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ärztliche Bescheinigung

einen guten morgen an alle,
mein ärztliches attest ist nur noch einen monat gültig... habe vor, jetzt noch kurzfristig im urlaub tauchen zu gehen. könnte das probleme geben von seiten der tauchbasis in bezug auf die fast abgelaufene gültigkeit ?
lg
H.
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01.07.2007 10:04
Solange es noch gültig ist dürftest du (theoretisch) keine Probleme haben. Notfalls musst du halt im Urlaub kurz zum Doc.
01.07.2007 10:10
vielen danke dir sebastian für die antwort, mmhh...aber dort dann zum doc, hätte ich mir schon ganz gerne erspart.
lg
H.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
01.07.2007 10:16
Einen Monat von was?
2 Jahre oder 3 Jahre?

Bei manchen Basen darf das Attest nicht älter 1 Jahr sein.
Und ab 40 sowieso!

Also schau mal nach und informier dich, was die Basis verlangt.
Die meisten Basen kennen einen Arzt vor Ort, der gegen ein entsprechendes Entgeld meist eine "Bescheinigung" ausstellt. Eine richtige Untersuchng solltest du nicht unbedingt erwarten.

01.07.2007 10:26
hallo Sephan,
du ich muß in meinem hohen alter jedes jahr ein aktuelles haben, das ist mir schon klar...nur fliege ich schon nächste woche und hab eben mit schrecken festgestellt das meines eben vom letzen jahr august ist. na die basis hatte ich dann auch schon angeschrieben... das schon vor 10 tagen und immer noch keine info von denen bekommen.
lg H.
01.07.2007 13:25
Hai Ocean 13
du wärst ja damit auf der sicheren Seitedenn Dein Attest ist ja nicht älter als ein Jahr


Das ist so eine Unsitte mancher Basen ein Attest zu verlangen das nicht älter als 1 Jahr ist und zwar auch bei jüngeren Personen.
Wenn der ausstellende Arzt sagt und bestätigt, dass das Attest 3 Jahre gültig ist aber inzwischen über 2 Jahre vergangen sind dann ist das Attest immer noch gültig.
Oder maßen sich manche Basen gerne an, dass sie eine größere Kompetenz haben als der ausstellende Arzt?





01.07.2007 14:40
Ocean13 (lanweiliger Name, weil vom Film abgeschrieben), füll auf der Tauchbasis einfach diesen Schein aus http://www.padi.com/padi/common/pdfs/sd/MedicalStatement_07_G.pdf , dann brauchst Du keine TTU.
01.07.2007 18:00
Danke euch Telemar-king + whaleshark !
ist halt das ich etwas unsicher geworden bin und nicht so ganz genau mehr wußte ob ich dort mit einem in kürze abgelaufenen attest nicht nachher dumm aus der wäsche dort vor ort schaue.

an Telemar-king: hey...lach nix abgeschrieben...ist immerhin noch mein pseudo und das schon seit jahren...immerhin habe ich den atlantik schon zweimal überquert.

einen netten an euch
H.
02.07.2007 09:08
Hai Ocean13

wünsch Dir einen schönen Urlaub

Darf man wissen wo es hin geht?

KormoranEN 14153-2
02.07.2007 11:53
Es gibt auch Basen denen die Selbstauskunft nicht reicht.
02.07.2007 13:22
Ich kenne die Selbstauskunft auch nur in der Beziehung, dass diese jemand unterzeichnet der einen Kurs machen möchte und keine ärztliche Untersuchung vorlegen kann.
Allerdingswarum wird diese dann nur für diesen Fall akzeptiert

Sollte die Selbstauskunft einer Basis nicht genügen und diese auf eine Untersuchung vor Ort bestehen. zum Beispiel für den Fall, dass das Attest vergessen wurde oder nicht mehr als gültig angesehen wirddrängt sich schon die Frage auf ....... hat die Basis mehr als nur ein aktuelles "Attest" in Händen

Wobei die meisten Untersuchungen in den Urlaubsgebieten wie ich finde meist eh nur schnelle Abzocke sind.

02.07.2007 14:04
whaleshark schrieb: "Wenn der ausstellende Arzt sagt und bestätigt, dass das Attest 3 Jahre gültig ist ..."

Kein Arzt wird bescheinigen, dass jemand ein, zwei oder sonstwieviele Jahre tauchtauglich sein wird.

Die Tauchtauglichkeit wird bestätigt am und für den Tag der Untersuchung. Siehe hierzu auch das entsprechende Formular auf der Seite www.gtuem.de

Die empfohlen Untersuchungsintervalle sind mehr oder weniger willkürlich festgelegt. Man geht halt offensichtlich davon aus, dass je älter man wird, die Wahrscheinlichkeit für eine nachhaltige Verschlechterung der Gesundheit und der allgemeinen Fitness höher wird, und man deswegen den Gesundheitszustand häufiger überprüfen muss.

