon angesprochen: Vorsicht im Ausland. Wenn ich beispielsweise einen Bronzetaucher mit 500 Tauchgängen zum Dekotauchen auf 40m mitnehme, könnte es für mich Höherbrevetierten in FR ganz gewaltig anders aussehen als in DE.

gruß ramklov

15.07.2017 22:45

@ uboettger, so sehe ich das auch thumbup

@Tondobar, ach weißt du, nach meiner Überzeugung der Rechtslage tauche ich ganz entspannt: Ich bin bereit, Verantwortung zu übernehmen oder in der Lage, unzweideutig abzulehnen. Aber was du uns an erhellendem sagen willst ist, ist mir wie so oft nicht klar - aber eh wurscht.

ramklovApnoeTL, TL**
15.07.2017 22:49

@ Tondobar

wie man sich am besten verhält, wenn man in sowas verwickelt ist.

immer und immer wieder daran denken den unwohlen Taucher zum Land zu begleiiten und dort dafür zu sorgen, dass er betreut wirt. Weitertauchen erst, wenn der unwohle Taucher sein Gerät abgeleg hat und unter Beobachtung ist.

gruß ramklov

15.07.2017 23:08

Zum Urteil aus Darmstadt: Dieses und die Begründung kann ich nachvollziehen. Sollte allerdings ein niedriger brevetierter Taucher bewusst einen Solotauchgsng antreten, fühlte ich mich nicht mehr berufen, ihn davon abzuhalten, außer ggf. auf eine mir bekannte Gefahrensituation hinzuweisen, die mir, aber offensichtlich dem anderen nicht bekannt ist, oder er offensichtlich falsch einsätzt. Urteile, die solche Abgrenzungen klar erkennen lassen, sind mir aber nicht bekannt. 

TondobarPassivtaucher
16.07.2017 00:31

Phantomschmerzen.

SirManfredSternenflotte
16.07.2017 11:35Geändert von SirManfred,
16.07.2017 13:44

Moin,

es geht doch nicht darum, ob ich alleine oder mit einem Russen tauche, ob ich ein Law-Diver bin, ob man die A...-Karte hat, wenn man höher brevetiert ist!

Anders als in Frankreich ist in D Tauchen nicht rechtlich normiert. Tauche ich nun im Buddy-Team und es passiert was, dann werden die deutschen Organe der Rechtspflege schauen, was  es für anerkannte Regeln gibt und ob dagegen verstoßen wurde.
In dem dargelegten Geschehen, hat man sich - spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem man den Mittaucher wieder alleine an Bord geschickt hat, nicht an die Regel: "Tauche nie allein" gehalten.

Wenn ich mich nun während des gesamten Tauchgangs (der beginnt i.d.R. mit den Vorbereitungshandlungen an Bord und endet wieder an Bord) an die allgemein anerkannten Standarts halte, werde ich sicher nicht strafrechtlich belangt. Daher finde ich schon, dass "Rechtssicherheit" besteht.

Viele der erfahren Taucher werden schon gegen die eine oder andere Regel verstoßen haben .....  Aber wenn dann was passiert, ja dann kann die Luft dünn werden. ..... Das fängt M.E. beim unterlassenen Buddy-check an.

Kwolf: nach meiner Überzeugung der Rechtslage tauche ich ganz entspannt: Ich bin bereit, Verantwortung zu übernehmen oder in der Lage, unzweideutig abzulehnen  thumbup

16.07.2017 13:15

@ Tondobar, du armer! Was haben sie dir amputiert?

uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
17.07.2017 07:48

@SirManfred: Wenn man ein bißchen im Kaffeesatz der Presseberichterstattung liest, dann war das mit der Zuordnung als Buddyteam schon ein Problem. Wahrscheinlich hat sich die Dreier-Gruppe der Familie weiter als ein Buddy-Team verstanden (so zumindest meine Schlussfolgerung), während der Verunglückte eher aussen vor blieb. Dass dann der in Leonberg Angeklagte in Ägypten mit der Polizei ging, lag wohl daran, dass er seine Familie nicht möglicher Haft in Ägypten aussetzen wollte: "Erst nach dem Auftauchen habe der 60-Jährige erfahren, dass der Mann im Krankenhaus sei. Abends sei er dann auf der Polizeiwache vernommen worden. Auf die Frage der Richterin, warum nur er sich der Polizei gestellt hatte, erwiderte er: „Ich konnte ja nicht meine minderjährige Tochter hinschicken. Sie in einer Zelle in Ägypten, das wäre unvorstellbar.“

17.07.2017 09:26

Würde dieses Urteil dann in letzter Konsequenz auch bedeuten, dass die Haftpflichtversicherung eines Tauchers, der wegen starken Unwohlseins einen TG abbricht, den Mittauchenden den entgangenene TG und anteilig den Urlaubstag bezahlen müsste?

