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Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD

Flug ab FRA 07.03.24 - Probleme & Erstattung etc.?

Geändert von Dieter_BS,

Hallo zusammen, Ihr wisst ja sicher noch, was am 7. März los war. Der Flughafen FRA war gesperrt, wir bekamen am 6. März 14.30 Uhr die Aufforderung vom Veranstalter (Pauschalreise Malediven) schon am 6. März nach FRA zu reisen und bis spätestens 21.30 Uhr durch die Kontrollen zu sein, was uns nicht möglich war. Eine Umbuchung wurde nicht angeboten. Wir haben uns selber dann auf eigene Kosten für den 7. März schnell noch einen Flug ab Zürich gebucht um unseren Malediven Pauschalurlaub wie gebucht antreten zu können. Wir haben also den Flug ab FRA verfallen lassen. Der veranstalter hatte uns das gestattet(email) aber natürlich nix zu den Kosten gesagt.

Nun hatte ich am 18.4. und 2 Wochen später nochmal emails an Veranstalter mit der Bitte entweder um Erstattung des nicht angetretenen Fluges ab FRA (Condor) oder für den Flug ab Zürich gebeten. Da kamen nur automatische Antworten. Heute hab ich angerufen und die haben gesagt, ich solle mich an Condor wenden über das Reklamationsformular, hab ich heute gemacht.

Frage an Euch: hatte auch jemand Flug ab FRA am 7. März und den nicht erreichen können? Und habt ihr was erstattet bekommen oder anderen Flug? Wdenn ja, von wem?

Herzlichen Dank

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06.05.2024 16:53
Da gibts einerseits die Fluggastentschädigungen, aber die werden hier nicht greifen, da nicht die Fluglinie für die Verspätung/Stornierung/Nichtbeförderung verantwortlich war. Streiks des Flugpersonals wären zwar nicht als höhere Gewalt anzusetzen, aber da es sich ja um das Sicherheitspersonal handelte, hat da die Fluglinie keinen Einfluss drauf, d.h. wohl höhere Gewalt, keine Entschädigung.

Zuständig ist hier wohl der Veranstalter der Pauschalreise. Wenn es eine Pauschalreise war, dann kann der nicht einfach an die Fluglinie verweisen. Bei versäteter Ankunft könnte man den Reisepreis mindern, wie sich das bei Eigenumbuchung verhät, weiß ich nicht, da wird sich der Gang zu einem Verbraucherschutz empfehlen.
Falls online mit Kreditkarte bezahlt könnte man noch versuchen, das Geld rückbuchen zu lassen (Chargeback). Nichterfüllung eines Internetgeschäfts. Der Reiseveranstalter wird dagegenhalten, das er ja einen Teil der Leistung erfüllt hat, und die Rückbuchung ändert erstmal nichts am Vertragszustand. Aber erfahrungsgemäß steigt die Kommunakationsbereitschaft, wenn man das Geld abzieht.
SpaetberufenerMaster Scuba Diver
06.05.2024 19:06
In Hinsicht auf den Ansprechpartner stimme ich Schokoladenhai zu: Du hast einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Condor. Soll sich der Reiseveranstalter um die Erstattung kümmern. Die Condor kann Dich bequem abtropfen lassen - keine Schuld, kein Vertrag. Ob eine Rückbuchung elegant ist mag ich nicht zu beurteilen. Dem Reiseveranstalter würde ich anbieten zu zahlen oder sich mit einem Anwalt auseinandersetzen zu müssen.
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
07.05.2024 14:48
Ich danke Euch! Rückbuchung macht keinen Sinn, da müsste ich die Kosten der gesamten Pauschalreise rückbuchen, ich weiss ja nicht, wieviel der nicht angetreten Flug ausmacht. Werde weiter den Veranstalter nerven, ich sehe es auch so, dass Condor da nix mit zu tun hat. Anwalt lohnt nicht, der Flug ab Zürich war 1600 für uns beide, die Anwaltkosten würden am Ende ggf. höher als das.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
07.05.2024 15:02
Theoretisch kannst du beim Reiseveranstalter deine Kosten für den von dir gebuchten Flug einfordern. Allerdings hättest du ihm vorher die Möglichkeit geben müssen, ggf einen Ersatzflug zu organisieren (falls er nachweisen kann, dass es einen billigeren Ersatzflug gegeben hätte, müsste er nur dafür aufkommen. Diesen Nachweis muss aber der Veranstalter erbringen.

Auch müsste der Veranstalter deine Anwalts- und ggf Gerichtskosten tragen. Ihm sollte klar sein, dass die Rechtslage hier sehr eindeutig ist.

Ich sehe daher folgende Optionen:
a) einvernehmliche Einigung (sollte unter Erwachsenen eigentlich möglich sein)
b) Rückbuchung per Kreditkarte und du überweist zeitgleich den Reisepreis minus deiner Flugkosten. Wenn der Veranstalter damit nicht einverstanden sein sollte kann er ja auf Dich zukommen oder klagen (wird er aber nicht machen, da er hier den kürzeren zieht). Wichtig: dokumentiere vorher, dass du eine einvernehmliche Einigung versucht hast
c) du gehst zum Anwalt und der fordert dad Geld ein.