Gruß
Bert
02.07.2007 14:41
HaiBert
wenn man von einem Arzt eine Tauchtauglichkeit bescheinigt bekommt ist die solange gültig wie darauf vermerkt ist(wenn es nicht zu Veränderungen im Gesundheitszustand kommt)
Dass niemand sagen kann ob diese Tauglichkeit morgen, in einem Monat, in einem Jahr oder in zwei Jahren noch vorliegt ist klar und da hast Du recht. Es wird die momentane Situation erfasst wie bei vielen anderen Dingen auch.
Sollte es zu keinen gravierenden Veränderungen beim Gesundheiszustand kommen ist die Tauchtauglickeit bis zu dem angegebenen Datum aber anzunehmen.
Und dann sollte dies die Basis auch so akzeptieren. Wenn manche Basen immer mit ihrem >>nicht älter als ein Jahr<< kommendann braucht es doch überhaupt keine längere Zeiten als ein Jahroder?

02.07.2007 15:26
Hallo whaleshark,

hast Du den schon mal eine ärztliche Bescheinigung gesehen, auf der steht "ist tauchtauglich bis ...", o.ä. Bei mir steht "Wiedervorstellung bis ...". Das ist aber ja, was den Gesundheitszustand angeht, völlig wertfrei.

Prinzipiell geht es mir darum, festzustellen, dass es auf den akuten Gesundheitszustand ankommt. Für anspruchsvolle Tauchvorhaben kann ein Veranstalter ggf. Atteste verlangen, die aktueller sind. Ich würde als Basenbetreiber, der sich rechtlichg absichern will, auch nicht auf eine ärzliche Begutachtung bauen, die drei Jahre zuvor durchgeführt wurde.

Gruß
Bert
02.07.2007 16:51
whaleshark, Bert, auf dem GTÜM-Bogen steht gar nix von "Gültig bis" oder "Wiederholungsuntersuchung am" . http://www.gtuem.org/modules/uploadmanager11/admin/index.php?action=file_download&file_id=1&location_id=false

Nach meinem Verständnis ist die Zeit drei Jahre bis und ein Jahr ab 40. Lebensjahr durch den VDST-Taucherpass verlangt (GTÜM selbst "empfiehlt" es nur!!!). Andere Organisationen oder Tauchbasen weltweit brauchen sich überhaupt nicht darum kümmern, was und wie gemäß den Richtlinien (Ausgabe 1998) des GTÜM untersucht ist und für tauglich befunden wird. Zumal man auch sehen kann, das der GTÜM ein Verein ist. Ein hochwichtiger, hochgelobter und mit Fachleuten durchsetzer Verein, jedoch vom Gesetz her "nur" ein Verein wie der Schachverein, der Brieftaubenzüchterverein, der Kleingärtner 1898 e.V. , ... Ob solch ein "Verein" in Thailand, Bora Bora oder Neukaledonien anerkannt wird, liegt im Ermessen der dortigen regionalen Behörden.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
02.07.2007 18:00
Es gibt leider viele Auslandsbasen, die wollen sogar Bescheinigungen nicht älter als 3 Monate ...
Reine Geldschneiderei (die jagen einen dann vor Ort zu Wucherpreisen zum Arzt), lassen sich aber trotzdem diese Ausschlusserklärung unterzeichnen ...
Da bleiben manchmal ja nicht viele Optionen offen, wenn man des öfteren in Urlaub fährt und auch bedenkt, das eine Tauchtaulichkeitsuntersuchung bei Privatpersonen keine Verpflichtung ist ............
Dazu wird ja auch die Echtheit dieser TTU`s von diesen Basen nie untersucht ... - wer kennt schon alle Ärzte ...
02.07.2007 19:19
@Telemar-king
Ich stimme völlig mit Dir überein. Hab` auch nie was anderes behauptet.

@boesewicht
"Dazu wird ja auch die Echtheit dieser TTU`s von diesen Basen nie untersucht ... - wer kennt schon alle Ärzte ... "
Genau so ist das. Die Basis will sich im Zweifelsfall nur absichern. Ob die Bescheinigung echt ist, interessiert nicht wirklich. Wenn man manchmal so sieht, wem da alles so die Tauchtauglichkeit bescheinigt wird ...

Gruß
Bert
02.07.2007 19:57
Bert, Telamar-king

Bei meinen Attesten die nach GTÜM sind steht.

Untersuchungsdatum: .......

Nächste Untersuchung: .........

Der Zeitraum dazwischen ist die Gültigkeit. Oder seht ihr das anders?


