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Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD

Flug ab FRA 07.03.24 - Probleme & Erstattung etc.?

Geändert von Dieter_BS,

Hallo zusammen, Ihr wisst ja sicher noch, was am 7. März los war. Der Flughafen FRA war gesperrt, wir bekamen am 6. März 14.30 Uhr die Aufforderung vom Veranstalter (Pauschalreise Malediven) schon am 6. März nach FRA zu reisen und bis spätestens 21.30 Uhr durch die Kontrollen zu sein, was uns nicht möglich war. Eine Umbuchung wurde nicht angeboten. Wir haben uns selber dann auf eigene Kosten für den 7. März schnell noch einen Flug ab Zürich gebucht um unseren Malediven Pauschalurlaub wie gebucht antreten zu können. Wir haben also den Flug ab FRA verfallen lassen. Der veranstalter hatte uns das gestattet(email) aber natürlich nix zu den Kosten gesagt.

Nun hatte ich am 18.4. und 2 Wochen später nochmal emails an Veranstalter mit der Bitte entweder um Erstattung des nicht angetretenen Fluges ab FRA (Condor) oder für den Flug ab Zürich gebeten. Da kamen nur automatische Antworten. Heute hab ich angerufen und die haben gesagt, ich solle mich an Condor wenden über das Reklamationsformular, hab ich heute gemacht.

Frage an Euch: hatte auch jemand Flug ab FRA am 7. März und den nicht erreichen können? Und habt ihr was erstattet bekommen oder anderen Flug? Wdenn ja, von wem?

Herzlichen Dank

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06.05.2024 16:53
Da gibts einerseits die Fluggastentschädigungen, aber die werden hier nicht greifen, da nicht die Fluglinie für die Verspätung/Stornierung/Nichtbeförderung verantwortlich war. Streiks des Flugpersonals wären zwar nicht als höhere Gewalt anzusetzen, aber da es sich ja um das Sicherheitspersonal handelte, hat da die Fluglinie keinen Einfluss drauf, d.h. wohl höhere Gewalt, keine Entschädigung.

Zuständig ist hier wohl der Veranstalter der Pauschalreise. Wenn es eine Pauschalreise war, dann kann der nicht einfach an die Fluglinie verweisen. Bei versäteter Ankunft könnte man den Reisepreis mindern, wie sich das bei Eigenumbuchung verhät, weiß ich nicht, da wird sich der Gang zu einem Verbraucherschutz empfehlen.
Falls online mit Kreditkarte bezahlt könnte man noch versuchen, das Geld rückbuchen zu lassen (Chargeback). Nichterfüllung eines Internetgeschäfts. Der Reiseveranstalter wird dagegenhalten, das er ja einen Teil der Leistung erfüllt hat, und die Rückbuchung ändert erstmal nichts am Vertragszustand. Aber erfahrungsgemäß steigt die Kommunakationsbereitschaft, wenn man das Geld abzieht.
SpaetberufenerMaster Scuba Diver
06.05.2024 19:06
In Hinsicht auf den Ansprechpartner stimme ich Schokoladenhai zu: Du hast einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Condor. Soll sich der Reiseveranstalter um die Erstattung kümmern. Die Condor kann Dich bequem abtropfen lassen - keine Schuld, kein Vertrag. Ob eine Rückbuchung elegant ist mag ich nicht zu beurteilen. Dem Reiseveranstalter würde ich anbieten zu zahlen oder sich mit einem Anwalt auseinandersetzen zu müssen.
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
07.05.2024 14:48
Ich danke Euch! Rückbuchung macht keinen Sinn, da müsste ich die Kosten der gesamten Pauschalreise rückbuchen, ich weiss ja nicht, wieviel der nicht angetreten Flug ausmacht. Werde weiter den Veranstalter nerven, ich sehe es auch so, dass Condor da nix mit zu tun hat. Anwalt lohnt nicht, der Flug ab Zürich war 1600 für uns beide, die Anwaltkosten würden am Ende ggf. höher als das.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
07.05.2024 15:02
Theoretisch kannst du beim Reiseveranstalter deine Kosten für den von dir gebuchten Flug einfordern. Allerdings hättest du ihm vorher die Möglichkeit geben müssen, ggf einen Ersatzflug zu organisieren (falls er nachweisen kann, dass es einen billigeren Ersatzflug gegeben hätte, müsste er nur dafür aufkommen. Diesen Nachweis muss aber der Veranstalter erbringen.