Ich persönlich würde erst a und danach b wählen. Ggf kannst du per Kreditkarte sogar einen Teilrückruf machen
Sascha314AOWD, Nitrox, Deep
07.05.2024 15:03
Du könntest mal über flightright das prüfen.

Ich erinnere mich dunkel an irgendwas, dass ab 24h vor regulärem Abflug die durchführende Fluggesellschaft involviert ist. Aber being den Zusammenhsng nicht hin.
07.05.2024 15:28
So wie Cicci geschrieben hat, erst a dann b, Variante b ist recht gefinkelt, rechtlich ändert sich mal gar nichts, aber du drehst damit den Spieß um. Momentan spielt ja der Reiseveranstalter "Verklag mich doch für das bisserl, rechnet sich eh ned, Kostenrisiko". Buchst du zurück und zahlst aber den anderen Anteil, spielst du dann dasselbe Spiel. Wobei da sicher einige Mahnungen usw kommen werden, möglicherweise über ein Inkassobüro, das muss man dann eben durchziehen.


AlbWerDiveCMAS***
07.05.2024 15:30
Das Vorgehen selbst eine Alternative zu suchen ist immer ungünstig. Allerdings sehe ich hiermit gute Chancen:

- "wir bekamen am 6. März 14.30 Uhr die Aufforderung vom Veranstalter (Pauschalreise Malediven) schon am 6. März nach FRA zu reisen und bis spätestens 21.30 Uhr durch die Kontrollen zu sein" -> Zumutbarkeit, Schadensminderung, da sonst komplette Resie ausgefallen wäre
- "Der veranstalter hatte uns das gestattet(email) aber natürlich nix zu den Kosten gesagt." -> würde ich als Zustimmung deuten

In heutigen Zeiten musst immer Anwalt bei der Hand haben...
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
08.05.2024 15:01
Danke Euch. Der Veranstalter (kurz. VA) forderte wie gesagt die frühere Anreise und teilte gleichzeitig mit, dass das zumutbar wäre (inkl. gut 24h auf dem airport am Gate (!) rumzuhängen bis Abflug) und er keine UImbuchungen macht. Ausserdem war die Erreichbarkeit des VA miserabel (Tel, mail), immerhin hatten sie dann am 6. März gegen 17-18 Uhr geantwortet, dass wir den Zürich Flig buchen können, und die pauschalreise nicht verfällt (die Frage war noch offen), auch wenn wir den Hinflug nicht antreten. Danach haben wir schnell den Zürich Flug gebucht, weniger als 24h vor Abflug, waren froh noch was zu kriegen, also ewig rumopern mit nicht erreichbarem VA hätte nur Verlust des Zürcih Fluges und verspätete Anreise bedeutet.
Ich werd irgendwann mal posten, wie es ausgegangen ist.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
08.05.2024 19:05
Ergänzend zu AlbWerDive stellt sich auch die Frage, ob eine Aufforderung am 06.03. um 14:30, in FRA noch vor 21:30 durch die Kontrollen zu sein, tatsächlich zumutbar ist.

Das hieße du müsstest spätestens 20:30 ( wahrscheinlich noch früher) am Flughafen sein. Möglicherweise hast du eine längere Anfahrt oder die Koffer noch gar nicht gepackt, so dass dies evtl sehr eng bis unmöglich sein kann.

24h am Gate auf den Abflug zu warten ist sicher auch kein Vergnügen.

Ich denke du hast sehr gue Chancen. Wie gesagt, mit Variante A -> B kannst du das sehr elegant lösen. Glaube kaum, dass ver Veranstalter da klagen würde ... das Risiko damit Schiffbruch zu erleiden ist sehr hoch.
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
29.05.2024 14:41
Wir haben von DerTour den aus o.g. Gründen nicht angetretenen Condor Flug aus Kulanz erstattet bekommen. Somit bleiben wir "nur" auf den ca. 600 Mehrkosten für den Zürich Flug sitzen. Für mich ist das damit OK und abgeschlossen. das nächste Mal fliegen wir direkt ab Zürich, FRA ist raus
29.05.2024 15:03
Dieter_BS
erfreulich, dass du eine Rückmeldung über den Ausgang der Angelegenheit gibst thumbup