Es würde sich ja um eine "Rettungsaktion" handeln, der Schaden wäre gut bezifferbar.

Leider lässt das Urteil in dem obigen Fall auch offen, ob der verunglückte Taucher über eine gültige TTU verfügte.

Als Standard sehe ich hier die Untersuchung nach GTÜM.

SirManfredSternenflotte
17.07.2017 09:40Geändert von SirManfred,
17.07.2017 11:58

Ja, der Sachverhalt ist dünn...Wenn ich in der Suppe rühre komme ich zu dem Ergebniss, dass die Ex-Ehefrau oder für mich wahrscheinlicher die Tochter zusammen mit dem Verunfallten als (zufälliges) Buddyteam getaucht ist.
"Auf die Frage der Richterin, warum nur er sich der Polizei gestellt hatte, erwiderte er: „Ich konnte ja nicht meine minderjährige Tochter hinschicken. Sie in einer Zelle in Ägypten, das wäre unvorstellbar.“
Andernfalls wäre auch die Aussage: "...erzählte der Leonberger, der sich zudem auf die Buddy-Regel berief – diese besagt, dass man nur für den eigenen Tauchpartner ... verantwortlich sein darf", sinnfrei.  Er ist also nicht unmittelbar mit dem Verunfallten als Buddy getaucht.

Gleichwohl hätte die Gruppe ihn gemeinsam an Bord geleiten müssen oder zumindest sein Buddy, für den dann der Tauchgang auch beendet gewesen wäre. Grundsatz: Tauche nie alleine! Hier Übersetzt: Lass ihn nicht alleine (tauchen).
Und diese Regel kennt jeder Taucher jeden Tauchverbandes

SirManfredSternenflotte
17.07.2017 14:17Geändert von SirManfred,
17.07.2017 14:21

@ thomys: Es ist Deine Pflicht zu helfen!!! Wirklich sehr verkürzt zusammengefasst:

Wenn ein Taucher zusammen mit einem anderen oder mehreren Taucher(n) einen Tauchgang beginnt, dann heißt das grundsätzlich erst mal: Mitgegangen, mitgehangen.

Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam Tauchen, dann bilden sie eine sog. Gefahrengemeinschaft die (auch) den Zweck gegenseitigen Beistands in Gefahrenlagen hat. Die Mitglieder einer Gefahrengemeinschaft haben eine Garantenstellung untereinander; ob sie nun wollen oder nicht. Jeder Garant muss versuchen in der konkreten Situation Schaden abwenden. Gilt z.B. auch beim Bergsteigen.
Selbst wenn der niedrig brevetierte Taucher viel unerfahrener als der andere ist, schließt das die Existenz der Gefahrengemeinschaft und damit verbunden der Garantenstellung in Tauchgruppe nicht aus. Er muss immer das tun, wozu er generell nach seinem Wissen fähig ist.
Sonst machst DU DICH strafbar.

17.07.2017 14:36

@SirManfr...

Ich denke, dass hier jeder die Definition und Bedeutung der Begriffe Gefahrengemeinschaft und Garantenstellung kennt, diese müssen nicht

immer wieder kopiert werden, macht den Thread nur unnötig lang.

Du beziehst Dich auf meinem Beitrag, aber ohne inhaltlich auf meinen Beitrag einzugehen??

Apropos Bergsteigen, hier ist es definitiv nicht so, dass eine eingespielte Bergsteigergruppe kurz nach Beginn der Tour einen völlig unbekannten Menschen zugewiesen bekommt, den sie mitnehmen müssen.

mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
17.07.2017 15:14

@Thomys: Vielleicht liegt es daran, dass du mit deinen hypothetischen Überlegungen von 09:26 Uhr hier am Thema vorbeigeschrammt bist, so dass Sir Manfred nicht darauf einging.

Die Diskussion dreht sich nunmal um die strafrechtliche Betrachtungsweise der beschriebenen Gefahrengemeinschaft. Du betrachtest da plötzlich zivil-/haftungsrechtliche Fragen...