Boesewicht
stimmt das ganze wird "fast" nur zur Geldmacherei missbraucht.
Das mit den 3 Monaten die manche Basen verlangen kenne ich nicht. Hast Du ein Beispiel?
Ist ja noch haarstreubender

Wären nach meiner letzten Untersuchung z. B. 8 Monate vergangen würde ich mir mit Sicherheit keine neue machen lassen ...............

Wenn bei manchen Basen das Attest vor Ort von einem eventuellen "Quacksalber Mediziner" mehr zählt nur weil es aktuell vom Datum her istnö da muss ich nix mehr dazu sagen

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
02.07.2007 23:42
@whaleshark

ist mir persönlich in Ägypten passiert ...

Die TTU war ein Jahr alt (ich noch unter 40J., somit die Gültigkeit 3 Jahre) und es war eine PADI-Basis - Aussage der Basis:"die TTU ist älter als 3 Monate, ab nach Hurgada zum Arzt oder nicht Tauchen ..." (leider hat man als Tourist ja in der Regel nichts explosives dabei ... - die Basis hätte ich zu gerne zum Mond geschossen ...), in Mexico hatte ich es auch schon, da ließ man sich aber schnell eines besseren belehren ...

03.07.2007 05:30
@whaleshark

Mir geht es um den Begriff der Gültigkeit und welche Bedeutung eine "nächste Untersuchung" auf dem Attest hat. Ich glaube, dass aus der Diskussion deutlich wurde, dass die Aktzeptanz der Bescheinigung Sache dessen ist, der die Bescheinigung verlangt - also z.B. ein Verband oder eben eine Basis - und nicht vom ausstellenden Arzt festgelegt wird.

Gruß
Bert
03.07.2007 08:53
Hai Bert
so gesehen könntest Du recht haben mit der Akzeptanz.


Ich war bis jetzt Gott sei dank noch nie in der Verlegenheit, dass mein Attest aus solchen Gründen nicht als gültig angesehen wurde.

Da braucht man sich nicht zu wundern wenn aus solchen Gründen mal schnell eine korrigierte Kopie gemacht wird
Da wird das manipulieren der Daten doch geradezu herrausgefordert.
Bestes Beispiel von Boesewicht mit dem Attest >>... älter als 3 Monate, ab nach Hurgada zum Arzt oder nicht Tauchen ..."<<

Am besten vor einer Abreise immer die Anforderungen einer Basis speichern und ausdrucken und man hat im entsprechendem Fall schon mal was in der Hand.

Wie Bert sagte,es kommt oder es kann durchaus auch auf die Art der durchgeführten Tauchgänge ankommen. Aber hier wird ja eigentlich von "normaler" Sporttaucherei ausgegangen. Wobei man allerdings auch sagen könnte: Entweder man ist Tauchtauglich oder nichtEin bissele Schwanger ist ja auch nichtAber es gibt schon Situationen die der eine oder andere trotz +Attest meiden sollte.

Boesewicht
kann deinen Ärger 100nachvollziehen.
Auf den Gedanken, dass da gemauschelt wird und, dass die Basen beteiligt sind an den "dubiosen" Untersuchungen könnte man schon kommen


Mich wundert immer wieder,wie die Taucher früher das alles meist ohne Attest überlebt haben

Aber früher war ja eh alles .........




03.07.2007 09:39
whaleshark, wo steht auf dem Attest (Ärztliches Zeugnis für Tauchtauglichkeit) http://www.gtuem.org/modules/uploadmanager11/admin/index.php?action=file_download&file_id=1&location_id=false

"Untersuchungsdatum: .......
Nächste Untersuchung: ......... "

???? Zeig mal.

"Nachuntersuchung" bezieht sich auf "Einschränkung", falls ein die TTU beeinflussender Faktor festgestellt wird.
03.07.2007 11:29
HaiTelemar-king

mein Arzt benützt ein anderes Formular als das aus dem Link oben.

Du kannst mir schon glauben, dass bei mir

Untersuchungsdatum: .......

Nächste Untersuchung: .........

steht.

und da ist mit "nächste Untersuchung" keine Nachuntersuchung gemeintsondern schon immer die Untersuchung die in drei bzw. einem Jahr folgt.

KormoranEN 14153-2
03.07.2007 12:29
Ja, und, was ist da falsch dran, am eigenen Formular?
03.07.2007 12:40
@Telemar-king
War erst letzte Woche zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung und mein Doc hat ein GTÜM-Formular ausgefüllt, auf dem steht unten dick und fett: Nächste Untersuchung, wo er 06.2008 eingetragen hat. M.E. ist dein Vordruck vielleicht überholt (aus 1998) und der Begriff "next examination" wurde auch mit "Nachuntersuchung" übersetzt, was m.E. falsch ist und ebenfalls NÄCHSTE UNTERSUCHUNG heissen müsste. Schöne Grüße
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