Eine private Rechtsschutzversicherung wäre bestimmt nicht unnötig wink2
Dominik_Emind is like parachute
29.05.2024 16:00
Bin ehrlich auch sicher, dass sehr viele Flughäfen mal bestreikt werden. Das Risiko wird man überall haben...
29.05.2024 19:11
@Dieter, schön das DERTour aus Kulanz den Flug erstattet hat. Wenn ich das alles richtig gelesen und verstanden habe, dann fand der Flug ab FRA ja statt, du hattest nur keine Chance, den zu erreichen. Und das Risiko, pünktlich am Flughafen/Gate zu sein ist leider nun mal das des Passgiers, so doof daß auch in diesem Fall ist.
AlbWerDiveCMAS***
30.05.2024
@J@TNet: ganz sicher nicht. Es muss auch überhaupt möglich/zumutbar sein. 14:30 am selben Tag ist ganz sicher zu spät für so eine gravierende Änderung.
30.05.2024 11:53
Welche Änderung? Der Flug ist doch, nach allem was ich aus dem Thread raus lesen kann, so durch geführt worden wie geplannt. Und so hart es kling und so scheiße es ist, die Verantwortung für das rechtzeitige Erreichen des Flugahfens und des Gates liegt beim Passagier. Az. III ZR 204/21 gibt da eine Tendenz der Rechtssprechung vor, auf AG Ebene wird das unterschiedlich beurteilt, so hat das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16) den Passagieren (teil)recht gegeben, daß der Flughafen für eine vernüftige Sicherheitskontrolle zu sorgen hat, das AG München (leider ohne AZ) hat in einem ähnlich gelagerten Fall dei Klage abgewiesen. Wenn dann wäre der Anspruchsgegner hier derjenige, der für die Sicherheitskontrollen verantwortlich ist, nicht jedoch die Fluggesellschaft oder der Veranstalter.
Dominik_Emind is like parachute
30.05.2024 11:56Geändert von Dominik_E,
30.05.2024 11:58
Ich lese das sehr anders. Flug war laut Überschrift für 7. März geplant. Am Tag vorher, 6. März, kam um halb 3 die Nachricht dass man schon 7 Stunden später am Gate sein müsse. Das ist sicherlich nicht akzeptabel, auch wenn es natürlich den wenigsten Ärger verursacht hätte wenn man das so gemacht hätte...womit man dann aber übrigens auch 17 Stunden am Gate hätte warten müssen, so wie ich das sehe. Verhältnismäßigkeit existiert ja schon als Kategorie...
30.05.2024 12:30
@Dominik, der Veranstalter hätte auch nix sagen können, der arme Dieter wäre nach Frankfurt gefahren und dann am Flughafen gestrandet. Und das Gericht hätte gesagt, Pech, du mußt dich schon selbst über sowas wie einen Streik des Sicherheitspersonals informieren, kam ja in den Nachrichten. Es gibt hier schlicht nix, was dem Veranstallter zuzurechnen wäre um daraus einen Anspruch abzuleiten.
Dominik_Emind is like parachute
30.05.2024 16:36Geändert von Dominik_E,
30.05.2024 19:49
Wait a second. Da würde ich aber auch erstmal rausfinden wollen ob denn die Fluglinie den Flug (--> vermutlich sehr unterbesetzt) überhaupt hat fliegen lassen. Denn sehr viele die gebucht hatten werden nicht da gewesen sein...wissen wir das? Kein Flug, sicherlich keine Bezahlung.

Hinzu kommt: aller mindestens muss doch so weit ich lese eine -- zumutbare -- Alternative angeboten (z.B. Flug am Tag drauf, whatever) oder den lange am Gate Wartenden eine entsprechende Versorgung bereit gestellt werden. Irgendwie klang das für mich nicht unbedingt so als sei das passiert.

Zahlungen "aus Kulanz" sind sicherlich oft genug auch vor dem Hintergrund, dass eine Zahlung in Wahrheit nicht vermeidbar ist...
GarfiSchnorchelabzeichen
30.05.2024 22:30
So einfach, wie sich mancher das hier vorstellt ist das nicht.
Ein Streik zielt ja gerade darauf ab, den geregelten Verkehr zu stören. Daher zählt ein Streik häufig als außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von vielen Haftungen befreit. Insbesondere dann, wenn der Streik außerhalb des Einflussbereiches der Fluglinie stattfindet, wie hier, beim Sicherheitspersonal.
Die Airline muss belegen, dass sie alles Vertretbare getan hat, um die Folgen abzumildern, aber auch der Passagier muss in diesem Fall Belastungen auf sich nehmen, die sonst weit außerhalb der Zumutsbarkeitsgrenze liegen.
AlbWerDiveCMAS***
30.05.2024 22:58
@Garfi: Streik ist hier wirklich ein Knackpunkt. Allerdings geht es hier um eine Pauschalreise. Hier hat der VA durchaus eine Verantwortung. Ich bin jetzt aber raus. Ging ja soweit gut aus.
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
08.06.2024 17:07
Die Sache ist geklärt, ihr braucht Euch daran nicht weiter abarbeiten. In meinem ersten Post oben ist die situation beschrieben. der Veranstaler hat die Pflicht über Änderungen zu informieren, auch wenns Streik o.ä. ist, haben die gemacht, schneller gings wohl nicht bei denen, und wir konnten bei der späten Info definitiv nicht anreisen. Wegen der 600, die wir nun selber gezahlt haben, würd ich keinen Anwalt bemühen, auch mit R-versicherung nicht, wär mir zuviel Aufwand, in der Zeit kann ich besseres und schöneres machen. Für mich: Ende gut - alles gut. Deckel drauf und fertig.
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