Auch müsste der Veranstalter deine Anwalts- und ggf Gerichtskosten tragen. Ihm sollte klar sein, dass die Rechtslage hier sehr eindeutig ist.

Ich sehe daher folgende Optionen:
a) einvernehmliche Einigung (sollte unter Erwachsenen eigentlich möglich sein)
b) Rückbuchung per Kreditkarte und du überweist zeitgleich den Reisepreis minus deiner Flugkosten. Wenn der Veranstalter damit nicht einverstanden sein sollte kann er ja auf Dich zukommen oder klagen (wird er aber nicht machen, da er hier den kürzeren zieht). Wichtig: dokumentiere vorher, dass du eine einvernehmliche Einigung versucht hast
c) du gehst zum Anwalt und der fordert dad Geld ein.

Ich persönlich würde erst a und danach b wählen. Ggf kannst du per Kreditkarte sogar einen Teilrückruf machen
Sascha314AOWD, Nitrox, Deep
07.05.2024 15:03
Du könntest mal über flightright das prüfen.

Ich erinnere mich dunkel an irgendwas, dass ab 24h vor regulärem Abflug die durchführende Fluggesellschaft involviert ist. Aber being den Zusammenhsng nicht hin.
07.05.2024 15:28
So wie Cicci geschrieben hat, erst a dann b, Variante b ist recht gefinkelt, rechtlich ändert sich mal gar nichts, aber du drehst damit den Spieß um. Momentan spielt ja der Reiseveranstalter "Verklag mich doch für das bisserl, rechnet sich eh ned, Kostenrisiko". Buchst du zurück und zahlst aber den anderen Anteil, spielst du dann dasselbe Spiel. Wobei da sicher einige Mahnungen usw kommen werden, möglicherweise über ein Inkassobüro, das muss man dann eben durchziehen.


AlbWerDiveCMAS***
07.05.2024 15:30
Das Vorgehen selbst eine Alternative zu suchen ist immer ungünstig. Allerdings sehe ich hiermit gute Chancen:

- "wir bekamen am 6. März 14.30 Uhr die Aufforderung vom Veranstalter (Pauschalreise Malediven) schon am 6. März nach FRA zu reisen und bis spätestens 21.30 Uhr durch die Kontrollen zu sein" -> Zumutbarkeit, Schadensminderung, da sonst komplette Resie ausgefallen wäre
- "Der veranstalter hatte uns das gestattet(email) aber natürlich nix zu den Kosten gesagt." -> würde ich als Zustimmung deuten

In heutigen Zeiten musst immer Anwalt bei der Hand haben...
Dieter_BSCMAS*/PADI AOWD
08.05.2024 15:01
Danke Euch. Der Veranstalter (kurz. VA) forderte wie gesagt die frühere Anreise und teilte gleichzeitig mit, dass das zumutbar wäre (inkl. gut 24h auf dem airport am Gate (!) rumzuhängen bis Abflug) und er keine UImbuchungen macht. Ausserdem war die Erreichbarkeit des VA miserabel (Tel, mail), immerhin hatten sie dann am 6. März gegen 17-18 Uhr geantwortet, dass wir den Zürich Flig buchen können, und die pauschalreise nicht verfällt (die Frage war noch offen), auch wenn wir den Hinflug nicht antreten. Danach haben wir schnell den Zürich Flug gebucht, weniger als 24h vor Abflug, waren froh noch was zu kriegen, also ewig rumopern mit nicht erreichbarem VA hätte nur Verlust des Zürcih Fluges und verspätete Anreise bedeutet.
Ich werd irgendwann mal posten, wie es ausgegangen ist.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
08.05.2024 19:05
Ergänzend zu AlbWerDive stellt sich auch die Frage, ob eine Aufforderung am 06.03. um 14:30, in FRA noch vor 21:30 durch die Kontrollen zu sein, tatsächlich zumutbar ist.

Das hieße du müsstest spätestens 20:30 ( wahrscheinlich noch früher) am Flughafen sein. Möglicherweise hast du eine längere Anfahrt oder die Koffer noch gar nicht gepackt, so dass dies evtl sehr eng bis unmöglich sein kann.

24h am Gate auf den Abflug zu warten ist sicher auch kein Vergnügen.

Ich denke du hast sehr gue Chancen. Wie gesagt, mit Variante A -> B kannst du das sehr elegant lösen. Glaube kaum, dass ver Veranstalter da klagen würde ... das Risiko damit Schiffbruch zu erleiden ist sehr hoch.
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