TondobarPassivtaucher
17.07.2017 16:07

Die Diskussion driftet insgesamt wieder ins Blabla ab, und da sehe ich thomys Anteil eher gering. Sein Vergleich mit dem Bergsteigen ist ja völlig berechtigt. Zumindest was die Verhältnisse in Deutschland betrifft, sehe ich eine nicht unerhebliche Mitschuld dafür bei den Tauchern selbst, genauer gesagt, bei dem Teil, der organisiert ist. Denn nur die treten in Kontakt zu den Medien, über die sich die Nichttaucher (darunter dann auch die Staatsanwälte) ein Bild von der Tauchpraxis machen.Eigenbrödlerische Solotaucher wie ich werden eben nie interviewt.

Offenbar hat sich in den Köpfen festgesetzt, dass Tauchen hochgefährlich ist, weil das Element Wasser ja lebensfeindlich sei. So fest wie die berühmte Sauerstoffflasche, die wir uns auf den Rücken schnallen. Deshalb kommt dann der Staatsanwalt gedanklich nicht damit klar, dass ein Tauchgang in der Praxis vielfach nicht anders organisiert wird wie ein Halbtags-Ausfahrt des ADFC für Nichtmitglieder. Man kann dem guten Mann nicht einmal vorwerfen, dass er gleich Fahrlässigkeit unterstellt, wenn er mit einer Realität konfrontiert wird, die seinem medial vermittelten Bild widerspricht.

D.h., wir müssen umsteuern, um die juristische Meinung in die richtige Richtung zu befördern. Es wurde ja schon gesagt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, also schnappt sich der Jurist die allgemein anerkannt Praxis. Und die legen wir fest, bzw. die von uns unterhaltenen Verbände.

Also, klarer Appell (Sir Manfred bitte mal herhören): Bei allen Kontakten zu Muggels (= Nichttaucher) den PADI-Hut aufsetzen: Diving is Fun, Tauchen kann jeder von 8 bis 88, überhaupt nicht gefährlich, zu Zweit ist sicherer, aber Solo gibt es auch. Ausbildung des eigenverantwortlich und selbstständigen Tauchers, nicht des begleiteten Tauchers. An der Bar im Vereinsheim könnt ihr dann ja immer noch den Anfängern beim Bier erzählen, dass ihr letze Woche beim Rüttler dem Sensemann wieder knapp entronnen seid. Gefahrengemeinschaft und Garantenstellung sind unbekannte Wörter und pfui - genauso wie generelles Tempolimit 130 auf der Autobahn. Sobald man gewisse Wörter ausspricht, hat man die Debatte schon verloren.

SirManfredSternenflotte
17.07.2017 16:17Geändert von SirManfred,
17.07.2017 16:25

@ thomys

Auch Taucher müssen keine anderen Taucher mitnehmen!!!

Zu Deiner Frage: Nein! Ein Schadenersatz aus Vertragsverletzung scheidet wohl aus. Bleibt der deliktische Schadenersatz § 823 BGB
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Und die Haftpflichtversicherung tritt nur ein, wenn Du einen Schaden (rechtlich) verursacht hast.

@Tondobar: Ja Diving ist fun! Und wenn Du solo tauchst hast Du das Problem ja nicht, oder....

Aber das bringt zu der Fragestellung nichts

17.07.2017 18:08Geändert von kwolf1406,
17.07.2017 18:08

@ Tondobar. Am Thema vorbei.

Dein Vorschlag würde nichts bringen. Besser: Du meldest beim Deutschen Juristentag einen Vortrag zum "Solotauchen unter Würdigung der falschen Verbandspolitik der Taucher" an...

TondobarPassivtaucher
17.07.2017 18:09

@SirManfred: Der Groschen fällt langsam, aber er fällt. Gut so!

Du kannst sogar noch zwei Schritte weiter gehen:

  1. Wenn wir alle solo tauchen, hat keiner das Problem
  2. Wenn alle Nichttaucher wissen, dass wir Taucher solo tauchen, dann könnten wir auch wieder zusammen tauchen, ohne dass uns jemand einen Strick daraus drehen kann, wenn was passiert

Der Punkt ist ja: Alle hier im Forum sind sich einig, dass die von juristischer Seite erhobenen Ansprüche an Hilfs- und Unterstützungsleistungen zwischen einander unbekannten Tauchern / bloßen Zufallsbekanntschaften zu weit gehen.

Wie schrumpft man die Erwartungshaltung der Justiz an Taucher wieder auf das Maß zurück, was auch für andere Natursportarten wie das schon angesprochene Bergsteigen gilt?

Wie dokumentiert man gerichtsfest, wer Teil der eigenen Seilschaft ist und wer nicht? Gegebenenfalls steht es Aussage gegen Aussage, wobei der eine als Zeuge und der andere als Angeklagter aussagt.

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